Anhänger
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- mazdamax Offline
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Re: Anhänger
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In letzter Zeit auch mehr mit dem Thema befasst, da ich meinen alten Anhänger der genau passte gegen einen neuen kleineren Kofferanhänger vom Humbaur entschieden.
Auch mit den Anmeldungen wusste ich nicht, dass ich den 1300kg Anhänger beliebig eintragen lassen kann und somit hab ich mir wiederrum den E-Schein erspart.
Grund, Chrysler Voyager ... 2t Eigengewicht und 2,5t Gesamtgewicht.
Jetzt hab ich den Koffer auf 950kg eingetragen bei der Anmeldung.
Mit den Geschwindigkeiten ist das dann sowieso wieder so ne Sache, denn in jedem Land sind sowieso eigene Bestimmungen an die man sich halten muss und somit ists schon fast egal.
Einzig was ich herum überlege ist wegen Dämpfer ... in Deutschland Pflicht, in Österreich nicht.
Ob sie jetzt wirklich beim Humbaur was bringen ist halt die Frage.
Auch mit den Anmeldungen wusste ich nicht, dass ich den 1300kg Anhänger beliebig eintragen lassen kann und somit hab ich mir wiederrum den E-Schein erspart.
Grund, Chrysler Voyager ... 2t Eigengewicht und 2,5t Gesamtgewicht.
Jetzt hab ich den Koffer auf 950kg eingetragen bei der Anmeldung.
Mit den Geschwindigkeiten ist das dann sowieso wieder so ne Sache, denn in jedem Land sind sowieso eigene Bestimmungen an die man sich halten muss und somit ists schon fast egal.
Einzig was ich herum überlege ist wegen Dämpfer ... in Deutschland Pflicht, in Österreich nicht.
Ob sie jetzt wirklich beim Humbaur was bringen ist halt die Frage.
- BarnieGeröllheimer Offline
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Re: Anhänger
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Für 118 km/h statt 80 Km/h wollte der Kieberer (Kierwara) € 35,-- und für das Dauerlinks dann nochmal 20 extra.
Es war mir ein Vergnügen

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Ich fahre schon immer BMW und habe noch Sex
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Re: Anhänger
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Also passt meine Aussage. Hat ja ein paar Seiten gedauert.
Bleibe trotzdem beim Koffer mit überfahrrampe und Tür an der Seite. Würde es nicht mehr anders machen als Gelegenheitfahrer.
Bleibe trotzdem beim Koffer mit überfahrrampe und Tür an der Seite. Würde es nicht mehr anders machen als Gelegenheitfahrer.
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- Maik77 Offline
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Re: Anhänger
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Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen, den Beitrag kannste zum Thema Anhänger anpinnen.techam hat geschrieben:Die aktuelle Regelung lautet:
Das Gespann darf zusammen eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg nicht überschreiten (B96 4250kg)
Dabei darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die jeweils geringere Stützlast von Anhänger oder Zugfahrzeug nicht überschritten werden. Wobei die Anhängelast sich auf die reale Masse und nicht die zulässige Gesamtmasse bezieht.
Die Regelung die du meinst, war bis vor ein paar Jahren so, dass das oben geschriebene galt, zusätzlich jedoch, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die eingetragene Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten durfte.
Mit der 100km/h Regelung ist das noch etwas anders.
Das Auto muss ABS haben
Die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen den Geschwindigkeitsindex L haben
Der Anhänger muss dafür geeignet sein (liegt wohl in der Entscheidungsgewalt des Prüfers, sofern kein Gutachten des Herstellers existiert)
Zudem gelten folgende Gewichtsverhältnisse zwischen Leermasse des Zugfahrzeugs und zulässiger Gesamtmasse des Anhängers.
Hänger ohne hydraulische Stoßdämpfer dürfen das 0,3 fache der Leermasse wiegen.
Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern dürfen das 0,8 fache der Leermasse wiegen, wenn sie eine AntischlingerKupplung haben oder ein Fahrdynamikprogramm für Hänger vorhanden ist sogar genausoviel wie die Leermasse
Sonstige Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und Bremse dürfen das 1,1 fache der Leermasse wiegen, bzw das 1,2 fache bei oben beschriebenen Vorraussetzungen.
