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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von campari »

businesskasper hat geschrieben:Mal 'n Beispiel: Fahrer X hat einen Motorplatzer, kein Unfall. Abbruch mit roter Flagge und dann Streckereinigung. Im nachfolgenden Turn rutscht irgendeiner auf den Resten der Ölspur oder des Bindemittels aus und macht sich Aua. Ist das ein Ereignis, was irgendeine Haftpflicht zu regulieren hat?
Theoretisch hat ursächlich das Moped was damit zu tun. Wenn aber die Strecke freigegeben ist, dann sollte dein Moped nicht mehr verantwortlich sein, sondern das Team, was die Ölspur bearbeitet hat, und am Ende derjenige, der freigibt. (bin nur Zwangshobbyjurist)

Anders sähe es aus, wenn du unbemerkt Öl verteilst, wo dann jemand zum Sturz kommt, der Zeugen/ein Video hat. Fürchterlich spannend wird dann der Fall, wenn es um grobe Fahrlässigkeit des Mechanikers geht und du gar keine Werskattrechnung zum letzten Service vorweisen kannst.

Ob es dann noch technische Abnahmen geben kann?

Das wird noch richtig lustig.

:vomit:
:horseshit:

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Beitrag von businesskasper »

Ja, ich freu mich auch schon, wenn Freddy Spencer gerufen wird um über die Situation zu richten.
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Beitrag von Teilnehmer »

Chris_89 hat geschrieben:...
Heißt im Umkehrschluss: Sobald man ein Fahrzeug, das ausschließlich für den Gebrauch für Motorsportveranstaltungen in abgesperrten Bereichen bestimmt ist, gebraucht, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Diese Ausnahme wird mit §5d wieder zurückgenommen. Über Sinn und Unsinn lässt sich hier kaum streiten. Wir können uns darauf einigen, dass letzteres zutrifft.

Oder lese ich da was falsch?
Würde ich auch so sehen/ lese ich da raus - und dazu (fett = meine Ergänzung):

㤠6
Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge
(1) ...
(2)...
(3) Ein Fahrzeug darf bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, nur gebraucht werden, wenn
1. für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 besteht (die "klassische" Kfz-Haftpflicht) und dieser Gebrauch des Fahrzeugs nicht im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheiten verletzt (wird er aber üblicherweise)
oder
2. für diesen Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz nach Maßgabe des § 5d besteht (das wäre der alternative ggf. noch zu organisierende Versicherungsschutz) und das Fahrzeug in dem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird.
(4) Es ist verboten, einen nach den Absätzen 1 bis 3 verbotenen Gebrauch zu gestatten.“
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Beitrag von Heli66 »

Chris_89 hat geschrieben:
Heißt im Umkehrschluss: Sobald man ein Fahrzeug, das ausschließlich für den Gebrauch für Motorsportveranstaltungen in abgesperrten Bereichen bestimmt ist, gebraucht, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht. Diese Ausnahme wird mit §5d wieder zurückgenommen. Über Sinn und Unsinn lässt sich hier kaum streiten. Wir können uns darauf einigen, dass letzteres zutrifft.

Oder lese ich da was falsch?
Das wiederum macht schon grundsätzlich Sinn, ansonsten müsste man das Rennfahrzeug ja ganzjährig versichern. Daraus ergeben sich dann Komplikationen die keiner haben möchte. Man stelle sich vor man fährt als Deutscher nach Ungarn auf den Pan mit dem Rennmoped auf dem Anhänger und die Exekutive kontrolliert die Versicherung.

So wie es da jetzt steht ermöglicht es eben auch Tages-Versicherungen pro Veranstaltung.
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Beitrag von R O L A N D »

Ich kann leider den Link zur gesetzlichen Quelle nicht öffnen, finde auf die schnelle aber haufenweise etwas thematisch Vergleichbares aus 2021.

Z.B.
https://www.speedweek.com/katalog/news/ ... rtler.html

Hat sich das schon wieder geändert oder ist das nur die nationale Umsetzung der EU-Regelung. Denn die EU-Regelung wäre ja so weit unkritisch, also würde das für eine zeitlich versetzte nationale Regelung ebenso gelten.

Und 2021 EU d.h. 2023 D würde ich nicht für ungewöhnlich halten.

