alteKlamotte hat geschrieben:Gesundheit bleibt unbezahlbar und deshalb habe ich ja auch so viel teuern Klimbim, dessen Schutzfunktion ich hoffentlich nicht erfahren muß.
Habsch gerade getestet, lohnende Investition. Mit Jeans und Turnschuhen sehe es anders aus.
Leider sieht man es immer häufiger, dass viele nicht in der Lage sinde, die Verantwortung für sich selber zu tragen.
ich habe ja oben schon geschrieben, dass ich da nur mit´m Kopf schütteln kann ...
ich glaube zwar nicht, dass ein "un-schutzbekleideter" wegen der fehlenden Kleidung eine grössere Gefahr für die anderen Teilnehmer darstellt ...
auch nicht dass die Folgen ernsthaft in´s Gewicht fallen, was KV und RV-Beiträge betrifft ...
nicht mal, dass man unseren Ruf als völlig verstrahlte dadurch noch verschlechtern könnte ...
... aber ich bin mir sicher, dass jemand, der nicht mal für die basics genug Verstand besitzt, absolut keine Ahnung hat, worum es auf´m Ring geht. Und solche Strategen will ich nicht um mich rumfahren haben.
Scheisse finde ich das Desinteresse des Veranstalters. Immerhin zahle ich ordentlich, in dem Glauben und der Hoffnung für das Geld eine gewisse Sicherheit geboten zu bekommen.
Wenn Leute mich doof angucken wegen der Kringelei sage ich immer: ist aber unter Laborbedingungen. Und da will man auch keine störenden "Eindringlinge", dann geht´s Experiment nämlich in die Hose.
Manchmal frage ich mich, ob man nicht so was wie ein Veranstalter-Ranking einrichten sollte ... aber wahrscheinlich ist das auch nicht hilfreich oder objektiv. Shell scheint mir jedenfalls häufiger mal durch besonderes Desinteresse aufzufallen. Ich hoffe der Markt und die Krise wird´s richten ...
Eigentlich ist es mir egal, was so Vollpfosten machen, aber ich stell mir die Frage, ob der Veranstalter weiß was er tut? Ob z.B. der Haftungsverzicht korrekt ist etc.
Was passiert, wenn man aus Versehen so einen jeanstypen abräumt? Ich denke den Meisten hier ist es schonmal passiert, dass man jemanden fast abräumt, oder sogar abgeräumt hat. So ein Jeanstyp ist dann vermutlich gleich ordentlich verletzt. Was dann?
Ich kann die Veranstalter genausowenig verstehen, wie die Fahrer.
Chris hat geschrieben:Eigentlich ist es mir egal, was so Vollpfosten machen, aber ich stell mir die Frage, ob der Veranstalter weiß was er tut? Ob z.B. der Haftungsverzicht korrekt ist etc.
Was passiert, wenn man aus Versehen so einen jeanstypen abräumt? Ich denke den Meisten hier ist es schonmal passiert, dass man jemanden fast abräumt, oder sogar abgeräumt hat. So ein Jeanstyp ist dann vermutlich gleich ordentlich verletzt. Was dann?
Ich kann die Veranstalter genausowenig verstehen, wie die Fahrer.
ich habe 2 veranstaltungen als gast besucht, und bin der meinung das bei shell so ziemlich alles egal zu seien scheint-leider
schnelle fahrer mit touristen ;mit oder ohne schutzkleidung... alles ist möglich...
Chris hat geschrieben:Eigentlich ist es mir egal, was so Vollpfosten machen, aber ich stell mir die Frage, ob der Veranstalter weiß was er tut? Ob z.B. der Haftungsverzicht korrekt ist etc.
Was passiert, wenn man aus Versehen so einen jeanstypen abräumt? Ich denke den Meisten hier ist es schonmal passiert, dass man jemanden fast abräumt, oder sogar abgeräumt hat. So ein Jeanstyp ist dann vermutlich gleich ordentlich verletzt. Was dann?
Ich kann die Veranstalter genauso wenig verstehen, wie die Fahrer.
Das ist ganz einfach: Läßt ein Veranstalter jemanden ohne eine im Mindesten ausreichende Schutzkleidung auf die Strecke und kommt es danach zu einem Unfall, bei dem aufgrund der seit 29.01.2008 neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VI ZR 98/07) die Haftpflichtversicherung eines der Beteiligten eintrittsverpflichtet ist, so ist der Veranstalter für jede Erhöhung der Schadenssumme, die durch seine grobe Pflichtwidrigkeit (=Fahrer mit unzureichender Schutzkleidung auf die Strecke zu lassen) eingetreten ist, voll haftbar.
Entsprechend dürften entsprechende Haftungsausschlüsse der Veranstalter nicht das Papier wert sein, auf dem sie stehen. Ob dann der Veranstalter sich letztlich das Geld wieder von dem jeweiligen Irren, der mit unzureichender Schutzkleidung fährt, zurück holen kann, ist wieder eine andere Sache. Die Chancen, dass der jeweilige Irre das an den Veranstalter zurück erstatten muss, sehe ich persönlich grundsätzlich als gut an. Ob der Irre dann das Geld hat , ist eine andere Sache.
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen:
Haftungsausschlüsse, die (egal wen) von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit frei zeichnen, oder die keine Ausnahmen für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorsehen, sind unwirksam.
Jeder Veranstalter ist deshalb gut beraten, sich über seine recht vielfältigen Sorgfalts- und Fürsorgepflichten gegenüber den Teilnehmern zu informieren und zu verhindern, dass es grobe Verstöße bzw. Unterlassungen diesbezüglich gibt.