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Vorsicht beim Motorradkauf

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Beitrag von Nofearchris »

@Blumi

schön geschrieben. Verhält es sich also, salop gesprochen, so wie ich es da gelegt hatte?
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."

Bertold Brecht
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Beitrag von Blumenhummer »

Hallo Nofearchris!
Nofearchris hat geschrieben:wer denn Brief besitz ist Eigentümer
Nein, ganz so lässt sich das nicht sagen. Es wurde oben ja schon erwähnt, dass ein Dieb nicht Eigentümer einer gestohlenen Sache wird. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn er neben einem Kraftfahrzeug auch den zugehörigen Kraftfahrzeugbrief entwendet.

*edit*Ein Teil meines Postings wurde von mir unüberlegt in Gedanken an einen Spezialfall verfasst. Da diese Ausführungen im Gesamtzusammenhang ausschließlich zur Verwirrung beitragen, habe ich mir sie zu entfernen erlaubt...*/edit*

Herzliche Grüße!


Volker
Zuletzt geändert von Blumenhummer am Freitag 5. Januar 2007, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
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Beitrag von Martin »

Kann mich aber flüchtig dran erinnern, dass man an Gestohlenen Dingen kein eigentum erwerben kann, was bedeuten würde, dass der Käufer, ob gutgläubig oder nicht, das KFZ auch nicht mit Brief kaufen kann.

Hat sich daran was geändert?
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Beitrag von verzollnix »

Martin hat geschrieben:Kann mich aber flüchtig dran erinnern, dass man an Gestohlenen Dingen kein eigentum erwerben kann, was bedeuten würde, dass der Käufer, ob gutgläubig oder nicht, das KFZ auch nicht mit Brief kaufen kann.

Hat sich daran was geändert?
Hi Martin,

kaufen kann er alles, verkaufen im Zweifel auch - und das. völlig unabhängig davon, ob er Eigentümer, Besitzer oder was auch immer ist oder nicht.... Aber das ist es glaub ich nicht, was du meintest....

Wesentliche Inhalte sind des öfteren durch schwarze Buchstaben auf hellem Untergrund gekennzeichnet. :wink: :wink: :wink: So verhält es sich auch in diesem Fall. Will sagen, lies doch nochmals den 2. Absatz vom Flowervalley genau und Wort für Wort durch. Dann findest du die korrekte Antwort auf deine Frage bereits niedergeschrieben. Die hier völlig korrekt zitierte Rechtslage hat sich nach meinem Wissen in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert.

Beste Grüße

Verzollnix
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Beitrag von Martin »

deswegen schrub ich ja mein posting. Ich kannte das haltanders und anscheinend ist das Ganze bei KFZ etwas anders.
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Beitrag von verzollnix »

Martin hat geschrieben:deswegen schrub ich ja mein posting. Ich kannte das haltanders und anscheinend ist das Ganze bei KFZ etwas anders.
Hi Martin,

das dachte ich mir beinahe... Allerdings erkenne ich in dem Posting von Flowervalley keine Einschränkung hinsichtlich der ausschließlichen Verwendung bei Motorrädern.... du etwa? :wink: :wink: Um es eindeutig zu formulieren, der Anschein trügt, es gibt in diesem Fall keine Veranlassung, zwischen Pkw, Lkw oder Motorrad zu differenzieren.

Verzollnix
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Beitrag von Nofearchris »

Blumenthal hat geschrieben:Hallo Nofearchris!
Nofearchris hat geschrieben:wer denn Brief besitz ist Eigentümer
Nein, ganz so lässt sich das nicht sagen. Ich hatte oben ja schon erwähnt, dass ein Dieb nicht Eigentümer einer gestohlenen Sache wird. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn er neben einem Kraftfahrzeug auch den zugehörigen Kraftfahrzeugbrief entwendet.


Herzliche Grüße!


Volker
Hallo Volker,

für den Fall eines Diebstahls stimmt das natürlich was du schreibst, diese Situation hatte ich nicht berücksichtigt. :D
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

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Bertold Brecht
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Beitrag von Martin »

@ verzollnix,

ich kann dir nicht folgen. Keiner spricht von einer Unterscheidung sondern nur von KFZ.

Das KFZ scheint ja nebst Haftpflichtschäden auch bei Diebesgut eine Sonderrolle im Versicherungswesen zu spielen. DAS war mir neu.

Mir war bewußt, dass an der Schallplatte die meiner Oma geklaut wurde niemand anderes Eigentum erwerben kann so lange meine Oma die nicht verkauft, also auch nicht der "Käufer" auf dem Trödelmarkt.
Mir war aber nicht bewußt, dass der Lamborghini, der meinem Lieblingsonkel samt aus der Wand gerissenem Haussafe (in dem der Brief lag )gestohlen wurde , durch Verkauf des Diebes einen neuen Eigentümer kriegen kann.


Martin
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Beitrag von Dinner »

achtung!

bei einem lamborghini ist das wieder was ganz anderes! ein lamborghini diablo gt beispielsweise ist ein werk gottes und kann niemals eines menschlings besitz oder eigentum entsprechen.

außerdem: wenn der geklaut wurde, dann is der deswegen nich weg! -- den hat jez bloß jemand anderes!

ich empfehle mich
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Beitrag von Apriliamaniac »

An gestohlenen Sachen ist gem.§ 935 I BGB kein gutgläubiger Erwerb möglich.

D.h. im Falles eines Kaufs einer gestohlenen Sache und sei es auch unter Vorlage des KFZ Briefes bei Mopeds, bleibt der Bestohlene weiterhin Eigentümer der Sache.

Der neue Besitzer(der ja nie nach § 929 S.1 bzw. § 932 I Eigentümer geworden ist) ist ihm somit ggf. nach § 812 I BGB zur Herausgabe der Sache verpflichtet.

Hoffe geholfen zu haben.
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