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Strafen in Belgien für transportierten Sprit

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von marq »

TriB hat geschrieben:
Bin in guten Jahren 5-6 mal durch NL & BE zur Renne gefahren und hatte immer zwei volle Kanister dabei. Die übrigens auch mittlerweile älter als 5 Jahre sind und deshalb auch nicht mehr verwendet werden dürfen.

:shock: Hab ich nie drauf geachtet...



Mittlerweile bin ich der Ansicht dass das rumspazieren mit xxx Liter Sprit (vor allem wenn dreistellig!) sich eigentlich nur bedingt rechnet bzw. der Unterschied so gering ist dass ich mir das nicht mehr antue. Es wird im Land getankt. Weniger "brol" (sagt man bei uns in Gelbien fuer Aergernis)...

Vom Sicherheitsaspekt ganz zu schweigen. Wenn ich sehe wie mancheiner mit 60-80 Liter Sprit im Auto umgeht wird mir anders...
Hier geht's zum Original :arrow: Wheelbagz Rädertaschen!
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Shinya »

Didi1306 hat geschrieben:Es geht also nur noch um Gefahrgut und nicht um Zoll oder Steuern. Und dann greift die ADR Beförderungsfreistellung von max. 240 Litern für Privatpersonen für den Eigengebrauch wie von Robschi in der ersten Antwort beschrieben. Hatten wir hier aber auch schon zig mal, die Regelung ist nicht anders nur weil der Spritz jetzt teuer ist.

Das einzige Problem mit den 240 Litern ist diese Regelung bei Sprachbarriere nem Grenzbeamten zu erklären. ADR in Englisch ausdrucken wäre für die Ängstlichen unter uns vielleicht was oder in der jeweiligen Landessprache (siehe Anhang ADR 1.1.3.1).
...und die ADR gilt europaweit??? Dachte die gilt nur innerhalb 'Schlands.... :?:
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Didi1306 »

Shinya hat geschrieben:
Didi1306 hat geschrieben:Es geht also nur noch um Gefahrgut und nicht um Zoll oder Steuern. Und dann greift die ADR Beförderungsfreistellung von max. 240 Litern für Privatpersonen für den Eigengebrauch wie von Robschi in der ersten Antwort beschrieben. Hatten wir hier aber auch schon zig mal, die Regelung ist nicht anders nur weil der Spritz jetzt teuer ist.

Das einzige Problem mit den 240 Litern ist diese Regelung bei Sprachbarriere nem Grenzbeamten zu erklären. ADR in Englisch ausdrucken wäre für die Ängstlichen unter uns vielleicht was oder in der jeweiligen Landessprache (siehe Anhang ADR 1.1.3.1).
...und die ADR gilt europaweit??? Dachte die gilt nur innerhalb 'Schlands.... :?:
Ne, ist ein "Vertrag" zwischen vielen Ländern:
https://www.gefahrgutshop.de/infoportal ... adrridadn/#
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Beitrag von TriB »

Dann sind die Tabellen vom AMS, ADACund R+V Versicherungen wohl alle falsch :shock:
  • Polen: 20 Liter
  • Tschechien: 10 Liter
  • Österreich: 10 Liter
  • Frankreich: 10 Liter
  • Luxemburg: Transport verboten
  • Belgien: 10 Liter
  • Niederlande: 10 Liter
  • Dänemark: 10 Liter
  • Schweiz: 25 Liter
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Shinya »

Didi1306 hat geschrieben:Ne, ist ein "Vertrag" zwischen vielen Ländern:
https://www.gefahrgutshop.de/infoportal ... adrridadn/#
Ah, vielen Dank. Again what learned :D
TriB hat geschrieben:Dann sind die Tabellen wohl alle falsch
Die scheinen grundsätzlich schon richtig zu sein, wenn halt Lieschen Müller nen Badeausflug macht.
Hast du ein kraftstoffverbrauchendes Sportgerät dabei, dann kannst dich auf die ADR berufen.
So hab ich das zumindest verstanden.
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Didi1306 »

