Ich werde definitiv nicht mehr mit Fiala fahren sobald ich nich mehr "muss". Absolut nicht kundenfreundlich....Hallo Dominik,
der Differenzbetrag wird nicht ausbezahlt oder gutgeschrieben.
Du kannst gerne den Most Termin nächstes Jahr nehmen oder eine andere Rennstrecke buchen, wo Du keinen Teil verlierst.
Gib mir einfach Bescheid wie Du Dich entschieden hast.
Absagen und Schwierigkeiten, wegen Corona -> gesetzliche Regelungen Gutschrift
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- DooM Offline
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Vorhin ganz vergessen: hier die Antwort Mail von Fiala auf meine Anfrage ob ich das Pannoniaring-Event buchen kann und die restlichen 100€ für ein Event 2021 verwenden kann:
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Ich versteh nicht so wirklich den Sinn dahinter, also ob es auch ein Problem gewesen wäre wenn du ein teureres Event ausgewählt hättest
- DooM Offline
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Teurer buchen und draufzahlen geht vermutlich. Kommt für mich dieses Jahr bloß nicht in Frage, da es für mich kein passendes Event bei Fiala mehr gibt.
Ist ja nicht so, dass ich das Geld ausbezahlt haben wollte. Das Geld wäre für Fiala ja nicht verloren. Mit den übrigen 100€ als Gutschrift hätte ich mir nächstes Jahr wieder ein Event raussuchen können das passt (und damit bei Fiala zusätzlichen Umsatz generiert). Jetzt muss ich "blind" den Termin für Most 2021 zusagen ohne zu wissen wann er überhaupt stattfindet und meine Motivation im September am Pan mit ihnen zu fahren ist auch deutlich gesunken.
Ist ja nicht so, dass ich das Geld ausbezahlt haben wollte. Das Geld wäre für Fiala ja nicht verloren. Mit den übrigen 100€ als Gutschrift hätte ich mir nächstes Jahr wieder ein Event raussuchen können das passt (und damit bei Fiala zusätzlichen Umsatz generiert). Jetzt muss ich "blind" den Termin für Most 2021 zusagen ohne zu wissen wann er überhaupt stattfindet und meine Motivation im September am Pan mit ihnen zu fahren ist auch deutlich gesunken.

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- Pitter1946 Offline
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@ DooM
Das ist kein Oestereichisches Gesetz, sondern hier gilt EU-Recht.
Wir wollen alle, dass die VA "überleben".
Wenn allerdings solche Geschäftspraktiken kommen, muss man sich überlegen,
ob man das weiter unterstützt.
Nach EU-Recht hast du sogar das Recht den Betrag zurück zu fordern.
Das ist kein Oestereichisches Gesetz, sondern hier gilt EU-Recht.
Wir wollen alle, dass die VA "überleben".
Wenn allerdings solche Geschäftspraktiken kommen, muss man sich überlegen,
ob man das weiter unterstützt.
Nach EU-Recht hast du sogar das Recht den Betrag zurück zu fordern.
Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch)
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- DooM Offline
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@ Pitter1946: aufgrund der seit Mai geltenden Ausnahmeregelung bzgl. Gutscheinen und Corona wegen ausgefallenen Events ist ja meiner Meinung nach eher Österreich spezifisch, da jedes Land eigene Gesetze hierzu veröffentlicht hat.
Könnt ihr mir kurz eure Meinung zu folgenden Überlegungen abgeben (will nicht dumm dastehen wenn ich das Fiala schreibe):
Liege ich mit folgender Einschätzung richtig:
Fiala bietet laut Punkt 5 ihrer AGBs Motorsportveranstaltungen an. Damit fallen sie unter das "Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz" – KuKuSpoSiG der Österreichischen Regierung.
Nach §1 kann der Veranstalter wegen einer Corona bedingten Absage einen Gutschein ausstellen. Gemäß §1 Absatz 5 steht dem Kunden bei einem Preis von über 250€ eine Rückzahlung von 180€ zu. Den Rest, in meinem Fall also 140€, muss man als Gutschein akzeptieren.
