Auto privat verkauft und nun Ärger?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- Diditotalbekloppt Offline
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Also das kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, daß ein Fahrzeug das explizit nicht gewerblich genutzt wurde, sondern reines Privatfahrzeug ist, unter die Gewährleistung fällt, nur weil einer beruflich nen Gewerbe betreibt....
Ich denke dann muss, wie in Standart Kaufverträgen so üblich drin stehend, das Kästchen angekreuzt werden "Der Verkäufer erklärt, daß das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde!"
Ich denke dann muss, wie in Standart Kaufverträgen so üblich drin stehend, das Kästchen angekreuzt werden "Der Verkäufer erklärt, daß das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde!"
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- Ecotec Offline
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- edefauler Offline
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Sorry hab mich vertan.....
bin wohl zu früh aufgstanden
Gruss
Norbert
bin wohl zu früh aufgstanden

Urteil zu: Gebrauchtwagenverkauf Gewährleistungsausschluss Gewerbetreibender
Anders als bei einem Verkauf "durch privat" ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler jedoch seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte ein Gebrauchtwagenhändler seinen ausschließlich privat genutzten Gebrauchtwagen. Als der Käufer mehrere Mängel reklamierte, berief sich der Verkäufer auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Der Käufer konnte auch nicht nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel positiv gekannt und arglistig verschwiegen hatte. Als Privatperson trafen ihn im Übrigen keine besonderen Untersuchungspflichten. Im Ergebnis musste der Käufer den schadhaften Wagen behalten.
Urteil des AG München vom 23.07.2008
212 C 23532/06
Justiz Bayern online
Gruss
Norbert
- Martin Offline
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abgesehen davon, dass man als Gewerblicher auch privat verkaufen kann, egal was (niemand nimmt einem aufgrund der gewerblchen Tätigkeit die Privatrechte) frage ich mich, wie Hans darauf kommt, dass Ca gewerblicher ist? Er hat 251 Bewertungen in 4 Jahren und zwar als Käufer UND Verkäufer. Das ist nicht wirklich viel. Der letzte Verkauf ist auch scon länger her. Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???
Die Sache mit hupe und MV@alf hier im Forum permanent aufzuwärmen finde ich albern und lächerlich. wenn da was schief gegangen ist, mag das sein, grunsätzlich gehören aber immer mindestens 2 Leute zu einem Kaufvertrag...
Zur Sache: Wenn du dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.
Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle würde ich Bescheid geben, dass du das KFZ veräußert hast und eine Kopie des Vertrages beilegen. Ich denke, da reicht ein entsprechendes Fax.
Im Vertrag wirst du sicherlich Tag und Uhrzeit der Vertragserfüllung (Geld gegen Auto und Brief) vermerkt haben, somit bist du aus dem Schneider. Deine Versicherung kann ab diesem Moment alle Kosten dem Neubesitzer des KFZ berechnen. Wenn er also nicht ummeldet, wird er Post bekommen.
Selbiges gilt auch für Knöllchen usw. Solltest du Post bekommen, musst du halt postwendend eine Kopie des kaufvertrages an die entsprechende Stelle schicken.
Gruß, Martin
Die Sache mit hupe und MV@alf hier im Forum permanent aufzuwärmen finde ich albern und lächerlich. wenn da was schief gegangen ist, mag das sein, grunsätzlich gehören aber immer mindestens 2 Leute zu einem Kaufvertrag...
Zur Sache: Wenn du dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.
Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle würde ich Bescheid geben, dass du das KFZ veräußert hast und eine Kopie des Vertrages beilegen. Ich denke, da reicht ein entsprechendes Fax.
Im Vertrag wirst du sicherlich Tag und Uhrzeit der Vertragserfüllung (Geld gegen Auto und Brief) vermerkt haben, somit bist du aus dem Schneider. Deine Versicherung kann ab diesem Moment alle Kosten dem Neubesitzer des KFZ berechnen. Wenn er also nicht ummeldet, wird er Post bekommen.
Selbiges gilt auch für Knöllchen usw. Solltest du Post bekommen, musst du halt postwendend eine Kopie des kaufvertrages an die entsprechende Stelle schicken.
Gruß, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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- edefauler Offline
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tschuldigung, bin seit 2:30 Uhr auf der ArbeitRollmops hat geschrieben:...und mir ist beim Lesen Deines ersten Beitrages die Kaffeetasse aus der Hand gefallen!Jetzt bin ich wieder beruhigt.edefauler hat geschrieben:Sorry hab mich vertan.....
bin wohl zu früh aufgstanden
Gruss
Norbert

dämliche bereitschaft
Soll ich aufwischen kommen ?
Gruss
Norbert
wohl wahr. aber bei der abmahnkultur in diesem lande wurden bei ebay schonMartin hat geschrieben:Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???
leute als mutmaßlicher gewerbetreibender abgemahnt, wenn sie 2x den
gleichen artikel verkauft haben. die fälle sind aber schon eine weile her, sodass
ich leider nicht mehr mit dem ergebnis der verhandlung dienlich sein kann.
- beast666 Offline
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edefauler hat geschrieben:dem ist egalEcotec hat geschrieben:Ja aber das Auto war doch sein Privateigentum und nicht gewerblich angemeldet.
MFG
Ecotec
Wenn du Gewerbetreibender bist, dann kannst du nichts privat verkaufen wo du die Gewährleistung ausschliessen kannst!
So muss auch der Arzt Gewährleistung geben wenn er sein privates Auto verkauft und kann es nicht ausschliessen.
Gruss
Norbert
Was für ein Schmarrn!!!!!!!!
- Lutze Offline
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Wenn das immer wieder Motorradteile sind findet sich auch einer der ihm daraus einen Strick drehen kann.Martin hat geschrieben: Er hat 251 Bewertungen in 4 Jahren und zwar als Käufer UND Verkäufer. Das ist nicht wirklich viel. Der letzte Verkauf ist auch scon länger her. Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???
Sollte ca. die Rappelkiste zum Beispiel Anfang des Jahres für 3.500 € gekauft und sie jetzt für 4.000 € verkauft haben werden auf die 500 € sogar Steuer fällig. Das hat aber nix mit Gewerbe oder privat zu tun.
Natürlich kann man als Gewerbetreibender auch Dinge privat verkaufen wenn sie privat waren und das unter Ausschluß der Gewährleistung.
- Daniel Offline
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Das und nur das sind fundierte Antworten.edefauler hat geschrieben:Sorry hab mich vertan.....
bin wohl zu früh aufgstanden
Urteil zu: Gebrauchtwagenverkauf Gewährleistungsausschluss Gewerbetreibender
Anders als bei einem Verkauf "durch privat" ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler jedoch seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte ein Gebrauchtwagenhändler seinen ausschließlich privat genutzten Gebrauchtwagen. Als der Käufer mehrere Mängel reklamierte, berief sich der Verkäufer auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Der Käufer konnte auch nicht nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel positiv gekannt und arglistig verschwiegen hatte. Als Privatperson trafen ihn im Übrigen keine besonderen Untersuchungspflichten. Im Ergebnis musste der Käufer den schadhaften Wagen behalten.
Urteil des AG München vom 23.07.2008
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Gruss
Norbert
Alles andere ist Kaffeesatzlesen.
Weiter so Norbert
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
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