Tendenziell gibt es zu diesen Regelungen folgendes zu sagen:
"Das hat mir noch kein klar denkender Mensch erklären können!" Zitat meines BE-Fahrlehrers.
So ist es so, dass ich mir einen Wohnwagen mit 1,3to zGm gekauft habe.
Hätte ich jetzt noch meinen Golf V, welcher 1,35to leergewicht hatte und eine Anhängelast von etwa 1500kg, dürfte ich diesen Wohnwagen hinter meinen Golf hängen und einfach mit Klasse B durch die Weltgeschichte fahren.
Eine Böhe und der Golf fliegt von links nach rechts, aber das ist egal.
Nun habe ich aber einen VW T5 LR
Leermasse 1900kg, zulässige Gesamtmasse 3to
Der spielt nur so mit dieser kleinen Wohnwagenschleuder dahinter und mit diesem Gespann zu fahren ist um einige größenordnungen sicherer als mit dem Golf als Zugfahrzeug.
Jetzt kommt aber der Witz.
Ich musste für 600€ BE machen, weil zGm Zugfahrzeug + zGm Wohnwagen = 4300kg und somit sogar zuviel für B96
Also muss derjenige der das passende Zugfahrzeug hat, den Führerschein machen, die deren Autos mit dem Hänger jedoch völlig überfordert sind nicht.
Heil EU!
Ich habe fertig.
Ich darf zwar Anhänger ausbilden und hab dass alles mal gelernt aber dank jahrelangem nicht mit beschäftigen und nicht ausbilden (macht nen Kollege bei uns) ist dass alles schon wieder nen bissl nach hinten gerutscht. Das Zitat vom Kollegen unterschreibe ich und findet sich leider recht häufig in den Führerscheinregularien..
@mm: wie schon von anderen geschrieben: Bei der Einführung 1999 gab es diese Regelung..ist aber 2013 alles nochmal Viiiiiiiel einfacher geworden

Sinn und Unsinn ist ausführlich von techam erklärt worden...
Maik
- andruha Offline
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Re: Anhänger
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Ich klinke mich mal ein...
gibt es auch noch andere Anhänger (außer den Humbaur), in den man 2 Motorräder und das restliche Zeugs rein bekommt und dennoch mit einer normalen Führerscheinklasse B fahren darf?
Hatte letztes Jahr ein Anhänger, der 1.5m breit war. Da war es schon mit 2 Motorrädern etwas eng.
Wenn jemand noch ein paar Hersteller / Modellnamen hätte, würde mich darüber sehr freuen
Der Anhänger sollte auch nicht all zu teuer sein, da ich mit der Rennstrecke erst anfange und mir das ganze Zeug zusammenkaufen muss.
Gruß
gibt es auch noch andere Anhänger (außer den Humbaur), in den man 2 Motorräder und das restliche Zeugs rein bekommt und dennoch mit einer normalen Führerscheinklasse B fahren darf?
Hatte letztes Jahr ein Anhänger, der 1.5m breit war. Da war es schon mit 2 Motorrädern etwas eng.
Wenn jemand noch ein paar Hersteller / Modellnamen hätte, würde mich darüber sehr freuen

Der Anhänger sollte auch nicht all zu teuer sein, da ich mit der Rennstrecke erst anfange und mir das ganze Zeug zusammenkaufen muss.
Gruß
- Sordo Offline
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Re: Anhänger
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Hier mal eine auflistung
http://anhaenger.derlkw.com/infocenter/ ... eller.html
Bekanntesten sind natürlich
Humbauer, Stema, Böckmann, Cheval Liberté und natürlich Westfalia.
Aber einen geschlossenen möglichst breiter als 1,50m bis 750kg Gesamtgewicht wird es wohl nicht viele geben, natürlich kann man ablasten aber in der Größe haben die auch schon ein hohes Eigengewicht das es mit 2 Maschinen und gerödel eng werden kann.
http://anhaenger.derlkw.com/infocenter/ ... eller.html
Bekanntesten sind natürlich
Humbauer, Stema, Böckmann, Cheval Liberté und natürlich Westfalia.
