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Fahren mit Autohänger am wochende

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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von troodon »

ich habe leider keine Ausnahmegenehmigungen für einen Wohnwagen bekommen, für einen Motorradanhänger hätte ich einen bekommen aber für viel Geld (150 Euro) und ich hätte die Termine bei der Genemigung mitteilen müssen, heißt fürs ganze Jahr vorplanen
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Ghostangel »

Raucherlucky hat geschrieben:
Ghostangel hat geschrieben:
Tanngrisnir hat geschrieben:Ohhh, dann bitte ich höflichst um Entschulgigung für meine unqualifizierte Wortmeldung.

Tanngrisnir

Alles gut,,, die ist Info ist schon lehrreich... Was hier aber immer wieder zum Problem wird ist ob man Sonntags mit einem Fahrzeug was als Lkw zugelassen ist mit Anhänger fahren darf.... Generell gilt in Deutschland bundesweit Laut Gesetzgeber ein Fahrverbot für Lkw mit Anhänger... Und es ist egal wie schwer der Lkw ist oder sein darf und es ist auch egal ob der Anhänger ein Wowa ist.. Anhänger ist Anhänger.. Seit geraumer Zeit haben EINZELNE Bundesländer das Sonntagsfahrverbot gelockert und erlauben das Fahren von Lkw mit Anhänger sonntags sofern dies mit freizeitlichen motorsportlichen Veranstaltungen zu tun hat.... Das heisst,,, z,b in Sachsen darfst du fahren und in Thüringen wirst du angehalten und musst den Anhänger stehen lassen... Jeder kann vor Ort ja gerne diskutieren... aber das einfachste ist sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen....so hat man Ruhe... Und falls nun wieder Antworten kommen,,,, wie ich wurde noch nie angehalten wird es auch DICH mal treffen wenn du gestresst vonn der Renne nur noch nachhause willst und dich dann die Örtlichen anhalten und alles haarklein kontrollieren....MFG

Soweit so gut,
wie kommst den so einfach an eine Ausnahmegenehmigung ran?

Es ist sehr schwierig an so Ausnahmegenehmigungen ran zu kommen. Soweit ich weiß, muß ein öffentliches Interesse bestehen, damit man an eine Genehmigung ran kommt..
Ich glaube das es dem Beamten pääb am Ars.. vorbei geht, ob wir am WE auf die Renne wollen :roll:
Wenn aber Rossi und Co oder Heidfeld und Co am So ihre Boliden auf den Ring zu bekommen wollen, dann ist wieder ein öffentlichen Interesse gegeben, den mehrere Millionen Zuschauer am Fernseher wollen das Rennen sehen :band:

Grüßle
Jürgen
Weiß ja nicht wo du lebst aber ich habe eine Ausnahmegenehmigung .. Das mit dem öffentlichen Interesse ist Quatsch .. Genehmigung bekommst bei jeder zullassungsstelle bei fr Meier oder Müller .. Indem du die Sachlage erklärst .. Dann wirst sogar höflich gefragt ob du auch in den Ferien samstags fahren möchtest ... Das hat nix mit Rossi und Co zu tun
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Ghostangel »

troodon hat geschrieben:ich habe leider keine Ausnahmegenehmigungen für einen Wohnwagen bekommen, für einen Motorradanhänger hätte ich einen bekommen aber für viel Geld (150 Euro) und ich hätte die Termine bei der Genemigung mitteilen müssen, heißt fürs ganze Jahr vorplanen
Hättest nur sagen brauchen das die Genehmigung bundesweit das ganze Jahr gelten soll. Mfg
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Kev1328 »

Echt viele verschiedene Meinungen.
Möchte am Montag gerne zum Pan fahren mit einem T4 (lkw-zulassung) und einem offenen Hänger mit 2 Bikes drauf. Problem ist nun, das Montag ein Feiertag ist.
Zieht in diesem Fall die Ausnahmeregelung (Privatnutzung und Sportanhänger)? Wie hoch sind in etwa die Strafen falls man (was ziemlich sicher passieren würde) aufgehalten wird.
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von J@K »

Alles ohne Gewähr:

Bayern: § 46 abs 1 Satz 1 Nr 7 Stvo
Generelle Ausnahme vom Fahrverbot:...zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftawgen mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to.

Österreich:
Fahrverbot betroffene Fahrzeuge: LKW mit Hänger wenn das zul.Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5to beträgt....dies laut ADAC und in Linz bei der Polizei persönlich nachgefragt.

Edith: Obs noch aktuell ist...????? selber prüfen
Je früher man zurückfällt,
desto mehr Zeit hat man
zum Aufholen!!!

