Das Zugeständnis bedeutet konkret der Verzicht auf alle 10 Sondernutzungstage. An denspaceone hat geschrieben:Ich kann es zwar nicht genau abschätzen was diese neuen "Zugeständnisse" bei Lärmpegel nun konkret bedeuten aber vorher wurde doch von ca. 100dB an den stationären Messpunkten gesprochen (also Fahrgeräuschmessung). Wenn man nun von 100dB minus dem Zugeständniss ausgeht liegt man vielleicht bei 95 db Fahrgeräusch.
Sondernutzungstagen hatte ein erhöhtes Db-Limit gegolten. Z. B. an Fahrtagen mit
historischen Rennfahrzeugen. Nach der neuen Betriebsgenehmigung müssen alle
Sondernutzungstage nun extra beim Kreis Höxter beantragt werden.
An dem Db-Limit für normale Fahrtage hat sich nix geändert. Meine Info ist ein
Standgeräusch von 100 bis 102Db (ohne Gewähr). Das sollte für die meisten
Motorräder kein Problem darstellen.