....bzw. gerechtfertigt zurückweist. S. auch meinen Bericht vorher.Joe hat geschrieben: In dem Fall wäre eine Versicherung bestimmt sinnvoll, wenn sie denn zahlt...
Joe
Haftpflichtversicherung für die Rennstrecke inkl. Rennrisiko
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Wildsau Offline
Ich glaube kaum das eine Versicherung zahlt wenn ein Richter Vorsatz festgestellt hat.Franz/K3 hat geschrieben:
III Wenn der Geschädigte mit zwei Kumpels vor den Richter tritt und berichtet: Skihasi hat bereit nach dem Qualifying öffentlich verkündigt das er morgen alle Spalten werde." dann könnte der Richer zum Schluss kommen: Klarer Fall von Vorsatz! - Und Du bezahlst auf jeden Fall mit oder ohne Versicherung.
hehe, nie mehr wird hier einer was von Herbrennen, Spalten oder Zerwheelen schreibenFranz/K3 hat geschrieben:Wenn der Geschädigte mit zwei Kumpels vor den Richter tritt und berichtet: Skihasi hat bereit nach dem Qualifying öffentlich verkündigt das er morgen alle Spalten werde." ......




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Mails bitte zurzeit an Johnek75@gmx.de (Kontakt Funktion auf der HP funktioniert nicht immer). Wenn innerhalb von 2 Tagen keine Antwort, bitte kurz anrufen (0173-2655169)
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- Prinzessin Horst Offline
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Bin gerade erst heimgekommen, sorry.
Werde morgen etwas weiter ausholen und das ein oder andere erklären und ins rechte Licht rücken.
Gute Nacht und ruhet wohl.
Werde morgen etwas weiter ausholen und das ein oder andere erklären und ins rechte Licht rücken.
Gute Nacht und ruhet wohl.
- speedstefan Offline
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Grundsätzlich ist es erst mal so, dass die Haftpflichtversicherung, so man das Mopped zugelassen hat (meint ihr das mit "eingelöst"???), einen Schaden auf jeden Fall bezahlt, den man einem Dritten zugefügt hat. Außer man nietet hackfressenmäßig die Jungs absichtlich weg. Ausgeschlossen sind im Versicherungsschutz normalerweise nur Rennen o.ä. und auch Trainings dazu, also wenn Zeiten genommen werden. Wer Rennen fährt, meldet sich am besten in einem Verband an, denn die bieten oft Versicherungen mit an.
Redakteur Circuit Magazin
Schönen guten moooooooooorgenspeedstefan hat geschrieben:Grundsätzlich ist es erst mal so, dass die Haftpflichtversicherung, so man das Mopped zugelassen hat (meint ihr das mit "eingelöst"???), einen Schaden auf jeden Fall bezahlt, den man einem Dritten zugefügt hat. Außer man nietet hackfressenmäßig die Jungs absichtlich weg. Ausgeschlossen sind im Versicherungsschutz normalerweise nur Rennen o.ä. und auch Trainings dazu, also wenn Zeiten genommen werden. Wer Rennen fährt, meldet sich am besten in einem Verband an, denn die bieten oft Versicherungen mit an.

"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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Stefan,
wie schon anderweitig mehrfach geschrieben: Die Versicherungen der Verbände zahlen nur bei Veranstaltungen dieser Verbände!
Also schlechte Karten bei Veranstaltungen privater Anbieter!
Und eine Haftpflicht für die Fahrer untereinander ist m. W. bei den Verbänden nicht versicherbar.
Pa#4
wie schon anderweitig mehrfach geschrieben: Die Versicherungen der Verbände zahlen nur bei Veranstaltungen dieser Verbände!
Also schlechte Karten bei Veranstaltungen privater Anbieter!
Und eine Haftpflicht für die Fahrer untereinander ist m. W. bei den Verbänden nicht versicherbar.
Pa#4
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- Prinzessin Horst Offline
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- Kontaktdaten:
So, guten Morgen.
Was ist der Sinn der Rennstreckenhaftpflicht?
Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind von der Haftung nicht ausgenommen, auch wenn es im Haftungverzicht drinstehen sollte.
