Dann könnten ja nur die mit ner InterLizenz in Zandvort Punkte einfahren.

Wuaaaaa Du machst mich rasend mit Deinen blöden, unwissenden Kommentaren...TeufelNo1 hat geschrieben:Was würde das denn dann für ein Sinn machen?
Dann könnten ja nur die mit ner InterLizenz in Zandvort Punkte einfahren.
Hallo #7Marc#7 hat geschrieben:Ich hoffe ich steh jetzt nicht wieder bös auf'm Schlauch oder so, aber liege ich richtig in der Annahme, dass die C-Lizenzler beim Zandvoort-Rennen "zu Hause" bleiben können?
Wettbewerbsbestimmungen hat geschrieben: 2.2 Fahrer
Der Fahrer muss Inhaber einer gültigen Fahrerlizenz des DMSB oder einer anderen
Föderation sein.
Veranstaltungs- oder C-Lizenzinhaber können außerhalb der Prädikatwertung und nur unter
der Vorraussetzung teilnehmen, dass keine form- und fristgerechten Nennungen von
wertungsberechtigten Fahrern abgelehnt werden müssen.
2.1.3 Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Internationale Lizenz ist weltweit für alle International ausgeschriebenen Wettbewerbe sowie bei europa-offener Ausschreibung der Kategorie A (siehe UEM/FIM Bestimmungen) gültig.
(2) Mit der Ausgabe einer Internationalen Lizenz erteilt der DMSB dem Lizenzinhaber eine Dauerstartgenehmigung für alle internationalen Wettbewerbe, jedoch nur soweit diese ordnungsgemäß im Internationalen Sportkalender der FIM/UEM eingetragen sind. Diese Genehmigung erlischt, wenn sie nicht früher widerrufen wird, mit Beendigung des Lizenzvertrages. Für FIM-Weltmeisterschafts-Wettbewerbe und UEM-Europameisterschafts-Wettbewerbe ist eine besondere Genehmigung erforderlich (Auslandsstartgenehmigung). Bei UEM-Veranstaltungslizenznehmern wird die Startgenehmigung automatisch auf der Lizenz erteilt.
(3) Der Geltungsbereich der B-Lizenz beschränkt sich auf die Teilnahme an Veranstaltungen im Inland sowie auf „Europa-offen“ ausgeschriebene Veranstaltungen der Kategorie B (siehe UEM/FIM Bestimmungen) im europäischen Ausland, sofern diese im UEM-Terminkalender veröffentlicht sind.
(4) Der Geltungsbereich der C-Lizenz beschränkt sich ausschließlich auf nationale Wettbewerbe im Zuständigkeitsbereich des DMSB. Ein Start im Ausland ist mit einer C-Lizenz möglich, wenn es sich um eine entsprechende DMSB-genehmigte Veranstaltung handelt.
(5) Der Geltungsbereich der Veranstaltungslizenz ist auf Wettbewerbe des DMSB (Inter-/B-Lizenz) beschränkt.
Marc#7 hat geschrieben: Wuaaaaa Du machst mich rasend mit Deinen blöden, unwissenden Kommentaren...
Jap... jetzt schon!Kampfschlumpf hat geschrieben:Ja der letzte Satz erklärt es doch...somit doch alles klar...oder?