Das ist ja mit die Krux.Hannes_T hat geschrieben:Ich frag mich immer, wie man da die Grenze ziehen will zwischen "grob fahrlässig" und "normaler Rennunfall" - kann mir nicht vorstellen, dass ein thematisch unbedarfter Richter einen Unterschied sieht, zwischen "gepennt und dem Vordermann gegen das Hinterrad gefahren" und "zu schnell in die Kurve und einen anderen Fahrer abgeräumt". Beides sind Fahrfehler. Grobe Fahrlässigkeit würde ich gelten lassen, wenn jemand z.B. mit Straßenbereifung fährt, deshalb stürzt und dabei einen anderen mitnimmt. Oder im Fahrerlager seine Wheeliekünste demonstrieren muss und jemanden über den Haufen fährt.
Der Richter sieht da keinen Unterschied. In der Rechtsprechung ist "ein normaler Rennunfall" bei einer Amateurveranstaltung nicht vorgesehen. Wenn du einen ummähst -egal warum- und es gibt Beweise für deine Schuld (Videos, Zeugen, etc) zahlste den Deckel. Fertig.
Wenn Aussage gegen Aussage steht haste vielleicht noch ne Chance mit 50% des Gesamtschadens rauszukommen, aber auch da gibt es Urteile die zugunsten des Geschädigten aufgefallen sind weil vor Gericht nachvollziehbar argumentiert wurde.
@gas_ist_rechts:
Diese Naivität in deinen Aussagen erschreckt mich, ehrlich.