Aber vielleicht ist meine Annahme in dem Moment gegenstandslos, wenn man den Regelungstext sehen kann.....
...die Frage ist nicht ob (man stürzt), sondern wann und wie oft...

against rain on track...
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Beitrag von campari »

2 Jahre für die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist eigentlich recht zügig. :wink:

Aber was die nationale Umsetzung welche in dem Gesetzentwurf vorliegt, da für Versicherungssummen zustande gebracht hat, ist nicht gerade zu beklatschen.

Ich komm innen Knast. :?
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Beitrag von DaveMave »

Ich hab' mir gedacht "Jammern ist was für Verlierer" :D , deswegen hab' ich einfach mal den Herrn Philipp Hartewig von der FDP - der die erste Rede dazu gehalten hat - direkt angeschrieben und mit dem Problem konfrontiert nachdem er ja in der Rede kommuniziert hat, dass er sich mit Vertretern der Motorsportszene zu dem Thema beraten hätte. Dazu hab' ich ihm auch ein Rechenbeispiel gezeigt, wie hoch der jährliche Versicherungsbeitrag liegen würde, ausgehend von derzeit aktiven Versicherungsanbietern, extrapoliert auf die Versicherungssummen die inm Gesetzesvorschlag genannt sind (Spoiler: Es wäre ein mittlerer vierstelliger Betrag. Ist zwar nur eine grobe Schätzung aber trotzdem gruselig..)
Seine Antwort:
Lieber DaveMave,

Danke für die Zuschrift und die Fragen dazu.

Konkret hatte ich dazu dem Deutschen Motorsportbund gefragt und getroffen, der mir gesagt hat, dass die vorausgesetzte Veranstalterhaftpflichtversicherung für Veranstaltungen unter dem Dach des Verbands ausreicht und keine Veränderungen weiter zu erwarten sind. Weiterhin hatte ich explizit auch gegenüber der ADAC Stiftung bzw. dem ADAC gefragt und auch mit dem GDV als Versicherungsverband einen Termin gemacht. Dabei habe ich explizit danach gefragt, wie der für den Motorsport unschädlichste Weg der Umsetzung aussieht. Dabei wurde der vorgeschlagene von allen Partnern bestätigt.

Persönlich kann ich Ihnen zudem versichern, dass Sie uns als Motorsportfreunde an Ihrer Seite haben. ;) In der Funktion als sportpolitischer Sprecher durfte ich zuletzt folgendes Papier durch die Fraktion bringen: https://www.fdpbt.de/beschluss/position ... eutschland.

Liebe Grüße und vorab schöne Weihnachtstage
Philipp Hartewig
Mir fehlt da leider das Insiderwissen aber ich würde mich mal weit aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die wenigsten unserer Veranstalter Mitglied beim DMB sind. Das habe ich ihm auch schriftlich mitgeteilt und warte noch auf die nächste Antwort.

Tendeziell höre ich da raus, dass zumindest gewünscht ist, dass sich der Veranstalter um diese Dinge kümmert und eine entsprechende Versicherung anbietet und nicht etwa der Teilnehmer.
Grundlegend muss man - wie auch schon im Thread angemerkt wurde - zwischen Teilnehmerhaftpflicht und Unfallversicherungen unterscheiden. Letztere Versichern mich im Falle eines Unfalls gegen Krankenhauskosten und Berufsunfähigkeit, davon gibt es auch haufenweise aber Teilnehmerhaftpflichtversicherungen versichern mich im Falle eines Unfalls gegen Schadensansprüche dritter Personen, die gibt es eher wenig bis kaum was ich so gefunden habe.

Ich bin gespannt ob ich da nochmal eine konkretere Antwort bekomme. Falls ja, lasse ich es euch wissen.
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Beitrag von businesskasper »

GDV? Ok, die würde ich auch fragen, wenn ich wissen will, ob ich die Notwendigkeit von Pflichtversicherungen erweitern soll....
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Beitrag von ToTTi »

Nach meinem Verständnis hat die im Zitat von Herrn Hartewig angesprochene Veranstalterhaftpflichtversicherung jedoch abweichende Inhalte und bezieht sich eben nicht auf eine Verursacherhaftung, speziell bei lizenzfreien Veranstaltungen
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Beitrag von ToTTi »

Ich habe daher eine Motorsport-Teilnehmer-Haftpflichtversicherung für Straßenrennen, Rundkurse und Track-Days zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken Europas. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und -Eigentümer untereinander.

Habe ich zwar noch nie gebraucht, gibt mir aber ein besseres Gefühl
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