Mit Motorsportlichen Grüßen
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Cuxman »

J@K hat geschrieben:Alles ohne Gewähr:

Bayern: § 46 abs 1 Satz 1 Nr 7 Stvo
Generelle Ausnahme vom Fahrverbot:...zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftawgen mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to.

Das liegt der Hase im Pfeffer begraben :-)
Ein Vito (LKW Zulassung) hat eine Gesamtmasse von 2,77to
Also bleiben 730 Kg für den Anhänger übrig.
Bei der LKW Zulassung zählt die max. mögliche Masse

Bei der PKW Zulassung die tatsächliche.

Also nützt es Dir nichts, wenn Du einen leeren T5 (LKW Zulassung) und dahinter einen 2 To. Anhänger hast der nur mit 300KG beladen ist. Hierbei wärst Du schon mit ungefähr 4,8 To. unterwegs.

Cuxman
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von VDW333 »

Cuxman hat geschrieben:
J@K hat geschrieben:Alles ohne Gewähr:

Bayern: § 46 abs 1 Satz 1 Nr 7 Stvo
Generelle Ausnahme vom Fahrverbot:...zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftawgen mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to.

Das liegt der Hase im Pfeffer begraben :-)
Ein Vito (LKW Zulassung) hat eine Gesamtmasse von 2,77to
Also bleiben 730 Kg für den Anhänger übrig.
Bei der LKW Zulassung zählt die max. mögliche Masse

Bei der PKW Zulassung die tatsächliche.

Also nützt es Dir nichts, wenn Du einen leeren T5 (LKW Zulassung) und dahinter einen 2 To. Anhänger hast der nur mit 300KG beladen ist. Hierbei wärst Du schon mit ungefähr 4,8 To. unterwegs.

Cuxman
@ Cuxman :
sorry, aber das ist so nicht richtig.
In dem o.g. Text bezieht sich die Gesamtmasse auf das Zugfahrzeug und NICHT auf das GESAMTZUGGEWICHT .
Gruß Frank
Frank
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von DynamiteD »

Ich stand auch vor dem Problem, da ich mit einem PickUp (LKW obwohl nur bis 3,5to) + Anhänger Sonntags von der Renne wieder nach Hause muss. Grundsätzlich gilt auch hier ein Fahrverbot, also in Zusammenhang mit dem Anhänger.

Aber zumindest in NRW gibt es die Ausnahme, dass man auch Sonntags mit Anhänger fahren darf, wenn die Nutzung Hobby- oder Freizeitbeschäftigung dient.
Ich habe mir deswegen auch noch bei unserem Straßenverkehrsamt ein Schriftstück abgeholt.
Das kann/wird aber von Bundesland zu Bundesland anders gesehen.

Außerdem kann man für LKW´s auch Sondergenehmigungen eintragen lassen, wenn sie ausschließlich für Hobby- oder Sportzwecke dienen. Pferdetransport etc.
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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Cuxman »

VDW333 hat geschrieben:
Cuxman hat geschrieben:
J@K hat geschrieben:Alles ohne Gewähr:

Bayern: § 46 abs 1 Satz 1 Nr 7 Stvo
Generelle Ausnahme vom Fahrverbot:...zu Sport und Freizeitzwecken hinter Lastkraftawgen mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to.

Das liegt der Hase im Pfeffer begraben :-)
Ein Vito (LKW Zulassung) hat eine Gesamtmasse von 2,77to
Also bleiben 730 Kg für den Anhänger übrig.
Bei der LKW Zulassung zählt die max. mögliche Masse

Bei der PKW Zulassung die tatsächliche.

Also nützt es Dir nichts, wenn Du einen leeren T5 (LKW Zulassung) und dahinter einen 2 To. Anhänger hast der nur mit 300KG beladen ist. Hierbei wärst Du schon mit ungefähr 4,8 To. unterwegs.

Cuxman
@ Cuxman :
sorry, aber das ist so nicht richtig.
In dem o.g. Text bezieht sich die Gesamtmasse auf das Zugfahrzeug und NICHT auf das GESAMTZUGGEWICHT .
Gruß Frank
Dann hat Mercedes mich 15 Jahre lang falsch geschult :-)

Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. Der Gesetzgeber hat die zGM hierbei in verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt, die zum Teil auch maßgeblich für die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis sind. Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.

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Re: Fahren mit Autohänger am wochende

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Beitrag von Lutze »

Cuxman hat geschrieben: Dann hat Mercedes mich 15 Jahre lang falsch geschult :-)
vermutlich haben sie das
Cuxman hat geschrieben: Des Weiteren ist für LKW die zGM für die Berechnung der Autobahnmaut maßgeblich. In Deutschland sind beispielsweise LKW mit einer zGM kleiner als 12,0 t von der Autobahnmaut befreit.
LKW sind ab 7,5 t mautpflichtig
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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