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Wohnwagen, Gewährleistung, Leihfahrzeug?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Wohnwagen, Gewährleistung, Leihfahrzeug?

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Beitrag von Holger44 »

Vor einigen Wochen entschied ich mich, meinen alten WOhnwagen gegen einen erheblich neueren auszutauschen. Ich wurde bei einem größeren Händler fündig.
Schwupps meinen in Zahlung gegeben und zum Start in die IDM Saison mit frischen TÜV und 100 km/h Zulassung einen Tag vor Abreise zum Lausitzring abgeholt. Schnell noch Fernsehmast angebaut und das ganze Gerödel rein und ab in die Lausitz.

Auf der Rückreise am Sonntag löste sich bei ca 100 km/h die Lauffläche des Reifen ab und zerstörte so ziemlich alles was da in der Nähe ist. Sämtliche Leitungen wie GAs Elektrik, Wasser waren abgerissen und von innen sah man nach öffnen der Schränke direkt auf die Straße
:cry:

Ich schätze den materiellen Schaden auf 3500, weil selbst der Kühlschrank und Teile der Aussenwand erneuert werden müssen.

Reserverad hatte 0,8 bar, wir hatten zum Glück ja alles dabei, sonst wären wir selbt mit dem Ersatzrad nicht bis zum nächsten Rastplatz gekommen.
Aber nach frischem Tüv und den eher hohen ANforderungen bei der 100 km/h Zulassung könnte man ja annehmen, das da mal jemand nachschaut. Wir hatten übrigens vorher noch den Luftdruck geprüft, der war ok. Als wir uns dann mal den rechten Reifen angesehen hatten, konnte mal richtige Beulen an den Flanken sehen. Unserer Meinung nach, waren die Reifen mit genau 5 Jahren schon ziemlich alt, hatten aber dennoch ein eher neuwertiges Profil. WIr fuhren mit max 80 km/h nach Hause, da offensichtlich fehlerhafte Reifen montiert sind.

Montags dann zum Händler und ihm den Schaden gezeigt. NAch einigem Hin und Her und einer vom Wohnwagenhändler gewünschten Begutachtung eines Reifenhändlers, waren sie bereit den Schaden zu ihren Lasten zu übernehmen.
Ich war ziemlich erleichtert, kostete mich doch der unnötige Sturz am Lausitzring schon genug.

Der Verkäufer frug mich, wie lange sie denn Zeit hätten und ich gab zu verstehen, das sie etwas mehr als 14 Tage bis zum nächsten IDM Lauf haben.
Der Hammer war aber noch, als mich der Typ frug ob wir bezüglich der Reifen einigen könnten(jeder die Hälfte) denn immerhin hätte ich den WOhnwagen mit gebrauchten Reifen gekauft und nun würden ja neue draufkommen.
Ich war ziemlich sprachlos und geschockt von dieser Aussage und lehnte eine Beteiligung aber energisch ab.
Ich schob noch ein: Ich könnte auch versuchte Körperverletzung ansprechen oder Ihnen den ganzen Krempel überlassen und mein Geld zurückverlangen, da wurde er etwas ruhiger aber immer noch arrogant.

Montag sin die 14 Tage rum, am DOnnerstag fahr ich nach OL und daher wollte ich heute Mittag mal tel. nachfragen, ob er denn vielleicht schon eher fertig sei.
Am Hörer hatte ich dann eine der netten Damen vom Empfang, die mir nach kurzer Suche dann mitteilte: Neeeiiinn, der WOhnwagen kann ja noch gar nicht fertig sein, es fehlen ja noch sooooo viiiele Teile.....
Ich sagte, äh ich brauch den aber am Donnerstag...

nette Dame:"Ja da melden sie sich am besten am Montag nochmal, die mit dem Thema beschäftigt sind, kann ich heute nicht mehr erreichen"


Ich geh jetzt mal davon aus, das der Wohnwagen, nicht wie geplant am Mo/Di fertig ist.

Frage: Habe ich "rechtlich" Anspruch auf einen Ersatzwohnwagen für Oschersleben
oder nur good will des Händlers?



Wer weiss was und was haltet ihr von der Sache?
Holger
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  • nervtoeter Offline
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Beitrag von nervtoeter »

Holger ich hoffe Du hast einen Rechtschutz, solche Themen sind immer haarig, immerhin hat sich der Händler erst einmal kulant gezeigt, im Zweifelsfall zieht er sich darauf zurück dass Du als Halter nämlich für die Verkehrssicherheit zu sorgen hast und Reifen sind ein Verschleißteil und somit ausserhalb der Gewährleistung. Hier ist meiner Meinung nach Fingerspitzengefühl gefragt.

Reserverad mit 0,8 Bar :roll: Ich vertraue schon lange keinen Händlern mehr und hab auch immer noch so ein Reifenspray mit dabei, 5J alte Reifen kann man auch nicht mehr von fehlerhaft sprechen, Du kennst die Vorgeschichte der Reifen ja nicht und nach 5J gehören sie nun mal runter, Klugscheißermodus sorry.

