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Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • jkracing Offline
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Beitrag von jkracing »

hehe :lol: es lebe der Rechtsschutz, aber bis damit ein finales Urteil zustande kommt geht Dein Urenkel in Rente :lol:
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Beitrag von Gurky »

:P Wer doppelt postet lebt länger :P

Klar dauert sowas Ewigkeiten. Wenn es dann aber entschieden ist, ist der Schaden für die Versicherung imens. Das würde alle in der Art abgeschlossenen Verträge betreffen und die Versicherung müsste überall die Konditionen anpassen und evtl. abgelehnte Forderungen nachbessern.
Von daher kann man bei den länger existierenden Versicherungen davon ausgehen, dass nur von den Gerichten akzeptierte Betrügererein stattfinden.
:wink: ...und rast nicht so!
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Beitrag von Pa#4 »

Gurky,

man will sich abgrenzen gegen sogenanntes "wildes Fahren" (Landstrasse).

Wenn eine Strecke wie z. B. Bremerhaven im normalen Betrieb eine Strasse ist und für eine Rennveranstaltung mit behördlicher Genehmigung abgesperrt und damit zur Rennstrecke wird, dann greift der Rechtsschutz.

Man muss nämlich dann davon ausgehen, dass diese Strecke eine Abnahme eines Beauftragten des DMSB hat, der darf das auf Grund der "Motorsporthoheit" des DMSB, und die Genehmigung für die Veranstaltung auf Grund dieser Abnahme von einem Ordnungsamt erteilt wurde.

Ob ein privates Objekt wie der Spreewaldring, auf dem keine offiziellen Veranstaltungen der Verbände stattfinden, eine Abnahme für Motorradtrainings oder -Rennen hat, wäre zu erfragen.

Wir wollten mal vor einigen Jahren auf der Kartbahn Wackersdorf mit Motorrädern fahren und durften nicht, weil der Betreiber damals noch keine Abnahme für Motorräder hatte.

Pa#4
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Beitrag von Skihase »

Franz/K3 hat geschrieben:@Skihasi

I Wenn der Haftungsverzicht gültig ist trägt natürlich der Geschädigte seine Kosten selbst.

II Wenn der Geschädigte jeoch klagt und er findet einen Richter der sagt, die Verzichtserklärung war ja nicht so ernst gemeint. Ausserdem hat Skihasi rechts überholt und somit den Unfall verursacht, dann zahlst Du den Schaden oder eben diese neue Versicherung.

III Wenn der Geschädigte mit zwei Kumpels vor den Richter tritt und berichtet: Skihasi hat bereit nach dem Qualifying öffentlich verkündigt das er morgen alle Spalten werde." dann könnte der Richer zum Schluss kommen: Klarer Fall von Vorsatz! - Und Du bezahlst auf jeden Fall mit oder ohne Versicherung.
Zu I: Ohne Klagen

Zu II: Aber ja nur wenn jemand (der Richter) sagt es war "einfache Fahrlässigkeit" zahlt die Versicherung von Horst, wenn ich sie denn hab.

Zu III: Also immer schön so weitermachen wie bisher :lol: Da ich ja nie vom Spalten, herbrennen oder ähnlichem spreche.
Gruß vom Skihasen

Realität ist nur eine Illusion, die sich durch Mangel an Alkohol einstellt
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  • Lutze Offline
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Beitrag von Lutze »

Ich befürchte nur das die Existenz einer solchen Versicherung zu einer "Klagewelle" führt. Bei 50% der Stürze war doch immer ein anderer Schuld (in den Augen des gefallenen) da kann man ja mal klagen.
In meinen Augen berechtigt nahezu kein Sturz auf der Rennstrecke zu einer Klage , da so gut wie nie die "Schuld" eindeutig bewiesen werden kann(Promillefahrten ausgenommen). Grob Fahrlässig handelt doch jeder von uns der sich auf die Rennstrecke begibt , ausgenommen vieleicht Fahrten wo 50 Meter Sicherheitsabstand vorgeschrieben ist sollte es soetwas geben.
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Beitrag von Pa#4 »

Lutze,

kannst Du Dich gegen eine Klage wehren? Wird nicht einfach werden!


Das Argument "hat rechts überholt" greift nicht, wenn man dem Richter das FIM / DMSB-Reglement auf den Tisch legen kann und schwarz auf weiss beweisen kann, dass auf der Strecke sowohl links und auch rechts überholt werden darf!

Dies ist dann gängige Praxis und der Kläger hat dann schon verloren!

