was ist eigentlich wenn ich kein dispo habe und nach gutschrift mein konto leer räume?
da kein dispo kann meine bank ja auch nix zurück buchen oder wie seh ich das?
am ende hab ich mein geld und laut kaufvertrag können mir die anderen ja auch garnix oder?
Genau!!! Finger weg bei Diesen Mails.
Die tauchen immer wieder auf.
Mir wurde Damals gesagt, meine Karre würde für einen Film gebraucht Der Inhalt ist aber immer der gleiche, was die Bezahlung betrifft.
Also so einen Mist immer sofort löschen und nicht drauf reagieren
Verliert der Bauer im August die Hose, war schon im Juli das Gummiband lose!
kontrast hat geschrieben:was ist eigentlich wenn ich kein dispo habe und nach gutschrift mein konto leer räume?
da kein dispo kann meine bank ja auch nix zurück buchen oder wie seh ich das?
am ende hab ich mein geld und laut kaufvertrag können mir die anderen ja auch garnix oder?
Dann wird die Bank wohl an DICH rantreten und du kannst auch noch die dann extrem hohen Zinsen zahlen...
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
kontrast hat geschrieben:selbst wenn mir das geld rechtmässig und vertraglich belegbar zusteht?
irgendwas muß es doch geben um da man denn spieß umdrehen zu können
Leider nicht.
Weil du als Bankkunde wohl wissen musst, dass das Geld noch nicht endgültig gutgeschrieben ist... Oder so ähnlich.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
kontrast hat geschrieben:was ist eigentlich wenn ich kein dispo habe und nach gutschrift mein konto leer räume?
da kein dispo kann meine bank ja auch nix zurück buchen oder wie seh ich das?
am ende hab ich mein geld und laut kaufvertrag können mir die anderen ja auch garnix oder?
Das Geld ist meiner Meinung nach nur unter Vorbehalt auf deinem Konto und lässt sich auch gar nicht abheben. Erst wenn es vollständig gebucht wurde.
Und zum Thema Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges:
Auf dem Kaufvertrag Uhrzeit der Übergabe vermerken und kurzfristig an Versicherung und Zulassungsstelle faxen. Dann kann nichts mehr passieren. Selbst im Falle eines Unfalles steigt man selbst nicht mehr in den Prozenten. Und Versicherungsbeitrag und Steuer werden auch nur bis zum Verkaufsdatum berechnet. Es spricht als nichts dagegen, ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen, wenn der Käufer einen seriösen Eindruck macht.