Aber einen geschlossenen möglichst breiter als 1,50m bis 750kg Gesamtgewicht wird es wohl nicht viele geben, natürlich kann man ablasten aber in der Größe haben die auch schon ein hohes Eigengewicht das es mit 2 Maschinen und gerödel eng werden kann.
Jerez 27.12. - 31.12.22 Valentinos
Portimao 03.01. - 05.01.23 Valentinos
Assen 03.05. - 05.05. Valentinos
Assen 14.07. - 15.07. Dannhoff
OSL 17.05. - 18.07. HPS
Assen 19.09. - 20.09. HPS
Portimao 03.01. - 05.01.23 Valentinos
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- Didi1306 Offline
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Re: Anhänger
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Du darst den größten und dicksten PKW-Anhänger fahren, solange du die Sache mit den Gewichten einhälst.andruha hat geschrieben:Ich klinke mich mal ein...
gibt es auch noch andere Anhänger (außer den Humbaur), in den man 2 Motorräder und das restliche Zeugs rein bekommt und dennoch mit einer normalen Führerscheinklasse B fahren darf?
Hatte letztes Jahr ein Anhänger, der 1.5m breit war. Da war es schon mit 2 Motorrädern etwas eng.
Wenn jemand noch ein paar Hersteller / Modellnamen hätte, würde mich darüber sehr freuen![]()
Der Anhänger sollte auch nicht all zu teuer sein, da ich mit der Rennstrecke erst anfange und mir das ganze Zeug zusammenkaufen muss.
Gruß
1. Führerschein:
Fahrzeug zul. Gesamtgewicht in Fahrzeugschein + Anhänger zul. Gesamtgewicht in Fahrzeugschein = nicht mehr als 3,5 to.
2. Anhängelast:
Jetzt kommts auf dein Fahrzeug an, es muss das tatsächliche Gewicht, was du hinten dran hängst, auch ziehen dürfen.
Das wars.
Jetzt wirst du feststellen, dass man da durch die beiden Punkte eh schon sehr eingeschränkt ist.
Z.B. bei mir:
Auto 2180 kg zGG. Bleibt für Anhänger ein zGG von 1320 kg. Da gibts nur das von dir beschriebene maximal für 2 Moppeds.
ABER! Man darf jeden Anhänger auch ablasten (durch den TÜV). Logisch, man verpflichtet sich damit selbst, den Anhänger nicht so schwer zu beladen, wofür er eigentlich gebaut wurde.
Somit kann ich mir auch einen 2 Tonnen Pferdeanhänger holen. den auf 1320 kg ablasten und den legal mit nur B fahren.
Nachteil ist natürlich je größer der Anhänger, desto schwerer ist er an sich. Heißt wenn 1320 zGG, Leergewicht ca. 900 kg, bleibt für die Ladung 420 kg. 2 Moppeds a ca. 200 kg und schon ist der Anhänger "voll" beladen.
Also eine knifflige Sache. Ich würde nach einem leichten Kofferanhänger gucken und den ablasten. Z.B: so einen:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 8-276-1147
Breite 1,7 m. Laderampe hinten, Seitentür vorne, 675 kg, macht in meinem Beispiel Nach Ablastung 645 kg "frei" für Ladung, müsste für 2 Moppeds samt Gerödel passen. Man kann drin pennen.
Leider nicht günstig.
- madsin Offline
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- Lieblingsstrecke: Assen, Oschersleben
- Wohnort: Dülmen
Re: Anhänger
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Eine Kleinigkeit, die hier allerdings eher nicht so wichtig ist, hast du noch vergessen.Didi1306 hat geschrieben:Du darst den größten und dicksten PKW-Anhänger fahren, solange du die Sache mit den Gewichten einhälst.
1. Führerschein:
Fahrzeug zul. Gesamtgewicht in Fahrzeugschein + Anhänger zul. Gesamtgewicht in Fahrzeugschein = nicht mehr als 3,5 to.
