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OGH Urteil: Motorradrennen sind eine Gefahr des täglichen Lebens

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von Voya »

Betrifft Österreich:

https://www.motorradreporter.com/artike ... ens?tid=14

Auszug aus dem OGH Urteil

2.3. Das Motorradfahren ist in Österreich beliebt; demgemäß ist auch der Motorradrennsport eine gebräuchliche Sportart (darauf abstellend auch 7 Ob 1/92 zum Tontaubenschießen). Dieser kann zulässigerweise auf abgeschlossenen Rennstrecken ausgeübt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer Trainingsfahrten mit üblichen Motorrädern auf einer abgeschlossenen Rennstrecke im Rahmen einer Motorsportveranstaltung zur Sportausübung und damit nach Art 7 ZGWP 2010 zu den versicherten Gefahren des täglichen Lebens zählen.

Vereinfacht dargestellt:

Einer schiesst den anderen auf der Rennstrecke mit 150 ab. Der Abgeschossene will 25.000 Euro. Der andere zahlt und will von seiner Haushaltsversicherung / Privathaftlichversicherung die Kohle zurück. Die sagt: Nein, Danke, nur Irre fahren auf der Rennstrecke. Das Erstgericht sagt , "Ja, stimmt". Das Berufungsgericht sagt "Ja, stimmt". Dann geht der zum Obersten Gerichtshof und die sagen: "Nein, das ist ein ganz normaler Sport" und setzt die vorangegangen Urteile zurück.




Da könnte sich dann bald auch das Versicherungswesen anpassen!
  • DerMajo Offline
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Beitrag von DerMajo »

Die habn's gut :/
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Beitrag von heroturtle »

sehr geil.. :D
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Beitrag von amade »

Sehr cool.

Danke für die Info. Dann muss sich ja was ändern.

Bin gespannt.
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Beitrag von Teilnehmer »

Auch wenn dem Beitrag zu entnehmen, würde ich empfehlen, in den Titel aufzunehmen: "ACHTUNG gilt nur für Österreicher in Österreich!!" - oder so :!: :!:

Nicht, dass hier eine falscher Eindruck entsteht.. :shock:
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Beitrag von Sordo »

Teilnehmer hat geschrieben:Auch wenn dem Beitrag zu entnehmen, würde ich empfehlen, in den Titel aufzunehmen: "ACHTUNG gilt nur für Österreicher in Österreich!!" - oder so :!: :!:

Nicht, dass hier eine falscher Eindruck entsteht.. :shock:
Ist das denn so?
Eventuell reicht es ja, nur in Österreich versichert zu sein.
Müsste man sich mal schlau machen wenn es weitere Infos gibt.
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Beitrag von Teilnehmer »

Müsste man sich mal schlau machen wenn es weitere Infos gibt.
Dafür hilft das Urteil (zumindest in D mit Versicherungspolicen aus D) nicht.


Achtung: stark vereinfacht :idea: :

Schadenersatzanspruch folgt lokaler Gesetzgebung -> grob -> teilweise halt erst wenn gerichtlich entschieden.

Versicherungsschutz (Deckung) der diesen Anspruch dann bezahlt, resultiert aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Deutsche Verträge kennen jedoch die im Urteil angebrachten Formulierungen nicht (vielleicht zum Glück :twisted: - haben dafür wieder andere Besonderheiten)
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Beitrag von kaneun »

Voya hat geschrieben:
Einer schiesst den anderen auf der Rennstrecke mit 150 ab. Der Abgeschossene will 25.000 Euro. Der andere zahlt und ....
Den Teil hier verstehe ich so garnicht. Ich dachte immer wenn mich jemand abschiesst (weil ich ja relativ vorsichtig bin) das ich irgend welche Ansprueche stellen kann nur wenn eindeutige Absicht oder grobe Fahrlaessigkeit besteht?! Irre ich mich?
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Beitrag von #107# »

Und was wird mit der Unterschrift bei dem "Haftungsausschluss" bestätigt?
Denke das da jeder auf eigenes Risiko fährt...
So kenn ich es jedenfalls.
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Beitrag von R.I.P. steirair »

#107# hat geschrieben:Und was wird mit der Unterschrift bei dem "Haftungsausschluss" bestätigt?
Denke das da jeder auf eigenes Risiko fährt...
So kenn ich es jedenfalls.
Zivilgerichtlich kannst du ALLES und IMMER klagen, egal was du wann und wo unterschrieben hast.
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