TriB hat geschrieben:Dann sind die Tabellen vom AMS, ADACund R+V Versicherungen wohl alle falsch :shock:
  • Polen: 20 Liter
  • Tschechien: 10 Liter
  • Österreich: 10 Liter
  • Frankreich: 10 Liter
  • Luxemburg: Transport verboten
  • Belgien: 10 Liter
  • Niederlande: 10 Liter
  • Dänemark: 10 Liter
  • Schweiz: 25 Liter
Nein, nicht grundsätzlich. Die Tabellen und Du habt erstmal Recht. Es geht immer um Eigenverbrauch und die behandeln das Thema Motorsport nicht.

Die genannten Tabellen sind für Urlauber/Pendler usw. und ein PKW. Da werden die genannten Mengen als Reserve für das Auto nicht beanstandet.

Beim Rennsport sieht das anders aus. Da kannst du die +200l als Eigenverbrauch schon unzweifelhaft erklären.
Natürlich nur wenn du ein Rennmopped auch transportierst. Wenn das Mopped mit Spedition geht und du 10 x 20 Liter Kanister im Kofferaum des Kombis rumfährst, haste auch wieder Erklärungsnot. Da wird schnell gewerbsäßiger Handel unterstellt und dann musste Zahlen.

Man möchte halt Weiterverkauf vermeiden, deshalb sind die Mengen eingeschränkt.

EDIT: Ich wollte noch ein Gesetzestext nennen und war nicht so einfach zu finden. Es ist Richtlinie 2008/118/EG und die sagt:

KAPITEL V

BEFÖRDERUNG UND BESTEUERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN NACH DER ÜBERFÜHRUNG IN DEN STEUERRECHTLICH FREIEN VERKEHR



ABSCHNITT 1

Erwerb durch Privatpersonen

Artikel 32

(1) Die Verbrauchsteuer auf verbrauchsteuerpflichtige Waren, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf erwirbt und selbst von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert, wird nur im Mitgliedstaat des Erwerbs erhoben.

(2) Um festzustellen, ob die verbrauchsteuerpflichtigen Waren nach Absatz 1 für den Eigenbedarf einer Privatperson bestimmt sind, berücksichtigen die Mitgliedstaaten insbesondere folgende Kriterien:

a) die handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der verbrauchsteuerpflichtigen Waren;

b) den Ort, an dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren sich befinden, oder gegebenenfalls die Art ihrer Beförderung;

c) alle Dokumente, die mit den verbrauchsteuerpflichtigen Waren zusammenhängen;

d) die Art der verbrauchsteuerpflichtigen Waren;

e) die Menge der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

(3) Für die Anwendung von Absatz 2 Buchstabe e können die Mitgliedstaaten Richtmengen festlegen, jedoch nur, um einen Anhaltspunkt zu gewinnen. Diese Richtmengen dürfen folgende Werte nicht unterschreiten:

a) für Tabakwaren:

— Zigaretten: 800 Stück,

— Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück,

— Zigarren: 200 Stück,

— Rauchtabak: 1,0 kg;

b) für alkoholische Getränke:

— Spirituosen: 10 Liter,

— Zwischenerzeugnisse: 20 Liter,

— Wein: 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Schaumwein),

— Bier: 110 Liter.

(4) Die Mitgliedstaaten können ferner vorsehen, dass im Verbrauchsmitgliedstaat ein Verbrauchsteueranspruch beim Erwerb von Mineralölen entsteht, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind, wenn diese Waren von einer Privatpersonen oder auf deren Rechnung auf atypische Weise befördert worden sind.

