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Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von jkracing »

jordi hat geschrieben:ehm, mal klugscheisserisch bloedgefragt... warum stellt ihr eure fragen nicht direkt an eine/n tuev-/zulassungs-mitarbeiter/in? 8)
(nicht vergessen die antwort dann hier preiszugeben!)
mal superklugscheisserisch geantwortet: warum gibts so´n Forum :?: :roll:

a) weil da evtl. eine/r von denen dabei ist
b) weil bei den Meisten der TÜV nicht grad um die Ecke ist
c) weil man es sich bequem macht auf a) hofft
d) weil der TÜV evtl. die falsche Stelle ist, man auf die Zulassung/Landratsamt muß und sich dort dann outet und ggf. selbst juristische Konsequenzen auslöst
e) der Winter kommt

Hinweis: es dürfen mehrere Antworten angekreuzt werden :wink:
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Beitrag von Lutze »

ich war heut abmelden

vorher hab ich mir von einem Sachverständigen eine Plakette aufs Schild kleben lassen mit Ablauf 05/2008 , das wäre der normale 2 Jahresrythmus , meine letzte HU war 05/2006 abgelaufen und die Überziehung um 5 Monate hätte nur 25€ laut Katalog gekostet.

Ich war dann 1. mir für meinen Pkw vorne ein neues Schild machen lassen weil das auch Bußgeldverdächtig aussah , Nummer nicht mehr zu erkennen. Gleichzeitig hab ich mein neu erworbenes Aufzündmobil abgemeldet und das Moped abgemeldet.
Als die junge Frau mir mein Papierkram wieder aushändigte wies sie mich daraufhin das sie bei der Abmeldebescheinigung nächster TÜV 05/2006 eingetragen hat weil der neue Eintrag nicht lesbar war , was aber ja egal wäre weil ich ja sagte das dieses Fahrzeug nicht mehr angemeldet würde. Das da schon ein Stempel drin war nur nix eingetragen hatte einen ähnlichen Grund wie oben nur hab ich es damals dann auch verpennt die Zulassungsstelle aufzusuchen.

Wenn da jetzt also nicht hinterhältig irgendein Computer meint mich anzeigen zu müssen sollte alles in Butter sein.

Ich hab natürlich nicht nachgefragt ob sie mich jetzt nicht anzeigen müsse weil Tüv abgelaufen.
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Beitrag von Memento »

ich hab mal einen gefragt von der zulassung

Antwort:

Re: Problem Rennmotorrad - TÜV -

von Zulasser am Gestern 19:47
Also ich Hab da gute und schlechte Nachrichten für dich.

Schlecht: Solange das Motorrad zugelassen ist muss es eine Gültige HU (ggf auch noch MuK) haben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob es im öffentlichen Strassenverkehr gefahren wird oder zerlegt im Keller liegt. Auch für den Transport auf einem Hänger, oder in einem Transporter gilt das, das heisst wenn bei einer Kontrolle auffallen würde das das Krad zugelassen ist müsstes Du löhnen!

Gut: Solange Du nicht erwischt wirst z.B.: beim Transport der Maschine wird dich von allein kein Amt anschreiben.

Schlecht: Wenn Das Fahrzeug irgendwann mal Abgemeldet wird fällt das auf, Und dann kommt meist der von dir erwähnte Brief.

Also auch Die gute Nachricht ist nicht wirklich gut.
-----------------

wie siehts dann eigentlich aus wenn ich sie angemeldet lasse und irgendwann mal verkaufe.... haltereigenschaft geht ja dann auf den andern über ... ???

scheiß deutschland alles so kompliziert ....
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von Johnny »

Ich muss hier mal Leichen schänden :wink:

Es sind ja seit dem letzten Beitrag ein paar Jährchen ins Land gegangen, Motorräder sind gegangen, Kinder gekommen.

Der Plan wäre:
125er Rahmen (krumm, schief, Marke egal) mit Papieren und gültigem TÜV zu kaufen
auf mich zuzulassen und zu versichern. 6-7 Monate, 1000 km p.a
Gerödel auf den Speicher packen, jährlich 50 Euro zu bezahlen für Versicherung
und somit für kleines Geld über die Jahre Verträge mit relativ niedrigen SF-Klassen für die Kinder zu schaffen

alle zwei Jahre TÜV für einen krummen Rahmen ohne alles ist ja rausgeworfenes Geld, wenn man überhaupt einen Stempel bekommt

gibt es in der Zwischenzeit weitere Erfahrungswerte, wie sowas von Seiten der Ämter gehandhabt wurde?
oder Alternativlösungen? Diebstahlmeldung? "Verlustmeldung"?
oder in 15 Jahren mit dem Rahmen zum TÜV, Stempel holen, abmelden?

das LRA wird mir kaum zusichern, dass da schon nichts passiert :wink:
drei Strafzettel für drei Kinder brauche ich aber auch nicht
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Beitrag von as »

Also wenn man nur die Versicherungsklassen "runterstehen lassen" will, würde ich ja eher einen fahrbereiten 125er Roller kaufen, den kauft man für 300-600.- und verkauft den nach einer beliebigen Anzahl von Jahren wieder für den gleichen Betrag. Finde ich besser als Schrott zu kaufen, denn mit Schrott kann man nicht rumfahren :-)
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von kadett 1 »

Johnny hat geschrieben:Ich muss hier mal Leichen schänden :wink:

Es sind ja seit dem letzten Beitrag ein paar Jährchen ins Land gegangen, Motorräder sind gegangen, Kinder gekommen.

