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rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von techam »

Als Jura-Laie kann ich nicht dafür garantieren, dass das nun geschriebene stimmt und/oder vollständig ist.
Besser Informierte mögen mich korrigieren.

Aber es ist anzunehmen, dass unser Sport als "besonders gefährlich" anzusehen ist und das trotz des parallelsport charakters, wodurch bei einem Unfall nicht generell eine Fahrlässigkeit vorliegt.
In diesem Fall wird oftmals sogar eine "rechtfertigende Einwilligung" angenommen, oder es existiert eben ein Haftungsausschluss. Dieser wird in solchen Fällen fast immer anerkannt, da wohl spätestens durch das unterschreiben eines solchen feststeht, dass der Teilnehmer um die besondere Gefährlichkeit weiß.
Quelle:http://www.rechtstipps.de/steuererklaer ... tunfaellen

Und abschließend noch ein Rezitat:
Lothar Schauer sagte am letzten Samstag, dass einst ein Richter zu Ihm gesagt habe, gäbe dieser einer Schadensersatzklage eines Teilnehmers recht, so würden diesem am nächsten Tag hunderte Motorsportler aufs Dach steigen, denn wenn es einmal soeinen Präzedenzfall gäbe, würde Motorsport undenkbar werden.

In diesem Sinne hoffe ich, dass die Richter weiterhin mit Vernunft entscheiden und solch Unfug keine Chance lassen, denn sonst ist dieser Sport von heute auf Morgen unausübbar.

MfG Christian
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von tenchu2x »

haftung des veranstalters oder der teilnehmer untereinander?

ich denke das istder knackpunkt
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Schrauberpoint »

tenchu2x hat geschrieben:haftung des veranstalters oder der teilnehmer untereinander?

ich denke das istder knackpunkt

Fakt ist das bei einem Unfall zwischen zwei Fahrern sich in jedem Fall die Krankenkasse einschaltet und wissen möchte wer denn noch so beteiligt gewesen ist. Sind Langzeitschäden aufgetreten oder im schlimmsten Fall kommt es zum Pflegefall wird in jedem Fall der Unfallverursacher herangezogen und es wird haarklein versucht rauszufinden ob es grob fahrlässig durch eine sehr riskante Fahrweise zu dem Unfall gekommen ist. Sollte dies bewiesen werden kann sich derjenige auf Kostenforderungen einstellen. Zum Beispiel kostet eine Wirbelsäulen Op mit Schrauben und Platte rein mal eben 32000 Euro und das Geld wird sich die Krankenkasse in jedem Fall wiederholen wollen :cry: :cry:
Wie verzweifelt muss man so lügen zu können B... :alright:
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von tenchu2x »

Schrauberpoint hat geschrieben:
tenchu2x hat geschrieben:haftung des veranstalters oder der teilnehmer untereinander?

ich denke das istder knackpunkt

Fakt ist das bei einem Unfall zwischen zwei Fahrern sich in jedem Fall die Krankenkasse einschaltet und wissen möchte wer denn noch so beteiligt gewesen ist. Sind Langzeitschäden aufgetreten oder im schlimmsten Fall kommt es zum Pflegefall wird in jedem Fall der Unfallverursacher herangezogen und es wird haarklein versucht rauszufinden ob es grob fahrlässig durch eine sehr riskante Fahrweise zu dem Unfall gekommen ist. Sollte dies bewiesen werden kann sich derjenige auf Kostenforderungen einstellen. Zum Beispiel kostet eine Wirbelsäulen Op mit Schrauben und Platte rein mal eben 32000 Euro und das Geld wird sich die Krankenkasse in jedem Fall wiederholen wollen :cry: :cry:
die frage ist ob eine haftpflicht das zahlt? also etweder kfz (falls mit angemenldetem bike unterwegs)oder privathaftpflicht

das sit eine brennede frage, denn unfallversicherungen speziell dafür die gibts ja schon.

und es geht nicht nur um die KK sonder um alles, den kompletten verienstausfall eines ganzen lebens. ich bin mir nicht sicher ob eine der versicherungen das zahlt bei einer reinen hobbyVA...

edeit: http://www.europeanspeedclub.de/wp-cont ... schutz.pdf

grds scheint das schon die kfz haftpflicht zu zahlen. ich denke aber wohl nur bei zulassung.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Zündfunke »

tenchu2x hat geschrieben: grds scheint das schon die kfz haftpflicht zu zahlen. ich denke aber wohl nur bei zulassung.
Die Kfz-Haftpflicht wird aber mit Sicherheit eine Benzin-Klausel beinhalten.

Eine Versicherung für sich zu haben ist immer gut. Aber eine Versicherung gegen sich zu haben gibt immer Ärger.
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von T.J. »

Mich hat kürzlich ein Kumpel, ebenfalls auf Rennstrecke unterwegs, nach dem Thema "Haftpflicht" gefragt.