Aufgrund §3 Absatz 2 ist die Klausel in den AGB auf die Fiala sich bezieht und eine Auszahlung verweigert in diesem Fall nichtig und kann nicht angewandt werden.
Könnt ihr mir kurz eure Meinung zu folgenden Überlegungen abgeben (will nicht dumm dastehen wenn ich das Fiala schreibe):
Liege ich mit folgender Einschätzung richtig:
Fiala bietet laut Punkt 5 ihrer AGBs Motorsportveranstaltungen an. Damit fallen sie unter das "Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz" – KuKuSpoSiG der Österreichischen Regierung.
Nach §1 kann der Veranstalter wegen einer Corona bedingten Absage einen Gutschein ausstellen. Gemäß §1 Absatz 5 steht dem Kunden bei einem Preis von über 250€ eine Rückzahlung von 180€ zu. Den Rest, in meinem Fall also 140€, muss man als Gutschein akzeptieren.
Aufgrund §3 Absatz 2 ist die Klausel in den AGB auf die Fiala sich bezieht und eine Auszahlung verweigert in diesem Fall nichtig und kann nicht angewandt werden.
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- der-bramfelder Offline
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Ganz klar, Veranstalter sagt ab, damit Anrecht auf Gutschrift = Überweisung des
kompletten Betrages.
Würde ich mir in dem speziellen Fall tatsächlich überlegen, wenn Fiala sich weigert,
den Differenzbetrag zu parken.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... k-100.html
In den ABGs von Fiala finde ich nix im Hinblick, wie von dir geschildert.
Ist aber auch, wie Peter schrub, EU-Recht, steht damit über nationalem Recht.
kompletten Betrages.
Würde ich mir in dem speziellen Fall tatsächlich überlegen, wenn Fiala sich weigert,
den Differenzbetrag zu parken.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... k-100.html
In den ABGs von Fiala finde ich nix im Hinblick, wie von dir geschildert.
Ist aber auch, wie Peter schrub, EU-Recht, steht damit über nationalem Recht.
# 566 - im Ruhestand
- Taurus Online
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Am 20 Mai wurde offensichtlich ein neues Gesetz verabschiedet, welches sich rückwirkend auswirkt. Demnach muss der Verbraucher einen Wertgutschein akzeptieren. Erstattung erst Ende 2021 bei nicht Gebrauch oder bei nachweislich eigener, wirtschaftllicher Schieflage.der-bramfelder hat geschrieben:Ganz klar, Veranstalter sagt ab, damit Anrecht auf Gutschrift = Überweisung des
kompletten Betrages.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama ... k-100.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... chte-45416
Stellt sich die Frage, ob das für Besucher, Zuschauer oder auch für Teilnehmer bzw. eben uns Aufzünder unter sonstige Veranstaltungen gilt. Fallen Kringel-Events unter Reisen, sieht es anscheinend etwas anders aus:
https://www.test.de/FAQ-Corona-Job-Rech ... question-6
Liest sich so, als müsse man keinen Gutschein akzeptieren und der Veranstalter auch keine Bearbeitungsgebühren verlangen darf.
Ein Leben ohne Racebike ist möglich, aber sinnlos!
- Heli66 Offline
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So würde ich es auch sehen!DooM hat geschrieben:@ Pitter1946: aufgrund der seit Mai geltenden Ausnahmeregelung bzgl. Gutscheinen und Corona wegen ausgefallenen Events ist ja meiner Meinung nach eher Österreich spezifisch, da jedes Land eigene Gesetze hierzu veröffentlicht hat.
Könnt ihr mir kurz eure Meinung zu folgenden Überlegungen abgeben (will nicht dumm dastehen wenn ich das Fiala schreibe):
Liege ich mit folgender Einschätzung richtig:
Fiala bietet laut Punkt 5 ihrer AGBs Motorsportveranstaltungen an. Damit fallen sie unter das "Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz" – KuKuSpoSiG der Österreichischen Regierung.
