Ich kann Euch sagen was uns damals beim Heer eingebläut wurde als ich als Wache beim Kasernenschutz mithelfen "durfte":
Niemals nie nicht in Richtung bewohntes Gebiet schiessen (Kugel geht durch Mensch+Haus+Mensch durch)
Erst schiessen wenn man das Messer selbst schon drinnen stecken hat oder eine bedeutende Schnittwunde verpaßt bekam (sonst ungerechtfertigte Notwehrüberscheitung).
Wenn einer der Wixer so nahe ist um mich zu ritzen/stechen hab ich natürlich ein Problem meine Langwaffe (selfst das nur 80cm lange STG77) überhaupt noch zu richten.
Darum erst gar nicht so weit kommen lassen und vorher mit dem Kolben oder dem Lauf den Wixer verprüglen.
Genau das hätte der Polizist machen sollen, alles andere ist einfach nur falsch.
Ein anderes Beispiel:
In Österreich wurde bei einem Einbruch ein Minderjähriger (15J) erschossen und ein zweiter (17J) lebensgefährlich angeschossen.
Der 15 Jährige wurde vom Polizisten aus nächster Nähe erschossen. Angeblich hat der 15 Jährige ihn mit einem Schraubenzieher angegriffen... An und für sich eine ziemlich einfache Sache.
Dumm nur das der Junge von hinten erschossen wurde und das Angriffwerzeug sich in einer Kleidungstasche befand.
Der Kieberer bekam dann läppische 8 Monate bedingt aufgebrummt da der Richter Ihn überreden konnte zumindest ein geringes Fehlverhalten zuzugeben.
So schaut aus in der "zivilisierten Welt"