
TTSL-Reifenwärmer doch nicht so gut wie alle sagen?
Fahrwerk, Tuning, Reifen, Tips&Tricks,...
- Blumenhummer Offline
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Hallo Jörg,
eine Garantie stellt - allgemein gesprochen - die Zusicherung eines bestimmten Handelns (regelmäßig die unbedingte Leistung von Schadensersatz) für einen bestimmten Fall und damit eine freiwillige vertragliche Leistung dar. Bei der Gewährleistung handelt es sich hingegen um eine gesetzliche Verpflichtung (zur Nachbesserung), welche zeitlich befristet ist. Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben. Dies ist hinsichtlich einer Garantie nicht der Fall.
Eine Herstellergarantie wird zwar einerseits nahezu ausnahmslos an bestimmte Bedingungen (beispielsweise die regelmäßige Wartung eines Kraftfahrzeugs in einer Vertragswerkstatt) geknüpft. Auf der anderen Seite muss der Garant im Gegensatz zur Sachmängelhaftung im Rahmen der Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind.
Im Zusammenhang mit der Sachmängelgewährleistung trägt der Käufer grundsätzlich die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorlag. Für den Verbrauchsgüterkauf gilt jedoch zu Gunsten des Käufers anfänglich eine Beweislastumkehr: Während der ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Herzliche Grüße!
Volker - inzwischen ebenfalls überzeugter KLS-User...
eine Garantie stellt - allgemein gesprochen - die Zusicherung eines bestimmten Handelns (regelmäßig die unbedingte Leistung von Schadensersatz) für einen bestimmten Fall und damit eine freiwillige vertragliche Leistung dar. Bei der Gewährleistung handelt es sich hingegen um eine gesetzliche Verpflichtung (zur Nachbesserung), welche zeitlich befristet ist. Der Umfang der Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben. Dies ist hinsichtlich einer Garantie nicht der Fall.
Eine Herstellergarantie wird zwar einerseits nahezu ausnahmslos an bestimmte Bedingungen (beispielsweise die regelmäßige Wartung eines Kraftfahrzeugs in einer Vertragswerkstatt) geknüpft. Auf der anderen Seite muss der Garant im Gegensatz zur Sachmängelhaftung im Rahmen der Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind.
Im Zusammenhang mit der Sachmängelgewährleistung trägt der Käufer grundsätzlich die Beweislast dafür, dass ein Sachmangel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorlag. Für den Verbrauchsgüterkauf gilt jedoch zu Gunsten des Käufers anfänglich eine Beweislastumkehr: Während der ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Herzliche Grüße!
Volker - inzwischen ebenfalls überzeugter KLS-User...
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
- puch Offline
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als noatriell vereidigter sachverständiger für reifenwärmer abfackeln, kan ich sagen: JA DIE TTSL FACKELN GRANDIOS AB; WENN MAN SIE ABNIMMT DIE STECKER IN DER DOSE LÄSST UND MAL SCHNELL ZUM KLASSE FÜNF RENNEN STARTET
das beide gleichzeitig einfach so abrauchen, würde ich mal ins reich der fabeln verweisen




das beide gleichzeitig einfach so abrauchen, würde ich mal ins reich der fabeln verweisen

Du meinst nicht zufällig das Inferno von Most am Abend des 16. Juni anno 2006?odin hat geschrieben:... Ich habe sie sie vorletzte Woche sogar auf Wasserdichtigkeit überprüft- sind absolut dicht
- vorne 1 Liter, hinten 1,5 Liter
. Danach gut trocknen lassen, eingeschaltet (latürmich mit Reifen.........) - funzen ohne Probleme.
Grüße,
Bernhard


