Zum Inhalt

Auto privat verkauft und nun Ärger?

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Diditotalbekloppt Offline
  • Beiträge: 5332
  • Registriert: Mittwoch 16. August 2006, 18:40
  • Motorrad: Speed Triple
  • Lieblingsstrecke: Osche/Zolder
  • Wohnort: Witten

Kontaktdaten:

Beitrag von Diditotalbekloppt »

Also das kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, daß ein Fahrzeug das explizit nicht gewerblich genutzt wurde, sondern reines Privatfahrzeug ist, unter die Gewährleistung fällt, nur weil einer beruflich nen Gewerbe betreibt....

Ich denke dann muss, wie in Standart Kaufverträgen so üblich drin stehend, das Kästchen angekreuzt werden "Der Verkäufer erklärt, daß das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wurde!"
Instagram: Nofallsnoballs21
  • Benutzeravatar
  • Ecotec Offline
  • Beiträge: 5093
  • Registriert: Freitag 9. September 2005, 21:31
  • Motorrad: Yamaha R1M RN65
  • Lieblingsstrecke: Aragon

Kontaktdaten:

Beitrag von Ecotec »

Richtig,

steht auch beim Mobile.de Kaufvertrag so drin.

MFG

Ecotec
German Moto Masters 2022
  • Benutzeravatar
  • edefauler Offline
  • Beiträge: 1490
  • Registriert: Montag 15. August 2005, 14:31
  • Motorrad: 1195, 990, 690
  • Wohnort: Vechelde u. Berlin
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von edefauler »

Sorry hab mich vertan.....

bin wohl zu früh aufgstanden :-(
Urteil zu: Gebrauchtwagenverkauf Gewährleistungsausschluss Gewerbetreibender

Anders als bei einem Verkauf "durch privat" ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler jedoch seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte ein Gebrauchtwagenhändler seinen ausschließlich privat genutzten Gebrauchtwagen. Als der Käufer mehrere Mängel reklamierte, berief sich der Verkäufer auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Der Käufer konnte auch nicht nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel positiv gekannt und arglistig verschwiegen hatte. Als Privatperson trafen ihn im Übrigen keine besonderen Untersuchungspflichten. Im Ergebnis musste der Käufer den schadhaften Wagen behalten.

Urteil des AG München vom 23.07.2008
212 C 23532/06
Justiz Bayern online

Gruss

Norbert
  • Benutzeravatar
  • Martin Offline
  • Beiträge: 9942
  • Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
  • Motorrad: LAAKS R6 RJ03 IDM
  • Lieblingsstrecke: Ledenon, Oscherlsben
  • Wohnort: Düsseldorf
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

abgesehen davon, dass man als Gewerblicher auch privat verkaufen kann, egal was (niemand nimmt einem aufgrund der gewerblchen Tätigkeit die Privatrechte) frage ich mich, wie Hans darauf kommt, dass Ca gewerblicher ist? Er hat 251 Bewertungen in 4 Jahren und zwar als Käufer UND Verkäufer. Das ist nicht wirklich viel. Der letzte Verkauf ist auch scon länger her. Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???

Die Sache mit hupe und MV@alf hier im Forum permanent aufzuwärmen finde ich albern und lächerlich. wenn da was schief gegangen ist, mag das sein, grunsätzlich gehören aber immer mindestens 2 Leute zu einem Kaufvertrag...

Zur Sache: Wenn du dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.
Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle würde ich Bescheid geben, dass du das KFZ veräußert hast und eine Kopie des Vertrages beilegen. Ich denke, da reicht ein entsprechendes Fax.
Im Vertrag wirst du sicherlich Tag und Uhrzeit der Vertragserfüllung (Geld gegen Auto und Brief) vermerkt haben, somit bist du aus dem Schneider. Deine Versicherung kann ab diesem Moment alle Kosten dem Neubesitzer des KFZ berechnen. Wenn er also nicht ummeldet, wird er Post bekommen.
Selbiges gilt auch für Knöllchen usw. Solltest du Post bekommen, musst du halt postwendend eine Kopie des kaufvertrages an die entsprechende Stelle schicken.

Gruß, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
_________________________________
Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
  • Benutzeravatar
  • Rollmops Offline
  • Beiträge: 311
  • Registriert: Samstag 21. Mai 2005, 22:10
  • Motorrad: 1290R

Kontaktdaten:

Beitrag von Rollmops »

edefauler hat geschrieben:Sorry hab mich vertan.....

bin wohl zu früh aufgstanden :-(


Gruss

Norbert
...und mir ist beim Lesen Deines ersten Beitrages die Kaffeetasse aus der Hand gefallen!Jetzt bin ich wieder beruhigt.
  • Benutzeravatar
  • edefauler Offline
  • Beiträge: 1490
  • Registriert: Montag 15. August 2005, 14:31
  • Motorrad: 1195, 990, 690
  • Wohnort: Vechelde u. Berlin
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von edefauler »

Rollmops hat geschrieben:
edefauler hat geschrieben:Sorry hab mich vertan.....

bin wohl zu früh aufgstanden :-(


Gruss

Norbert
...und mir ist beim Lesen Deines ersten Beitrages die Kaffeetasse aus der Hand gefallen!Jetzt bin ich wieder beruhigt.
tschuldigung, bin seit 2:30 Uhr auf der Arbeit :-(
dämliche bereitschaft

Soll ich aufwischen kommen ?