2. Anhängelast:
Jetzt kommts auf dein Fahrzeug an, es muss das tatsächliche Gewicht, was du hinten dran hängst, auch ziehen dürfen.
Das wars.
Jetzt wirst du feststellen, dass man da durch die beiden Punkte eh schon sehr eingeschränkt ist.
Z.B. bei mir:
Auto 2180 kg zGG. Bleibt für Anhänger ein zGG von 1320 kg. Da gibts nur das von dir beschriebene maximal für 2 Moppeds.
ABER! Man darf jeden Anhänger auch ablasten (durch den TÜV). Logisch, man verpflichtet sich damit selbst, den Anhänger nicht so schwer zu beladen, wofür er eigentlich gebaut wurde.
Somit kann ich mir auch einen 2 Tonnen Pferdeanhänger holen. den auf 1320 kg ablasten und den legal mit nur B fahren.
Nachteil ist natürlich je größer der Anhänger, desto schwerer ist er an sich. Heißt wenn 1320 zGG, Leergewicht ca. 900 kg, bleibt für die Ladung 420 kg. 2 Moppeds a ca. 200 kg und schon ist der Anhänger "voll" beladen.
Also eine knifflige Sache. Ich würde nach einem leichten Kofferanhänger gucken und den ablasten. Z.B: so einen:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 8-276-1147
Breite 1,7 m. Laderampe hinten, Seitentür vorne, 675 kg, macht in meinem Beispiel Nach Ablastung 645 kg "frei" für Ladung, müsste für 2 Moppeds samt Gerödel passen. Man kann drin pennen.
Leider nicht günstig.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, darf das Leergewicht der Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Ist bei kleinen Moped und Planenanhängern meist zu vernachlässigen, ist aber gerade bei Wohnwagen oft ein Problem, wenn man keinen "grossen" Anhängerführerschein hat.
Gruss David
WILL RACE FOR BEER
FSK 12: Der gute kriegt das Mädchen.
FSK 16: Der böse kriegt das Mädchen.
FSK 18: Alle kriegen das Mädchen.
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FSK 16: Der böse kriegt das Mädchen.
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- Evilfigther Offline
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- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2014, 18:13
Re: Anhänger
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Nein der Teil wurde vor 2 oder 3 Jahren gestrichen. Darfst jetzt alles bis 3.5t zGG mit Klasse B fahren. Und mit B96 sogar bis 4.25tmadsin hat geschrieben:
Eine Kleinigkeit, die hier allerdings eher nicht so wichtig ist, hast du noch vergessen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, darf das Leergewicht der Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Ist bei kleinen Moped und Planenanhängern meist zu vernachlässigen, ist aber gerade bei Wohnwagen oft ein Problem, wenn man keinen "grossen" Anhängerführerschein hat.
Gruss David
Re: Anhänger
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@madsin: eben nicht, diese regelung wurde 2013 gekippt.
es gillt, wie schon so oft geschrieben, nurnoch 3,5T von max beladung zugfahrzeug und anhänger.
die zul. GM findest du im neuen Schein unter "F.2".
In der Theorie soll das bedeuten, du kannst mit einem 500kg trabi einen 3000kg anhänger ziehen. jetzt kommt nur der punkt, wieviel der anhänger leer wiegt und was der trabi für eine zul. anhängelast hat (im fahrzeugschein O.1 und O.2).
aber das wurde hier nun auch schon alles durchgerechnet.
//edit: wieder mal zu langsam^^
es gillt, wie schon so oft geschrieben, nurnoch 3,5T von max beladung zugfahrzeug und anhänger.
die zul. GM findest du im neuen Schein unter "F.2".
In der Theorie soll das bedeuten, du kannst mit einem 500kg trabi einen 3000kg anhänger ziehen. jetzt kommt nur der punkt, wieviel der anhänger leer wiegt und was der trabi für eine zul. anhängelast hat (im fahrzeugschein O.1 und O.2).
aber das wurde hier nun auch schon alles durchgerechnet.
//edit: wieder mal zu langsam^^