Ich würde mich bzgl. der tatsächlich rechtlichen Ansprüche beraten lassen, haben wir hier auch Anwälte??? Glaub ich aber nicht, die zünden doch nicht auf :twisted:

Vile Glück!
Zuletzt geändert von nervtoeter am Samstag 12. Mai 2007, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
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  • Corrado Offline
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Beitrag von Corrado »

Wenn du den Termin nicht schriftlich fixiert hast
wird das mit rechtlichem Anspruch auf einen entsprechenden Ersatz
schwierig werden.
Also Montag nochmals auf die Dringlichkeit der Reperatur hinweisen und sich einen Lösungsvorschlag des Problems vom Händler geben lassen falls der Hänger nicht bis DO fertig ist.

BtW: Wofür haben die Händler alle 24h Ersatzteildienste ?
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Beitrag von HaWe Köhle »

Hallo Holger,

das ist schon alles schwierig. - Selbst die GEwährleistung und/oder Garantie bei dem Reifenschaden und dem Folgeschaden kann durchaus angezwifelt werden (wenn der Gegener das dann will)

Lieferzeit bei den Ersatzteilen kann durchaus lange dauern. Hier trifft dann den Händler nicht unbedinget eine Schuld.

Es ist sicher immer gut einen Kompromis zu suchen. Allerdings solltes Du den schon recht bestimmt fordern.

Wenn der Händler (nach wie vor) die Reparatur, die ja durchaus auch problematisch sein kann), auf seine Kosten ausführen will, sollte man auch bezüglich der Überbrückung eine Lösung finden.
MfG
HaWe Köhle
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Beitrag von Martin »

Sehe das rechtlich auch schwierig. War ja kein Unfall, bei dem er dir reingerauscht ist. Wenn du ihm nachweisen kannst, dass er tatsächlich schuld ist, hast du sicher das Recht auf Ersatz, wenn nicht, dann fällt das eher unter Kulanz. Also ausnahmsweise in diesem Falle ist es für den Händler ok ohne jegliches tatsächliches Schuldanerkenntnis und daraus sonst resultierendem Recht deinerseits.
Hat er nicht die Möglichkeit, dir einen Wohni zu leihen? Kostenlos?
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Beitrag von Schlosser »

Yepp, habe auch meine Zweifel. Dem Dealer grobe Fahrlässigkeit zu beweisen, dürfte ein Unding werden.

Und nur dann hätteste was in der Hand.

Gehe mit HaWe konform, einen Deal zu machen.

Shit happens.
Grüße,
Schlosser-
sauschnell ............... müd´

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Beitrag von gamma »

Ich denke mal der Händler hat dir den Wohnwagen als "Fahrbereit" verkauft
und das bedeutet im rechtlichen Sinne "Verkehrssicher". Und da kann es ja wohl
nicht sein das 4Tage oder 1000Km nach dem Kauf einem der Reifen
um die Ohren fliegt.
Das dürfte doch wohl ein Fall für die einjährige Gewährleistung sein, auch
wenn die Beweislage nicht ganz einfach ist. Aber in Anbetracht dessen das
der rechte Reifen auch schon nicht mehr Verkehrssicher aussieht sollte das
doch möglich sein.
Das ist es imho von dir schon kulant wenn du den Schaden reparieren lässt
und nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangst. Eine Wertsteigerung ist
diese Reparatur ja nun nicht gerade.

Rechtlichen Anspruch auf einen Ersatzwohnwagen wirste wohl nicht haben.
Also ist da wohl Verhandlungsgeschick und das"good will" des Händlers
gefragt.
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Beitrag von Holger44 »

Also ich hatte bevor ich zum Wowa Händler fuhr, mit meinem Anwalt telefoniert, der mir ganz klar sagte, das der Händler den Schaden ohne Wenn und Aber tragen muss. Reifen seinen zwar grundsätzlich Verschleissteile, aber in dem Fall könne man keinesfalls von einer normaler Abnutzung ausgehen.
Also ist die Rep. kein Good will des Händlers, sondern seine Pflicht. Er würde es auch nicht machen, wenn er nicht müsste, das hat er auch durchklingen lassen.
Verkäufer: "Sie müssen uns verstehen, das wir natürlich prüfen müssen, ob wir drumherumkommen, den Schaden zu unseren Lasten zu tragen"

Ok, das ist ja erledigt. Nur haben wir 14 Tage Reparaturzeit mit Datum vereinbart. Ich habe ihm gesagt, das ich den unbedingt brauche.
Weiteres Problem: Ich habe mangels ausreichender Boxen für Oschersleben seit Jahren erstmals keine Box! Dh. ich brauch auch das zum Wowa dazugehörige Vorzelt :? :?


Mal sehen was heute dabei rauskommt
Holger
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Beitrag von Chris »

Blöde Sache. Viel Glück Holger!!!
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Beitrag von Martin »

@ Holger:
Ich hoffe du hast das schriftlich fixiert und dem Händler schriftlich mitgeteilt, denn mündliche Vereinbarungen sind schwierig zu beweisen. Allenfalls mit Zeugen. da du ja eh schon mit deinem anwalt telefoniert hast, befrag diesen doch noch mal wegen des Ersatzwohnwagen, falls deiner nicht fertig ist.
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