Als „atypische Beförderungsarten“ im Sinne dieses Absatzes gelten die Beförderung von Kraftstoff in anderen Behältnissen als dem Fahrzeugtank oder einem geeigneten Reservebehälter sowie die Beförderung von flüssigen Heizstoffen auf andere Weise als in Tankwagen, die auf Rechnung eines gewerblichen Unternehmers eingesetzt werde
n.
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Beitrag von TriB »

Sauber! Vielen Dank für die detaillierte Erklärung :)
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Raucherlucky »

Ihr macht euch eindeutige zu viel Gedanken ..
im privaten Bereich greift die ADR nicht .. das einzige was man beachten muss, ist eine zugelassene Verpackung.. sprich muss geeignet sein ..
ein Benzinkanister ist geeignet , eine leere Flasche Cola eben nicht ..
Des Weiteren ist die Ladungssicherung wichtig .. am besten Form und Kraftschlüssig..
Sprich die Ladung muss gegen verrutschen , herabfallen und lärmen gesichert sein ..

Grüße
Jürgen
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Re: Strafen in Belgien für transportierten Sprit

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Beitrag von Chris_89 »

Didi1306 hat geschrieben:
TriB hat geschrieben:
Robschi hat geschrieben: Euch droht gar nichts!

Diese von dir angesprochenen 10 Liter ist nur eine Empfehlung.
In DE ja, aber in BE gelten trotzdem nur 10 Liter. Und wenn Du durch die Niederlande musst, ebenfalls nur 10l.
Und mit mehr als 20l Restsprit wieder zurück nach Deutschland, erfordert die Zahlung der Mineralölsteuer an der Grenze.
Daher halte ich Deine Aussage für wagemutig!


Bin in guten Jahren 5-6 mal durch NL & BE zur Renne gefahren und hatte immer zwei volle Kanister dabei. Die übrigens auch mittlerweile älter als 5 Jahre sind und deshalb auch nicht mehr verwendet werden dürfen.
Auch mit Restsprit in den Kanistern nach Kroatien, wo der Transport von Sprit absolut verboten ist, gab es glücklicher Weise noch nie Probleme.
Daher würde ich sagen: Alles gut, soweit man sich nicht erwischen lässt :roll:
Ist und bleibt aber verboten :assshaking:

Das mit der Minerölsteuer (Energiesteuer) stimmt nicht. Innerhalb der EU gibts die Steuer nicht extra. Es gilt das Verbrauchs- und Einkaufsgebiet der EU und wenn du einen Beleg hast, dass du den Sprit nicht in der z.B. in der Schweiz sondern EU gekauft hast (egal wo) dann ist die Steuer auch bereits entrichtet über den Preis.

Diese 10-20 Liter Grenzen sind für Leute die das zu Hause bunkern wollen. Wenn du mit nem Rennmopped anreist/zurückkommst, ist es nicht so schwer den Eigenverbrauch darzustellen.

Es geht also nur noch um Gefahrgut und nicht um Zoll oder Steuern. Und dann greift die ADR Beförderungsfreistellung von max. 240 Litern für Privatpersonen für den Eigengebrauch wie von Robschi in der ersten Antwort beschrieben. Hatten wir hier aber auch schon zig mal, die Regelung ist nicht anders nur weil der Spritz jetzt teuer ist.

Das einzige Problem mit den 240 Litern ist diese Regelung bei Sprachbarriere nem Grenzbeamten zu erklären. ADR in Englisch ausdrucken wäre für die Ängstlichen unter uns vielleicht was oder in der jeweiligen Landessprache (siehe Anhang ADR 1.1.3.1).
§ 16 (1) Nr. 2 EnergieStG lässt die Energiesteuer für den Sprit entstehen, wenn mehr als 20 Liter in nicht dem Fahrzeug zugehörigen Behältnissen mitgeführt wird. Der Kraftstoff muss aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgleidsstaates stammen und in das deutsche Steuergebiet befördert werden. Gem. § 23a EnergieStV ist die Steuer sofort fällig und selbst anzumelden und zu berechnen.

Ich selbst habe aber bisher keine mobilen Kontrollen des Zolls im Grenzgebiet gesehen. Ich möchte aber ausdrücklich NICHT zur Steuerhinterziehung auffordern.

Wenn ich deinen Beitrag fehlinterpretiert habe, dann vergiss' das alles. Ich habe den so verstanden, dass du sagst, dass keine Energiesteuer entsteht.
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