Bei Vorsatz wird jeder Versicherer die Leistung verweigern (verständlicherweise).
Sollte jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so kann eine Schadenersatzklage durchaus Erfolg haben.
Tatsache ist, dass sich die Klagen der Teilnehmer untereinander mehren.
Viele Fahrer (speziell Neulinge) möchten zwar auf der Rennstrecke ohne alle Regeln ballern gehen, doch wenn es einmal zu einem Zusammenstoss kommt, bei dem sie den Eindruck haben, ein anderer hätte Schuld, dann wünschen sie sich auf einmal Regeln her und zwar die Regeln, die in ihrem Sinne sind - notfalls auch durch Anzeigen und Klagen.
Wenn man nun selbst Betroffener ist und solch eine Klage am Hals hat, dann verwendet man viel Zeit und Mühe mit der Durchführung und hat ständig das flaue Gefühl im Magen, dass etwas teures unbekanntes über einem schwebt - eine richterliche Entscheidung Schadenersatz zu leisten.
Im schlimmsten Fall muss man einen Anwalt einschalten, der teures Geld kostet und vielleicht von der Rechtschutz nicht einmal gedeckt ist.
Auf jeden Fall hat man einige Ärger damit.
Diese Abwehrfunktion ist der Hauptbestandteil der Rennstreckenhaftpflichtversicherung.
Im Falle eines tatsächlichen, richterlich entschiedenen Schadenersatzes wird die Rennstreckenhaftpflichtversicherung natürlich leisten.
Wenn die Ansprüche berechtigt sind, natürlich auch früher.
Dies soll freilig kein Freifahrtsschein sein für gedankenloses Herumgeballere.
Deswegen verlangt der Versicherer die Unterschrift unter einen validen Haftungsverzicht.
Was ist der Sinn der Rennstreckenhaftpflicht?
- - Sie soll, im Falle eines Schadenersatzanspruchs gegen den Versicherten, den Anspruch prüfen und ggfs unberechtigte Forderungen abwehren, zur Not auch vor Gericht.
- Sie soll, im Falle einer berechtigten Forderung, die Regulierung übernehmen.
Nicht ganz, denn ein gültiger Haftungsverzicht schließt nicht jegliche Haftung aus.Wenn ich einen Haftungsverzicht unterzeichne, dann muß ich eh nicht haften.
Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind von der Haftung nicht ausgenommen, auch wenn es im Haftungverzicht drinstehen sollte.
Bei Vorsatz wird jeder Versicherer die Leistung verweigern (verständlicherweise).
Sollte jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so kann eine Schadenersatzklage durchaus Erfolg haben.
Tatsache ist, dass sich die Klagen der Teilnehmer untereinander mehren.
Viele Fahrer (speziell Neulinge) möchten zwar auf der Rennstrecke ohne alle Regeln ballern gehen, doch wenn es einmal zu einem Zusammenstoss kommt, bei dem sie den Eindruck haben, ein anderer hätte Schuld, dann wünschen sie sich auf einmal Regeln her und zwar die Regeln, die in ihrem Sinne sind - notfalls auch durch Anzeigen und Klagen.
Wenn man nun selbst Betroffener ist und solch eine Klage am Hals hat, dann verwendet man viel Zeit und Mühe mit der Durchführung und hat ständig das flaue Gefühl im Magen, dass etwas teures unbekanntes über einem schwebt - eine richterliche Entscheidung Schadenersatz zu leisten.
Im schlimmsten Fall muss man einen Anwalt einschalten, der teures Geld kostet und vielleicht von der Rechtschutz nicht einmal gedeckt ist.
Auf jeden Fall hat man einige Ärger damit.
Diese Abwehrfunktion ist der Hauptbestandteil der Rennstreckenhaftpflichtversicherung.
Im Falle eines tatsächlichen, richterlich entschiedenen Schadenersatzes wird die Rennstreckenhaftpflichtversicherung natürlich leisten.
Wenn die Ansprüche berechtigt sind, natürlich auch früher.
Dies soll freilig kein Freifahrtsschein sein für gedankenloses Herumgeballere.
Deswegen verlangt der Versicherer die Unterschrift unter einen validen Haftungsverzicht.