Gruß, Christian
#283
#283
... ich kann dazu nur sagen die Polo-Sport wie sie #375 immer nennt reichen alle mal . Hab sie jetzt den 17ten Tag im Einsatz
& für 187,50 gibts quasi nicht´s vergleichbares . Soviel
hab ich halt nur bezahlt mit dem 25% Gutschein den es letztes Jahr mal gab.
Außerdem ist meiner mit Sicherheit der schnellste Reifenwärmer der "Welt" da er in Brünn im 2ten Gang mal bei guter Drehzahl getestet wurde .(Hatte vorher die Schaltung eingestellt)
Wußte gar nicht warum mich alle so anstarrten & so aufgeregt fuchtelten
Es funkte gewaltig da ja der Stecker noch drin war das Kabel riss ab . Habs wieder anlöten lassen funktioniert weiterhin tadelos !
Gruss
PS klar hab ich ihn erst mal nur abgemacht in die Ecke gelegt & bin meinen turn gefahren , was sonst
& für 187,50 gibts quasi nicht´s vergleichbares . Soviel
hab ich halt nur bezahlt mit dem 25% Gutschein den es letztes Jahr mal gab.
Außerdem ist meiner mit Sicherheit der schnellste Reifenwärmer der "Welt" da er in Brünn im 2ten Gang mal bei guter Drehzahl getestet wurde .(Hatte vorher die Schaltung eingestellt)
Wußte gar nicht warum mich alle so anstarrten & so aufgeregt fuchtelten

Es funkte gewaltig da ja der Stecker noch drin war das Kabel riss ab . Habs wieder anlöten lassen funktioniert weiterhin tadelos !
Gruss
PS klar hab ich ihn erst mal nur abgemacht in die Ecke gelegt & bin meinen turn gefahren , was sonst

Ja, ich war ebenfalls live dabei! Allerdings in Box 21, da war´s dann schon halbwegs gemütlich (bis auf die halbe Stunde, wo Wasser und Hagelkörner sich sogar den Weg in die Box suchten
Bilder gibt´s übrigens ein paar auf der Seite vom Jonny http://www.pixelrace.de/bilder/veransta ... 60618_most unter "Social-Bilder"
Man beachte die fröhlichen Gesichter nach dem Chaos
Gruß, CR #283
Ach ja, weil´s grad a bisserl offtopisch is: KLS!

Bilder gibt´s übrigens ein paar auf der Seite vom Jonny http://www.pixelrace.de/bilder/veransta ... 60618_most unter "Social-Bilder"


Gruß, CR #283
Ach ja, weil´s grad a bisserl offtopisch is: KLS!