Nach §1 kann der Veranstalter wegen einer Corona bedingten Absage einen Gutschein ausstellen. Gemäß §1 Absatz 5 steht dem Kunden bei einem Preis von über 250€ eine Rückzahlung von 180€ zu. Den Rest, in meinem Fall also 140€, muss man als Gutschein akzeptieren.
Aufgrund §3 Absatz 2 ist die Klausel in den AGB auf die Fiala sich bezieht und eine Auszahlung verweigert in diesem Fall nichtig und kann nicht angewandt werden.
Hier gibt es eine entsprechende Zusammenfassung:
https://www.konsument.at/geld-recht/ver ... ld-zurueck
Österr. Recht hebelt EU-Recht aus.
Der Veranstalter kann dir einen Gutschein in voller Höhe anbieten, wen du das ablehnst, dann gilt eben die genannte Regel von 180€ Geld retour und Rest Gutschrift bei einem Gesamtpreis über 250€.
Was auf jeden Fall nicht geht, auch nicht nach den AGB §3 von Fiala ist, dass man einfach Geld verliert.
Das ist dann für mich als Anfänger gleich ein gutes Beispiel diesen Veranstalter zu meiden.
- gixxn Offline
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DooM hat geschrieben:Kann mir jemand bei einem österreichischen Anbieter weitherhelfen? Bin mir nicht ganz sicher ob das rechtmäßig ist...
Ich hatte bei Fiala einen Termin in Most Anfang Juni gebucht. Er wurde wegen Corona natürlich abgesagt. Fiala hat mir angeboten, dass ich den Most Termin nächstes Jahr umsonst buchen kann oder die Teilnahmegebühr als Gutschrift für ein Ersatzevent dieses Jahr verwenden kann. Als Ersatzevent wollte ich nun 2 Tage am Pannoniaring fahren. Most hatte 320€ gekostet, 2 Tage am Pannoniaring kosten 220€. Fiala hat mir nun geschrieben, dass sie mich umbuchen wenn ich das möchte. Die 100€, die ich jedoch für Most mehr bezahlt hatten werden jedoch nicht gutgeschrieben sondern verfallen einfach.
Du kannst ja mal nachfragen bei Fiala, ob du auch ein Event um 420€ buchen kannst und ob es dann okay ist wenn
du einfach die fehlenden 100€ nicht überweist.



Auf die Antwort wäre ich gespannt....

gruß gixxn
- DooM Offline
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Kurzes Update da ich eine Antwort von Fiala bekommen habe nachdem ich darum gebeten hatte mir die 180€ zu überweisen und den Rest als Gutschrift gutzuschreiben: Fiala akzeptiert meine Begründung nicht.
Sie berufen sich auf den folgenden Abschnitt in Punkt 3 der AGB. "Michael Fiala Motor Sports schließt ein Rücktrittsrecht aus. Dies betrifft sowohl Ereignisse die von keiner der beiden Vertragsparteien zu verantworten sind als auch die Sphäre des Teilnehmers". Da die behördliche Absage aufgrund Corona nicht im Einflussbereich der Vetragsparteien liegt greift laut ihnen der Punkt 3 der AGB. Mir steht entweder die Möglichkeit eines Ersatztermins oder eine Gutschrift über die gegenständliche Summe zu.
Ich trage mein Anliegen jetzt einmal dem europäischen Verbraucherzentrum Österreich vor. Mal schauen was die dazu sagen.
Sie berufen sich auf den folgenden Abschnitt in Punkt 3 der AGB. "Michael Fiala Motor Sports schließt ein Rücktrittsrecht aus. Dies betrifft sowohl Ereignisse die von keiner der beiden Vertragsparteien zu verantworten sind als auch die Sphäre des Teilnehmers". Da die behördliche Absage aufgrund Corona nicht im Einflussbereich der Vetragsparteien liegt greift laut ihnen der Punkt 3 der AGB. Mir steht entweder die Möglichkeit eines Ersatztermins oder eine Gutschrift über die gegenständliche Summe zu.
Ich trage mein Anliegen jetzt einmal dem europäischen Verbraucherzentrum Österreich vor. Mal schauen was die dazu sagen.
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