das meiste hier geht aus meiner sicht am thema vorbei.
die gestürzte fahrerin ist bewusstlos gewesen, und per hubschrauber ins krankenhaus geflogen worden.
über die behandlung weiss man jetzt hier nix, aber ein paar tage könnens ja schon geworden sein.sprich, die krankenversicherung der gestürzten hat sicher was an ein paar tausend euro schaden gehabt.
in solchen fällen bist du als versicherter verpflichtet zum schadensereignis zu berichten.
und so kann es sein, das nicht die gestürzte den anwalt beauftragt hat, sondrn die rechtsabteilung der krankenversicherung.
und das passiert auch bei kleinen summen.
ob dann was bei rauskommt ist natürlich fraglich, aber nicht immer, wenn ein anwalt auftaucht, ist es der kollege/die kollegin, deren klagewut dazu geführt hat.
beruhigt euch also etwas an dieser stelle.
ich finde aber auch, das erschreckend wenig hier darüber nachgedacht wird, was denn im falle eines falles so rechtlich passieren kann oder wird.
alle versicherungen (bis auf krankenversicherungen) steien aus, wenn es um "erzielung von höchstgeschwindigkeiten" geht. sprich, rennen und den trainings dazu.
dieses risiko abzusichern ist wirklich sehr teuer, das sind hunderte von euro pro veranstaltung, je nach summe.
es mag die berühmten ausnahmen geben, ich hab nur nie eine kennengelernt.
die normalen trainings bewegen sich in einer grauzone, sind aber mittlerweile aus der rechtssprechung her recht problemlos. teils ist heikel, wenn mit zeitnahme gefahren wird. das kann aber auch mit gruppeneinteilung und streckensicherheit bewertet werden, und passt dann schon.
und zum thema alkohol an der rennstrecke:
nehmen wir an, ich trinke als normalgewichtger mann um 22.00 uhr vier flaschen bier. ist ja nicht sooo viel.
das sind ungefähr 1,1, je nach trinkdauer auch 1,3 promille.
pro stunde baut der körper o,1 promille ab (alles natürlich ca-werte)
das heist, morgens um 9.00 uhr (also 11 stunden später) habe ich vielleicht noch 0,2 promille im blut.
in der regel steht in den teilnahmebedingungen absolutes alkoholverbot.
nun bin ich, verschuldet oder nicht, an einem schweren race-unfall beteiligt. bei todesfällen kommt sofort die polizei/stattsanwaltschaft, und ermittelt. dafür brauchts keinen kläger, das machen die von selbst.
hast du da einen pfiffigen kollegen dabei machen die einen alko-test, und dran bist du.
das ist dann "grobe fahrlässigkeit". bei grober fahrlässigkeit steigen alle versicherungen, auch haftpflichtversicherungen aus, bzw. belangen dich anschließend.
ich hab hier mal was schlimmes, und sicher ultra selten passierendes an die wand gemalt.
trotzdem finde ich auch, das alle über das risiko nachdenken sollten. dann wird bestimmt mal ein bier weniger getrunken, die eine oder andere schraube noch einmal kontrolliert, mal ein riskantes manöver unterlassen, und generell etwas mehr entspannung geübt.
und das wäre ja schon mal ein erfolg

)
der rest mag dann eben schicksal sein.....
freu mich schon auf spa übernächste woche, allen eine gute fahrt!
Martin