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Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Bundy »

valid=gültig :wink:
  • zec Offline
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Beitrag von zec »

Prinzessin Horst hat geschrieben:...Grobe Fahrlässigkeit....sind von der Haftung nicht ausgenommen, auch wenn es im Haftungverzicht drinstehen sollte.
....
Sollte jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so kann eine Schadenersatzklage durchaus Erfolg haben.

....
aber was ist denn grobe fahrlässigkeit :arrow: betrunken sein und/oder unter drogen/medikamenten. (bitte dazu nochmal eingehen)

mehr fällt mir da nicht ein...und als redlicher zynder ist das doch nicht denkbar, dass man das macht...also warum die versicherung?
Prinzessin Horst hat geschrieben:...Wenn man nun selbst Betroffener ist und solch eine Klage am Hals hat, dann verwendet man viel Zeit und Mühe mit der Durchführung und hat ständig das flaue Gefühl im Magen, dass etwas teures unbekanntes über einem schwebt ....Im schlimmsten Fall muss man einen Anwalt einschalten, der teures Geld kostet ....Abwehrfunktion ist der Hauptbestandteil der Rennstreckenhaftpflichtversicherung.
....
also um sich erstmal überhaupt einen anwalt leisten zu können? ok! aber am ende gewintt man doch dann eh (da keine grobe fahrlässigkeit und vorsatz schon gar nicht...ausser skihasi...der is fällig :lol:
  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Definition Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit:
Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären.
Die Definition, ob das Geschehene aus Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit heraus entstanden ist, ist der Grund für viele Gerichtsverhandlungen.

Ob man am Ende eines Prozesses gewinnt oder nicht lässt sich sicher nicht anhand des Besitzes einer Haftpflichtversicherung festmachen.
Merke: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ;)
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  • onkel tom Offline
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Beitrag von onkel tom »

ok ok gültiger haftungsverzicht, anders gefragt
gibt es einen ungültigen haftungsverzicht? wenn ja woran erkenn ich den?

fragende grüsse
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  • GP503.de_Franz Offline
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Beitrag von GP503.de_Franz »

onkel tom hat geschrieben:ok ok gültiger haftungsverzicht, anders gefragt
gibt es einen ungültigen haftungsverzicht? wenn ja woran erkenn ich den?
fragende grüsse
Ja - nach meiner persönlichen Meinung sind alle Erklärungen eines Haftungsverzichts in der gängigen Form ungültig! Erkennen kann man das jedoch erst nach dem Richterspruch.

Allerdings hat dieser Richter die Haftungsverzichtserkläung eines Veranstalters für valid erklärt: http://www.racing4fun.de/viewtopic.php? ... t&start=60
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Beitrag von jkracing »

eins zeigt Fred hier auf jeden Fall:
es gibt offenbar außer mir mehr und mehr Heizer die sich darüber ernsthafte Gedanken machen. :icon_thumright Eine Rennstrecke samt dazugehörigem gelände, insbesondere Fahrerlager :!: , ist nunmal kein rechtsfreier Raum und im Fahrerlager gilt sogar die StVO. Jeder der da mit nem nicht zugelassenen/TÜV-konformen Mopped zum Pisteneingang fährt oder seine Kids mit irgendwelchen Motorfahrzeugen rumblasen handelt damit schon mal vorsätzlich und häufig auch grob fahrlässig :!:
Die Lösung: VERNUNFT :idea:
Man läßt seine Kids (minderjährig ohne Fahrerlaubnis) nicht rumpesen und zum Pisteneingang rollt man im Schrittempo, dabei kann nach menschlichem Ermessen wenn sich alle konsequent dran halten gar nix Schlimmes passieren. Und auf der Piste :?: :arrow: VERNUNFT :idea:
Wenn ich so Pupertätsprüche höre wie "ich will Rennen fahren und drum halt ich rein" ect. ... :roll: :roll: Das mag für eine Minderheit von Vollprofis gelten die damit ihr Geld verdienen und auch entsprechend ver-/abgesichert sind, falls sie im Rollstuhl enden. Für unsereinen ist in diesem Fall nicht nur das bisherige Leben vorbei, meist beginnt mit dem Verlust der Erwerbsfähigkeit auch ein sozialer Abstieg :!:
Zur Vernunft gehört natürlich auch das Bewußtsein, daß trotz der gebotenen Fahrweise immer ein Restrisiko mitfährt und ein Teil davon ist man selbst :!:

Zur Juristerei:
bis man, im Rollstuhl sitzend, von irgendwoher soviel Geld bekommt, (wenn überhaupt) daß man seinLeben/das der Familie einigermaßen auf dem Niveau halten kann wie vorher sind alle längst verhungert. :cry: Wenn des Ganze dann noch im Ausland passiert ist, wo ein toter oder verkrüppelter deutscher Hobbyheizer die Gerichte ungefähr so viel interessiert wie ein Sack Reis in China ..............
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Beitrag von triple6 »

onkel tom hat geschrieben:ok ok gültiger haftungsverzicht, anders gefragt
gibt es einen ungültigen haftungsverzicht? wenn ja woran erkenn ich den?

fragende grüsse
Siehe hierzu den sehr ausführlichen Beitrag, kopiert aus dem Boxer-Forum:

http://www.racing4fun.de/viewtopic.php? ... &start=390
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Beitrag von onkel tom »

@triple,

den kenn ich bereits, danke.
wobei das auch nur gedanken ,ansätze sind die dann erstmal vor gericht bestand haben müssen. gern kann man hier horst sein angebrachtes zitat hernehmen, mit der see und so.
ich dacht ich bekomm von der versicherungsseite noch ein wenig input . so richtig erschliesst sich mir das ganze noch nicht wirklich. spannend ist die sache allemal, aber wenn ich nicht genau weiss gegen welche risiken ich mich versicher , kann ich es auch lassen. mit versicherungen ist das immer so eine sache...

im übrigen stimme ich dem beitrag von jkracing zu.

mfg
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Beitrag von Gurky »

Horst, eine Frage vielleicht noch. Fallen auch die sogenannten Trainingsstrecken (Sachsenring, Sprewaldring etc) darunter, oder gelten nur die ausdrücklich erwähnten Rennstrecken?

Ansonsten muss man wohl nicht zu sehr argwöhnisch sein.
Wenn der Schadensfall eintritt und die Versicherung die Regulierung, mit Bezug auf einen undurchsichtigen Winkelzug im Vertrag ablehnt, dann hat das vor Gericht kaum Bestand. Eine Versicherung darf nicht absichtlich den Vertrag so gestalten, dass der Laie Haftungsausschlüsse nicht erkennen kann.
:wink: ...und rast nicht so!
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Beitrag von jkracing »

hehe :lol: es lebe der Rechtsschutz, aber bis damit ein finales Urteil zustande kommt geht Dein Urenkel in Rente :lol:
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