Gruß, Christian
#283
#283
- papi Offline
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- Registriert: Samstag 15. November 2003, 10:35
- Wohnort: 52er PLZ Bereich
- Kontaktdaten:
Ein (glücklicherweise zufriedener) Kunde sprach mich auf den Thread an und wir haben mit uns gerungen ob wir ueberhaupt im r4F darauf reagieren sollen
also - ich mag mich auch jetzt nicht auf eine Diskussion einlassen, möchte aber zu ein paar Punkten gerne oeffentlich Stellung beziehen.
Gewährleistung auf RW: Haben wir, wie alle, 2 Jahre
Garantie auf RW: haben wir freiwillig ein Jahr
Gewährleistung gibt es für Mängel die bereits bei der Herstellung ihre Ursprung haben, ueblicherweise Nachweißlast des Kunden nach 6 Monaten - gabs bei uns noch nie - wenn mal ein Defekt im normalen Betrieb auftritt wird er auch repariert ohne Nachweißführung durch den Kunden.
Manchen Kunden kann man es jedoch nicht Recht machen - das ist einfach so- wie man in den Wald hineinruft, schallt es dann irgendwann auch mal heraus.
Zum konkreten Fall:
Es gab im Vorfeld schon einen Fall mit Herrn Dierauf, Anfang 2005, der ziemlich traurig schilderte, wie er vergessen hatte seine RW auszustecken und diese danach nicht wirklich Einsatzfähig vorfand. Auch hier fanden wir eine Lösung um alle glücklich zu machen die Herrn Dierauf auch überraschte.
Auch Herr Münzer schilderte auf meine Frage hin zunächst dass die RW einsteckt waren. Nach meinem Hinweiss, dass dies aber kein Gewährleistungsfall, also kein Herstellmangel sei, ich ihm aber um seinen Schaden zu minimieren gerne ein super Angebot machen könnte, flippte er am Telefon völlig aus, er haette schliesslich *Garantie* und drohte damit uns in den Internetforen schlecht zu machen und uns seinen Anwald auf den Hals zu schicken. Daraufhin hatten wir dann kein wirkliches Interesse daran, nochmals ein besonders faires Angebot zu machen. Wir bitte hierfür um Versändniss.
In seiner weiteren schriftlichen Anfrage und in seinen Postings in den Foren aenderte sich die Version darauf dass es ohne Stromanschluss zur Ueberhitzung kam und er anderes nie gesagt hätte.
Die technische Innovation, dass die RW sich nach dem Trennen vom Stromnetz auf mehr als die dreifache Temperatur erhitzen (unsere Materialtests haben wir bis 230°C gefahren) waere phänomenal
Sorry, diese Technik würden wir gerne beherschen, tun wir aber leider nicht
Es ist ja üblich geworden in diversen Foren, ob berechtigt oder nicht, den Ruf so mancher Firma mehr oder weniger zu besudeln, aber sorry, das kann und darf uns nicht dazu veranlassen _unberechtigten_ Forderung nur aus Angst vor Forumsrufmord nachzugeben.
Herr Münzer beharrt nun auf der Version, dass es keine Stromzufuhr mehr gab. Es hat ein Schreiben von uns erhalten, in dem wir klar Stellung bezogen haben.
bei ca. 4000 Kunden für verschiedenste Produkte wird es leider immer wieder einzelne Fälle geben, in dem wir die Kundenzufriedenheit nicht mehr sicherstellen können. Das tut uns leid, aber ab einem gewissen Punkt bleiben uns auch keine Möglichkeiten mehr. Eigentlich geht man aber selbst dann mit gesunden Kompromissen auseinander. Machmal scheint das aber einfach nicht gewollt zu sein.
Wir ueberlegen derzeit ob wir unser guenstiges Angebot nochmal wiederholen werden oder nicht, wobei die heraufbeschworene Situation uns ein kulantes Handlen nun sehr erschwert.
Wenn man sich wieder des tatsächlichen Vorganges entsinnt, wird man auch immer zu einer vernünftigen Lösung kommen
Rainer
also - ich mag mich auch jetzt nicht auf eine Diskussion einlassen, möchte aber zu ein paar Punkten gerne oeffentlich Stellung beziehen.
Gewährleistung auf RW: Haben wir, wie alle, 2 Jahre
Garantie auf RW: haben wir freiwillig ein Jahr
Gewährleistung gibt es für Mängel die bereits bei der Herstellung ihre Ursprung haben, ueblicherweise Nachweißlast des Kunden nach 6 Monaten - gabs bei uns noch nie - wenn mal ein Defekt im normalen Betrieb auftritt wird er auch repariert ohne Nachweißführung durch den Kunden.
Manchen Kunden kann man es jedoch nicht Recht machen - das ist einfach so- wie man in den Wald hineinruft, schallt es dann irgendwann auch mal heraus.
Zum konkreten Fall:
Es gab im Vorfeld schon einen Fall mit Herrn Dierauf, Anfang 2005, der ziemlich traurig schilderte, wie er vergessen hatte seine RW auszustecken und diese danach nicht wirklich Einsatzfähig vorfand. Auch hier fanden wir eine Lösung um alle glücklich zu machen die Herrn Dierauf auch überraschte.
