Absagen und Schwierigkeiten, wegen Corona-> sonst nichts!
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
ADR mit Motorspeed ist für den 20. und 21.05 abgesagt.
Hätte sowieso nicht Übernachten können da in Baden-Würtenberg die Hotels erst Ende Mai wieder auf machen und Campen Verboten ist.
Und in Frankreich ist da rote Zone, glaub nicht das die mich da ohne Genemigung reingelassen hätten.
Hätte sowieso nicht Übernachten können da in Baden-Würtenberg die Hotels erst Ende Mai wieder auf machen und Campen Verboten ist.
Und in Frankreich ist da rote Zone, glaub nicht das die mich da ohne Genemigung reingelassen hätten.
- Basti Fantasti Offline
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Streng genommen jeder Teilnehmer. Der wird nämlich nicht bezahlt. Die Angestellten des Veranstalters sind auf der sicheren Seite. Das war doch schon bei deiner Definition vor ein paar Seiten der springende Punkt. Oder siehst du es immer noch so, dass es kein Tourismus ist, wenn der Tourist dafür bezahlt? Das wird ja eher die Regel als die Ausnahme sein.Dr. Speed hat geschrieben:Glaube nicht, dass der Veranstalter eine Geldbuße zahlen müsste. Er ist gewerblich und wird bezahlt. Ist also eine berufliche Einreise. Und die ist gestattet.
Wie ich heute gehört habe, haben die Veranstalter aber eine Lösung für Sachsen und Sachsen-Anhalt gefunden. Legale Einreise für alle Teilnehmer aus anderen Bundesländern!
Was hast du da für Infos?
- der-bramfelder Offline
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S. meine Verlinkungen von Seite 21, aktuelle Verordnungen:
Sachsen Einreise kein Thema (man soll es halt nicht...)
Sachsen-Anhalt weder Touristen noch zu Freizeitzwecken (trifft ziemlich eindeutig auf uns zu),
Verordnung gilt bis 27. Mai Mitternacht, Regelsatz € 250,00 bzw. 400,00
Wenn Basti für Osche schon was andere gehört, müsste streng genommen die Verordnung
geändert werden / worden sein.
Sachsen Einreise kein Thema (man soll es halt nicht...)
Sachsen-Anhalt weder Touristen noch zu Freizeitzwecken (trifft ziemlich eindeutig auf uns zu),
Verordnung gilt bis 27. Mai Mitternacht, Regelsatz € 250,00 bzw. 400,00
Wenn Basti für Osche schon was andere gehört, müsste streng genommen die Verordnung
geändert werden / worden sein.
# 566 - im Ruhestand
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- Wildsau Offline
Dr. Speed hat geschrieben:Er ist gewerblich und wird bezahlt. Ist also eine berufliche Einreise. Und die ist gestattet.
Hast du das immer noch nicht begriffen!?


"Bezahlte Tätigkeit" = Man wird dafür bezahlt die Tätigkeit auszuüben.
Wenn der Handwerker aus Niedersachsen nach Sachsen Anstalt fährt um dort zu arbeiten ist das eine "bezahlte Tätigkeit."
Der Veranstalter wird nicht bezahlt??? Is klar...
Die Reisebeschränkungen gelten jedoch nicht für Gewerbetreibende bzw. für Personen, die beruflich reisen. Und der Veranstalter reist beruflich.
Die Reisebeschränkungen gelten jedoch nicht für Gewerbetreibende bzw. für Personen, die beruflich reisen. Und der Veranstalter reist beruflich.
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- Wildsau Offline
Der Veranstalter, aber nicht die Teilnahmer!
Deiner Definition ist schon nen Puff Besuch gewerblich, weil du zahlst ja dafür.
Oder nen Kaffee trinken gehen.
Odern Kino Besuch...
Deiner Definition ist schon nen Puff Besuch gewerblich, weil du zahlst ja dafür.
Oder nen Kaffee trinken gehen.
Odern Kino Besuch...
Jetzt hast du mich nicht verstanden ;o), aber im Kern meinen wir das gleiche...
- Normen Offline
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Ich bin IMMER beruflich unterwegszx10speed hat geschrieben:Hi Normen, habe gehört das letzte Woche die Niedersachsen z.B. in Magdeburg bei einer falschen Antwort wie z.B. "sind zum Zoobesuch hier" mal ganz sauber 250,-€ pro Kopf berappen durften.....da hat es wohl jemanden interessiert. Da wäre also die Fahrerlagerausfahrt eine Gelddruckmaschine...
Hoffentlich kommt keiner drauf.

- Basti Fantasti Offline
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der-bramfelder hat geschrieben: Wenn Basti für Osche schon was andere gehört, müsste streng genommen die Verordnung
geändert werden / worden sein.
Redet mit eurem Veranstalter.