Gruss

Norbert
  • Benutzeravatar
  • galli Offline
  • Beiträge: 799
  • Registriert: Montag 31. März 2008, 21:59
  • Wohnort: Berlin

Kontaktdaten:

Beitrag von galli »

Martin hat geschrieben:Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???
wohl wahr. aber bei der abmahnkultur in diesem lande wurden bei ebay schon
leute als mutmaßlicher gewerbetreibender abgemahnt, wenn sie 2x den
gleichen artikel verkauft haben. die fälle sind aber schon eine weile her, sodass
ich leider nicht mehr mit dem ergebnis der verhandlung dienlich sein kann.
  • Benutzeravatar
  • beast666 Offline
  • Beiträge: 1568
  • Registriert: Donnerstag 29. Juni 2006, 09:07
  • Motorrad: Hochsitz KTM 990 SD
  • Lieblingsstrecke: Jerez
  • Wohnort: Waldkraiburg
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von beast666 »

edefauler hat geschrieben:
Ecotec hat geschrieben:Ja aber das Auto war doch sein Privateigentum und nicht gewerblich angemeldet.


MFG

Ecotec
dem ist egal

Wenn du Gewerbetreibender bist, dann kannst du nichts privat verkaufen wo du die Gewährleistung ausschliessen kannst!
So muss auch der Arzt Gewährleistung geben wenn er sein privates Auto verkauft und kann es nicht ausschliessen.

Gruss

Norbert

Was für ein Schmarrn!!!!!!!!
  • Benutzeravatar
  • Lutze Offline
  • Beiträge: 16939
  • Registriert: Montag 7. Juni 2004, 22:12
  • Motorrad: GSXR-750
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Tangerhütte
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Lutze »

Martin hat geschrieben: Er hat 251 Bewertungen in 4 Jahren und zwar als Käufer UND Verkäufer. Das ist nicht wirklich viel. Der letzte Verkauf ist auch scon länger her. Ich wüsste nicht, dass man daraus etwas ableiten kann???
Wenn das immer wieder Motorradteile sind findet sich auch einer der ihm daraus einen Strick drehen kann.

Sollte ca. die Rappelkiste zum Beispiel Anfang des Jahres für 3.500 € gekauft und sie jetzt für 4.000 € verkauft haben werden auf die 500 € sogar Steuer fällig. Das hat aber nix mit Gewerbe oder privat zu tun.

Natürlich kann man als Gewerbetreibender auch Dinge privat verkaufen wenn sie privat waren und das unter Ausschluß der Gewährleistung.
  • Benutzeravatar
  • Daniel Offline
  • Beiträge: 1165
  • Registriert: Samstag 3. Januar 2004, 00:09
  • Motorrad: Suzuki GSX-R 1000R L
  • Lieblingsstrecke: Spa
  • Wohnort: Zürich, CH

Kontaktdaten:

Beitrag von Daniel »

edefauler hat geschrieben:Sorry hab mich vertan.....

bin wohl zu früh aufgstanden :-(
Urteil zu: Gebrauchtwagenverkauf Gewährleistungsausschluss Gewerbetreibender

Anders als bei einem Verkauf "durch privat" ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Verkauft ein selbstständig Tätiger bzw. Freiberufler jedoch seinen eigenen Pkw, ist er kaufrechtlich genauso zu behandeln wie eine Privatperson. Im entschiedenen Fall veräußerte ein Gebrauchtwagenhändler seinen ausschließlich privat genutzten Gebrauchtwagen. Als der Käufer mehrere Mängel reklamierte, berief sich der Verkäufer auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Der Käufer konnte auch nicht nachweisen, dass der Verkäufer die Mängel positiv gekannt und arglistig verschwiegen hatte. Als Privatperson trafen ihn im Übrigen keine besonderen Untersuchungspflichten. Im Ergebnis musste der Käufer den schadhaften Wagen behalten.

Urteil des AG München vom 23.07.2008
212 C 23532/06
Justiz Bayern online

Gruss

Norbert
Das und nur das sind fundierte Antworten.
Alles andere ist Kaffeesatzlesen.

Weiter so Norbert
Planung 2025
21.04 Aneau du Rhin
02 - 04.05 Slovakiaring
16. - 18.05 Mugello
29.05 - 01.06 Panoniaring
14. - 15.06 Cremona
27. - 29.06 Magny-Cours
12. - 13.07 Ledenon
03. - 05.08 Mugello
29. - 31.08 Dijon
20. - 21.09 Cremona
04 - 06.10 Ledenon
Antworten