Auch Herr Münzer schilderte auf meine Frage hin zunächst dass die RW einsteckt waren. Nach meinem Hinweiss, dass dies aber kein Gewährleistungsfall, also kein Herstellmangel sei, ich ihm aber um seinen Schaden zu minimieren gerne ein super Angebot machen könnte, flippte er am Telefon völlig aus, er haette schliesslich *Garantie* und drohte damit uns in den Internetforen schlecht zu machen und uns seinen Anwald auf den Hals zu schicken. Daraufhin hatten wir dann kein wirkliches Interesse daran, nochmals ein besonders faires Angebot zu machen. Wir bitte hierfür um Versändniss.
In seiner weiteren schriftlichen Anfrage und in seinen Postings in den Foren aenderte sich die Version darauf dass es ohne Stromanschluss zur Ueberhitzung kam und er anderes nie gesagt hätte.
Die technische Innovation, dass die RW sich nach dem Trennen vom Stromnetz auf mehr als die dreifache Temperatur erhitzen (unsere Materialtests haben wir bis 230°C gefahren) waere phänomenal
Sorry, diese Technik würden wir gerne beherschen, tun wir aber leider nicht
Es ist ja üblich geworden in diversen Foren, ob berechtigt oder nicht, den Ruf so mancher Firma mehr oder weniger zu besudeln, aber sorry, das kann und darf uns nicht dazu veranlassen _unberechtigten_ Forderung nur aus Angst vor Forumsrufmord nachzugeben.
Herr Münzer beharrt nun auf der Version, dass es keine Stromzufuhr mehr gab. Es hat ein Schreiben von uns erhalten, in dem wir klar Stellung bezogen haben.
bei ca. 4000 Kunden für verschiedenste Produkte wird es leider immer wieder einzelne Fälle geben, in dem wir die Kundenzufriedenheit nicht mehr sicherstellen können. Das tut uns leid, aber ab einem gewissen Punkt bleiben uns auch keine Möglichkeiten mehr. Eigentlich geht man aber selbst dann mit gesunden Kompromissen auseinander. Machmal scheint das aber einfach nicht gewollt zu sein.
Wir ueberlegen derzeit ob wir unser guenstiges Angebot nochmal wiederholen werden oder nicht, wobei die heraufbeschworene Situation uns ein kulantes Handlen nun sehr erschwert.
Wenn man sich wieder des tatsächlichen Vorganges entsinnt, wird man auch immer zu einer vernünftigen Lösung kommen
Rainer
Zuletzt geändert von papi am Freitag 30. Juni 2006, 13:32, insgesamt 2-mal geändert.
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mangelndes Fahrkönnen wird durch
überlegenes Geschraubsel kompensiert
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- puch Offline
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- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 16:14
- Wohnort: Franken
- Kontaktdaten:
es lebt
es sei noch kurz angemerkt, dass viele (und ich erlebe es im täglichen geschäftsleben immer wieder) auch nicht die leiseste ahnung vom unterschied zwischen gewährleistung und garantie haben!!
gewährleistung: es geht lediglich um mängel die bei kauf schon bestanden haben, welche ab dem zeitraum von 6 monaten dem hersteller VOM KUNDEN nachgewiesen werden müssen. eine regelung die außer im bausektor wohl für die meisten produkte nicht wirklich viel bringt. und es geht wie geschrieben um mängel die zum zeitpunkt des kauf schon bestanden haben.
garantie: freiwillige leistung des herstellers, was die garantie einschließt kann, da er es freiwillig anbietet, auch er bestimmen.
möchte sich jeder doch mal zu gemüte führen der immer gleich mit garantie, anwalt und gewährleistung loswettert!
übrigens, die reifenwärmer gehörten einem gewissen herrn Q. der böse herr D. hat nur vergessen die stecker zu ziehen!



es sei noch kurz angemerkt, dass viele (und ich erlebe es im täglichen geschäftsleben immer wieder) auch nicht die leiseste ahnung vom unterschied zwischen gewährleistung und garantie haben!!
gewährleistung: es geht lediglich um mängel die bei kauf schon bestanden haben, welche ab dem zeitraum von 6 monaten dem hersteller VOM KUNDEN nachgewiesen werden müssen. eine regelung die außer im bausektor wohl für die meisten produkte nicht wirklich viel bringt. und es geht wie geschrieben um mängel die zum zeitpunkt des kauf schon bestanden haben.
garantie: freiwillige leistung des herstellers, was die garantie einschließt kann, da er es freiwillig anbietet, auch er bestimmen.
möchte sich jeder doch mal zu gemüte führen der immer gleich mit garantie, anwalt und gewährleistung loswettert!
übrigens, die reifenwärmer gehörten einem gewissen herrn Q. der böse herr D. hat nur vergessen die stecker zu ziehen!


