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Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von Pa#4 »

stefan,

genau dies wollte ich auch schreiben, aber vielleicht sollte man mal den Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kasko- bzw. Teilkasko-Versicherung erklären.

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für Kfz. die für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen sind und reguliert Schäden, die der rechtmäßige Fahrer des Kfz verursacht.
Dies könnten bei großzügiger Auslegung auch Schäden sein, die ein Fahrer eines haftpflichtversicherten Fahrzeuges in einem öffentlich zugänglichen Fahrerlager verursacht. Ob das Kfz dabei zugelassen sein muss, ?

Schäden, die einem anderen Fahrer bzw. dessen Fahrzeug auf einer Rennstrecke zugefügt werden, werden normalerweise von Haftpflichtversicherungen nicht reguliert.

Eine Kasko- oder Teilkasko-Versicherung reguliert Schäden am eigenen Kfz bei Diebstahl, Brand, Entwendung bzw. bei Vollkasko auch eigene Unfallschäden.

Pa#4
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Beitrag von Andreas#17 »

speedstefan hat geschrieben:Die Versicherung wollte nicht zahlen, der Porschefahrer hat vor Gericht gewonnen.

Da kommen wir der Lösung ja schon näher.
Weil ein Gericht so entschieden hat macht es ein anderes auch?
Bist Du mit einem Versicherungsschutz glücklich, den Du Dir (fast) mit Sicherheit erst vor Gericht erstreiten musst?
Wir schweifen aber auch ab, denn wer hat in D. schon eine Vollkasko für sein Moped? Kaum einer, da viel zu teuer.
Bleibt also die Frage der Haftpflicht und die dürfte bereits erschöpfend geklärt sein.

Gruß
Andreas
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Beitrag von Martin »

Pa#4 hat geschrieben:Dies könnten bei großzügiger Auslegung auch Schäden sein, die ein Fahrer eines haftpflichtversicherten Fahrzeuges in einem öffentlich zugänglichen Fahrerlager verursacht. Ob das Kfz dabei zugelassen sein muss, ?
So weit ich weiß ist in D das eine an das andere gekoppelt.

Interessant wäre auch eine Sportgeräteversicherung (wie Teilkasko, vorwiegend Komplett- oder Teile-Diebstahl) für Rennmotorräder. Gibts die?
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Beitrag von Lutze »

speedstefan hat geschrieben:Ja, nur sind Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Leute, sorry, aber ich bin Versicherungskaufmann und der eine oder andere äußert hier nix anderes als Vermutungen.
Bei denen die immer von sich behaupten sie wären Fachmann (in diesem Falle Versicherungsfachman) hab ich oft die Erfahrung gemacht das sie überhaupt keine Ahnung haben.

das zum Beispiel gilt für die Haftpflicht:

Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an
behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.
Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlich
nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen stellt eine Pflichtverletzung
nach D.2.2 dar.
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Beitrag von speedstefan »

Vielleicht genügt euch ein Beispiel? Ich hab im April meine nagelneue Daytona auf dem Panne geschrottet. War Kasko-versichert - bei der HUK (ist in der Tat mein Brötchengeber). Der Schaden wurde abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Und das haben die nicht gelöhnt, weil ich da arbeite. Da wird eher noch genauer hingeschaut. Aber nebenbei: Ich will hier niemanden belehren, eher mal ne kleine Hilfe geben. Versicherung ist sicher nicht jedermanns Thema Nr. 1 und Schadenregulierung geht nach Vers. Bedingungen. Ich habe auch nie behauptet, dass Rennen versichert sind.
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Beitrag von Martin »

Gerade als Versicherungskaufmann sind die meisten vorwiegend Versicherungsverkäufer und aufgrund der recht niedrigen Provisionen ist der Verkauf von Sachversicherungen eh nicht sooo interessant. Und schon gar nicht für Grenzfälle wie die Verwendung des KFZ im Sportbereich. Warum also sollte er aufgrund seines erlernten Berufes so viel mehr wissen als Leute aus diesem Forum die sich damit schon eingehend beschäftigt haben?
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Beitrag von Andreas#17 »

Kaskoversicherung: Fahrzeugschaden bei Sicherheitstraining versichert

Ein Unfallschaden, der bei der Teilnahme an einem Sicherheitstraining auf einer Rennstrecke (hier Hockenheimring) entstanden ist und dessen Herbeiführung nicht grob fahrlässig war, muss von der Kaskoversicherung ersetzt werden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen Unfälle, die sich bei einem Fahrertraining ereignen, das überwiegend eine "Übungsfahrt zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" ist.


Urteil des OLG Karlsruhe vom 07.05.2004 12 U 85/04 NJW Heft 35/2004, Seite XVI
Andreas
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Beitrag von Andreas#17 »

Lutze hat geschrieben:
speedstefan hat geschrieben:Ja, nur sind Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Leute, sorry, aber ich bin Versicherungskaufmann und der eine oder andere äußert hier nix anderes als Vermutungen.
Bei denen die immer von sich behaupten sie wären Fachmann (in diesem Falle Versicherungsfachman) hab ich oft die Erfahrung gemacht das sie überhaupt keine Ahnung haben.

das zum Beispiel gilt für die Haftpflicht:

Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an
behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen.
Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Die Teilnahme an behördlich
nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen stellt eine Pflichtverletzung
nach D.2.2 dar.
Lutze Du wurdest mächtig hergebrannt....guck mal auf Seite 8 :twisted:
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Beitrag von Lutze »

speedstefan hat geschrieben:Vielleicht genügt euch ein Beispiel? Ich hab im April meine nagelneue Daytona auf dem Panne geschrottet. War Kasko-versichert - bei der HUK (ist in der Tat mein Brötchengeber). Der Schaden wurde abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Und das haben die nicht gelöhnt, weil ich da arbeite.
Dann konntest du wohl glaubhaft machen das es sich um eine Kaffeefahrt handelte.Deine Versicherung(auch meine) schreibt in den Kaskobedingungen:

Rennen
A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an
Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
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Beitrag von Martin »

speedstefan hat geschrieben: Ich hab im April meine nagelneue Daytona auf dem Panne geschrottet. War Kasko-versichert - bei der HUK (ist in der Tat mein Brötchengeber). Der Schaden wurde abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt.
Und das hast du denen auch genauso verklickert? Da hätte ich aber gern mal die schadenmeldung gesehen...

Außerdem hat das nichts mit der Haftpflicht zu tun um die es hier geht und die wichtig wäre.
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