Vorab gesagt, ich bin kein Jurist, daher auch nur interessierter Laie. Aber ich habe, als ich mit der Rennstreckenfahrerei anfing, meine Unfallversicherung um eine Stellungnahme gebeten, ob sie im Falle des Falles bei einem Rennstreckentraining zahlen würde. Dies hat sie bestätigt, solange es sich nicht um Rennveranstaltungen handelt.

Auf der Suche nach Informationen zum Thema bin ich hierauf gestoßen:
http://www.motorradonline.de/vermischte ... 89?seite=3

Grundsätzlich sollte es unter den Leutchen, die sich auf der Rennstrecke tummeln, diesen Ehrenkodex geben, dass man nach einem "gemeinsamen" Unfall nicht zum Anwalt rennt, um seinen Schaden vom anderen ersetzt zu bekommen. Aber leider ist das kein Garant dafür, dass nicht doch mal einer dies tut. Und rein rechtlich könnte da auch eine Haftung festgestellt werden.

Ich werde auch mal darüber nachdenken, mir eine Versicherung anzuschaffen.
Saison 2024: 11.-17.3. Alcarrás+Valencia (Bike Promotion)/30.-31.5. Mettet (Panther)/28.-30.6. Brünn (Panther)/12.-14.8. Most (Panther)/14.-15.9. Mirecourt (Panther)
https://panther-racing.com/
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Franky#75 »

Zündfunke hat geschrieben:
tenchu2x hat geschrieben: grds scheint das schon die kfz haftpflicht zu zahlen. ich denke aber wohl nur bei zulassung.
Die Kfz-Haftpflicht wird aber mit Sicherheit eine Benzin-Klausel beinhalten.
Das wiederum ist Quatsch, da verwechselst Du was. Eine sog. Benzinklausel schließt Haftungssituationen die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ergeben aus der privaten Haftpflichtversicherung aus. Dafür schließt man dann eine Kfz Haftpflicht ab, welche jedoch primär an den Betrieb aus dem Straßenverkehr adressiert ist. Könnte bei angemeldeten Mopeds im einwandfreien straßenverkehrstauglichen Zustand bei reinen Trainingsfahrten noch funktionieren, z.B. Kurventrainings, Getting Started, Reines Instruktorentraining etc. Sobald es um Zeiten geht oder gar Rennen gefahren werden ist auch da Schluss.

Zurück zu unserem großen Veranstalter: Hier der weitere SW:

...Mir gehts es in erster Linie um Personenschäden, die ich durch einen Fahrfehler verursachen könnte. Habe ich das richtig verstanden, dass ich als Fahrer über Eure Haftpflicht versichert bin, wenn ich einen anderen Fahrer grob Fahrlässig oder vorsätzlich schädige?

Der Haftungsverzicht gilt m.E. bei Personenschäden nicht, sofern diese (einfach) fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.

Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, würde demnach der Haftungsausschluss nicht gelten und Eure Haftpflicht nicht eintreten. So habe ich das jetzt verstanden. Oder liege ich falsch?



Antwort:
grundsätzlich hast Du es richtig verstanden. Ich möchte noch folgendes ergänzen:
Bisher hatten wir noch keinen Fall, bei welchem dem Unfallverursacher grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden konnte.

Auch bei vorliegenden Videoaufzeichnungen ist die Beweisfrage oft nicht eindeutig zu beantworten. Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten werden auch durch die Versicherung abgewickelt. Bei den Fällen, in denen grobe Fahrlässigkeit eine Rolle spielt, kann die Versicherung grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Grobe Fahrlässigkeit kann viele Varianten haben. Ob die Versicherung zu 100 Prozent die Leistung erbringen muss, ist abhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit, die dem Schadensverursacher angelastet wird. Hier kann es bei der Versicherungsleistung im Einzelfall zu Kürzungen kommen.


Für mich persönlich ist damit klar, die Kollege meinen es wirklich super gut und wollen alles für Ihre Kunden tun, was möglich ist - so richtig zu 100% durchdrungen haben sie das Thema aber glaub nicht. Daher werde ich eine Rennstrecken HP über Sportvers.de machen und gut ist - auch wenn das Restrisiko (bei diesem Veranstalter) überschaubar bleibt.
Schaut mal rein!!!

www.kuehlerschutzgitter.com

:wave:
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von nilz »

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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Beau Riese »

Die Begründung gefällt mir.
Bleibt es dabei, oder legt der Kläger erneut Rechtsmittel ein?
Man gönnt sich ja sonst auch alles...
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Re: rennstrecken crash- zwischen zwei fahrer

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Beitrag von Ecotec »

Geschieht ihm Recht.

Nicht nur generell sondern auch aus menschlicher Sicht .

Ich kenne ihn ! So einer gehört nicht auf die Strecke, sorry.
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