Pa#4
  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

triple6 hat geschrieben:
onkel tom hat geschrieben:ok ok gültiger haftungsverzicht, anders gefragt
gibt es einen ungültigen haftungsverzicht? wenn ja woran erkenn ich den?

fragende grüsse
Siehe hierzu den sehr ausführlichen Beitrag, kopiert aus dem Boxer-Forum:

http://www.racing4fun.de/viewtopic.php? ... &start=390
Dieser Beitrag enthält viele Vermutungen und Annahmen sowie eigene Einschätzungen.
Beispiel: "Haftungsausschlüsse können schon dadurch unwirksam werden..."
Können ja, müssen aber nicht. Es ist, wie immer vor Gericht, eine Einzelfallentscheidung.
onkel tom hat geschrieben:...aber wenn ich nicht genau weiss gegen welche risiken ich mich versicher , kann ich es auch lassen. mit versicherungen ist das immer so eine sache...
Ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt.
Offensichtlich nicht.
Wenn Du noch Fragen hast, dann los, gern auch per PN.
Der obige Satz von Dir gilt dann, wenn man keinen Bock hat, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
Der zweite Satz ist ein klassischer Stammtischspruch.
Mit Autoverkaäufern ist es auch immer so eine Sache, mit IT-Spezis auch, ebenso wie mit allem anderen... :roll:
Gurky hat geschrieben:Horst, eine Frage vielleicht noch. Fallen auch die sogenannten Trainingsstrecken (Sachsenring, Sprewaldring etc) darunter?
Ja.
Lutze hat geschrieben:Grob Fahrlässig handelt doch jeder von uns der sich auf die Rennstrecke begibt , ausgenommen vieleicht Fahrten wo 50 Meter Sicherheitsabstand vorgeschrieben ist sollte es soetwas geben.
Das ist eine Vermutung von Dir, keineswegs Tatsache und außerdem falsch.


@alle
Ich habe seit fast einem Jahr zusammen mit dem Versicherer, seiner Rechtsabteilung und den dortigen Entscheidern dieses Produkt entwickelt.
Die Idee stammt also nicht aus den letzten Tagen, eher ist es eine Idee, die ich schon länger verfolge.
Es ist keineswegs eine Reaktion auf die momentane Stimmung im Forum, ich habe einfach letzte Woche das endgültige "GO" erhalten und beschlossen, das Produkt online zu stellen.

Ich bitte alle sich zu überlegen, ob das, was Ihr hier reinschreibt, auch tatsächlich so ist.
Ich lese hier Behauptungen, Vermutungen, Theorien und sonstige Annahmen, die aber in der Art, wie sie geschrieben sind, den Eindruck erwecken, dass sie richtig sind.

Gerade die Versicherungsbranche leidet darunter, dass Menschen sich irgendwelche Bedingungen zusammenreimen, nach denen ein Versicherer leistet oder nicht. Ist es dann ganz anders, wie am Stammtisch (oder im Forum) besprochen, wird noch lauter herumgeschimpft.
Es gibt, wie bei allen Geschäftszweigen, Licht und Schatten, auch in der Versicherungsbranche... wie im richtigen Leben.

So, ich habe fürs erste fertig 8)
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Beitrag von jkracing »

Reglements haben m.E. nur Gültigkeit wenn man sich in deren juristischen Rahmen, also Meisterschaften bewegt.
Freie Veranstalter heißen so weil sie in keinem Verband/Interessengemeinschaft organisiert sind, viele orientieren sich natürlich zu Recht an inter-/nationalen Regelements, ob das mmer rechtsverbindlich ist wage ich zu bezweifeln.
Lösung: die Freien tun sich zusammen, gründen einen Verband mit für alle gültigem Reglement .............. :shock: scheiße, aufgewacht, war so schön der Traum :wink: :lol: aber die machen sich lieber gegenseitig die Termine abspenstig :roll:
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  • SP-12 Harry Offline
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Beitrag von SP-12 Harry »

Wenn ich das alles so lese, bin ich froh dieses Hobby jetzt aufzugeben!!
Gute Entscheidung Onkel Harry!! :lol: :wink:
Gruss Harry , die Comeback-Schlampe
____________
www.harald-hartung.com

"Vier Räder transportieren deinen Körper - Zwei Räder deine Seele!" (geklaut!)
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Beitrag von Pa#4 »

jk,

nanu, sowas ähnliches hatte ich an anderer Stelle auch schon mal geschrieben!

Wenn die unerfreulichen Ereignisse nicht weniger werden, könnte sich die Notwendigkeit für die Veranstalter schneller ergeben als denen u. U. lieb ist!

Und wenn irgendwo z. B. eine Vorschrift besteht, dann wird ein Richter in einem ähnlich gelagerten Fall diese heranziehen, wenn nichts anderes greifbar ist und dies betrifft das Beispiel des Rechtsüberholens auf Rennstrecken allemal.

Es ist weltweit üblich und wenn ein Veranstalter dies nicht haben will, dann muss er dies bekanntgeben und zu seiner Sicherheit möglichst schriftlich gegen Lesequittung.

Pa#4
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