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Ölspur und Anwalt (kotz)

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von lenkungsdaempfer »

Matthias543 hat geschrieben:Seh ich nicht anders.....und ich verlass mich auch drauf. Aber rechtlich würd ich es so einschätzen.
Wenn irgendwo Kies liegt, weil jemand von der Strecke musste hab ich ja auch Pech gehabt wenn ich`s zu spät seh. Und mit Öl ist es nicht anders.
Ist aber nur meine Meinung.
Mit deiner Meinung :bang: betr. Rennstrecke stehst Du wohl hier alleine da :!:

Oder du hälst dich an die 50Km/h-Regel :lol: :lol: :lol:
(Rennstrecke ist ja fast wie innerorts Strassenführung)
Gruß von #132
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  • sulley Offline
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von sulley »

Wie sieht das mit zugelassenen Bikes aus?
Die haben ja alle ne Haftpflichtversicherung. Könnte man diese nicht zahlen lassen?
Oder würde eine normale private Haftpflicht zahlen?

Ich meine das jetzt nicht für ne Streiterei, sondern eher für den Fall das ich Mist gebaut habe und dafür auch gerade stehen will, wofür man diese Versicherungen ja ebend auch abschließt.
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von Flying Finn »

Hier wäre es wirklich gut eine klare Aussage zu bekommen in wieweit ein Haftungsausschluss rechtlich möglich und wirksam ist.
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von Flying Finn »

Normale Versicherungen schließen die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten aus.
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von tommi »

Genaugenommen wollen wir ja kein Höchstgeschwindigkeiten erzielen, wir wollen nur in kürzestmöglicher Zeit eine definierte Strecke zurücklegen.... und das wieder und wieder. Die Höchstgeschwindigkeit ist dabei zweitrangig.... ;-)

Mann kan´s ja mal damit versuchen :-)
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von sulley »

Flying Finn hat geschrieben:Normale Versicherungen schließen die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten aus.
Wie ist sowas denn definiert?
Ist ein Training denn zwangsweise eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten? Noch dazu in allen Gruppen? Und auch mit einem Instruktor vorne weg?
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von paj »

sulley hat geschrieben:Wie ist sowas denn definiert?
Ist ein Training denn zwangsweise eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten? Noch dazu in allen Gruppen? Und auch mit einem Instruktor vorne weg?
als Faustformel:
Rennen & alle Turns die fürs Qualifying zählen. Entscheidend ist der "Renncharakter"
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von Liebre8731 »

paj hat geschrieben: als Faustformel:
Rennen & alle Turns die fürs Qualifying zählen. Entscheidend ist der "Renncharakter"
Und wie ist das wenn man keine Zeitnahme bucht - ergo nicht für die Rennen gemeldet ist?
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von sulley »

Dann wäre ja im Umkehrschluß jedes Renntraining, ohne Rennen, automatisch keine Veranstaltung zur Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten. So einfach ist das bestimmt nicht. :roll:
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Re: Ölspur und Anwalt (kotz)

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Beitrag von Gurky »

Die Zeitnahme allein ist kein Merkmal für die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
Wenn die Zeitname z.B. vom Veranstalter zwingend für die Gruppeneinteilung vorausgesetzt wird, dann kann es sich immer noch um ein Fahrertraining handeln. Das entspräche dann z.B. einem Sicherheitstraining.

Wird in der Ausschreibung die Teilnahme an einem Rennen angeboten, dann wird es allerdings schwierig :roll:
:wink: ...und rast nicht so!
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