Der Plan wäre:
125er Rahmen (krumm, schief, Marke egal) mit Papieren und gültigem TÜV zu kaufen
auf mich zuzulassen und zu versichern. 6-7 Monate, 1000 km p.a
Gerödel auf den Speicher packen, jährlich 50 Euro zu bezahlen für Versicherung
und somit für kleines Geld über die Jahre Verträge mit relativ niedrigen SF-Klassen für die Kinder zu schaffen

alle zwei Jahre TÜV für einen krummen Rahmen ohne alles ist ja rausgeworfenes Geld, wenn man überhaupt einen Stempel bekommt

gibt es in der Zwischenzeit weitere Erfahrungswerte, wie sowas von Seiten der Ämter gehandhabt wurde?
oder Alternativlösungen? Diebstahlmeldung? "Verlustmeldung"?
oder in 15 Jahren mit dem Rahmen zum TÜV, Stempel holen, abmelden?

das LRA wird mir kaum zusichern, dass da schon nichts passiert :wink:
drei Strafzettel für drei Kinder brauche ich aber auch nicht
Ich kann dir für diese Vorhaben die sogenannte freiwillige Zulassung empfehlen.

Es ist durch eine Gesetzeslücke möglich einen 50er Roller mit einem Amtlichen Kennzeichen zu versehen. Es bleibt ein Fahrzeug das von der Hu befreit ist und kann auch nur als stück Papier (Coc) existieren.

Ich habe das gemacht aus den gleichen Gründen wie du nur noch das mir das dank dem Schwachsinn der E- Fahrzeugbranche sogar einmal 300 €bzw. 380 € jählich bezahlt wurde (thg qoute) :lol: ich besorgte mir dazu einen E-roller mit defekten Akku für 400€ und 23km auf der Uhr .Wenn meine Töchter das Ding fahren dürfen haben die Chinesen den Markt geflutet und man bekommt einen Akku für 100€...Wenn nicht auch nicht schlimm das ding ist bezahlt und fährt Prozente herunter.
#134
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von Johnny »

kadett 1 hat geschrieben:
Ich kann dir für diese Vorhaben die sogenannte freiwillige Zulassung empfehlen.

Es ist durch eine Gesetzeslücke möglich einen 50er Roller mit einem Amtlichen Kennzeichen zu versehen. Es bleibt ein Fahrzeug das von der Hu befreit ist und kann auch nur als stück Papier (Coc) existieren.

Ich habe das gemacht aus den gleichen Gründen wie du nur noch das mir das dank dem Schwachsinn der E- Fahrzeugbranche sogar einmal 300 €bzw. 380 € jählich bezahlt wurde (thg qoute) :lol: ich besorgte mir dazu einen E-roller mit defekten Akku für 400€ und 23km auf der Uhr .Wenn meine Töchter das Ding fahren dürfen haben die Chinesen den Markt geflutet und man bekommt einen Akku für 100€...Wenn nicht auch nicht schlimm das ding ist bezahlt und fährt Prozente herunter.
Das klingt ja noch besser, vermutlich geht das aber nicht online, sondern man muss zu einem "echten" Versicherungsmakler oder zumindest zu der Versicherung, bei der man ein Auto hat, dass die sich auf diesen Spaß einlassen.
Danke für den Tipp.
as hat geschrieben:Also wenn man nur die Versicherungsklassen "runterstehen lassen" will, würde ich ja eher einen fahrbereiten 125er Roller kaufen, den kauft man für 300-600.- und verkauft den nach einer beliebigen Anzahl von Jahren wieder für den gleichen Betrag. Finde ich besser als Schrott zu kaufen, denn mit Schrott kann man nicht rumfahren :-)
Bei 3 Kindern bräuchte ich aber dann drei Roller und eine zusätzliche Garage :wink:
Wir wohnen jetzt wieder ein Jahr in der Heimat und ich hab nicht einmal eine Verwendung für einen Roller gehabt.
Mit dem Fahrrad bin ich schneller beim nächsten Supermarkt.

Rahmen/Lenkköpfe mit Papieren gibt es teilweise schon ab 50 Euro
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von kadett 1 »

Mein Versicherungsmakler (DEVK) musste sich natürlich auch erst schlau machen dann ging es doch Recht gut. Ich zahle weniger als so ein Versicherungskennzeichen kostet und das wird noch weniger im Laufe der Zeit.
#134
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von Christian #69 »

kadett 1 hat geschrieben:
Johnny hat geschrieben:Ich muss hier mal Leichen schänden :wink:
Ich kann dir für diese Vorhaben die sogenannte freiwillige Zulassung empfehlen.

Es ist durch eine Gesetzeslücke möglich einen 50er Roller mit einem Amtlichen Kennzeichen zu versehen. Es bleibt ein Fahrzeug das von der Hu befreit ist und kann auch nur als stück Papier (Coc) existieren.

Ich habe das gemacht aus den gleichen Gründen wie du nur noch das mir das dank dem Schwachsinn der E- Fahrzeugbranche sogar einmal 300 €bzw. 380 € jählich bezahlt wurde (thg qoute) :lol: ich besorgte mir dazu einen E-roller mit defekten Akku für 400€ und 23km auf der Uhr .Wenn meine Töchter das Ding fahren dürfen haben die Chinesen den Markt geflutet und man bekommt einen Akku für 100€...Wenn nicht auch nicht schlimm das ding ist bezahlt und fährt Prozente herunter.
Habe ich auch so gemacht.
Leider gibt es ab dem nächsten Jahr keine THG Quote mehr für Roller
Gruß Christian

Ich sage JA zu Mettbrötchen mit Zwiebeln
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Re: Anmeldung mit abgelaufenen TÜV

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Beitrag von kadett 1 »

Ja, hat das System gestört. Egal, mein Vehikel ist bezahlt und meine Kinder bekommen das ding dann geschenkt.
#134
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