Die Aussage ist so pauschal nicht korrekt.StefanH hat geschrieben:Aber die Quarantänepflicht gilt doch auch für Risikogebiete, höchstens kann man durch Testung auf 5 Tage verkürzen?!Pitter1946 hat geschrieben:Spanien ist seit heute NUR noch Risikogebiet. Spanien wurde von Hochrisikogebiet heruntergestuft. Bei der Einreise nach D wird kein Nachweis gefordert, allerdings muss nach der Eineise innerhalb von 48 Std ein Test gemacht werden.
Da musst du dich in deine regionale Corona Landesverordnung einlesen.
Für RLP gilt aktuell die Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz1 (15. CoBeLVO) Vom 8. Januar 2021
Da steht (zusammengefasst) unter dem Parapraphen 20 (Ausnahmen zur Absonderung), Satz 6....
...Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet zurückreisen und unmittelbar vor Rückreise in ihrem Urlaubsort einen Test mit negativem Ergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt haben. sofern a, b, c...
a.) betrifft ein Vorhandensein eines Schutz- und Hygienekonzept (ist natürlich vorhanden)
b.) die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet der Nichterfüllung ...nicht entgegensteht. ("normales" Risikogebiet)
c.) das Auswärtige Amt *nicht* wegen eines erhöhten Infektionsrisikos eine Reisewarnung unter ... für die betroffene Region ausgesprochen hat. (ich gucke auf Frankreich, jibbet aktuell nicht)
Wegen Amtsdeutschkauderwelch habe ich das Ganze vorsichtshalber von unserem Firmenrechtsverdreher prüfen lassen und in einfachen Worten heißt das, dass wir unseren Teilnehmern und uns selbst bei unserem Saisonauftakttraining in Pau Arnos in drei Wochen vor Abreise die Möglichkeit eines PCR Test´s im Fahrerlager geben werden.
Wer das annehmen möchte und negativ getestet wird, kann ohne weitere Einschränkungen montags wieder arbeiten gehen und braucht nicht in Absonderung (Quarantäne).
Unverbindlich kann ich sagen, dass dies auch so für NRW gilt. Mein Arbeitgeber sitzt in NRW und unsere Rechtsabteilung hat mir das auch so bestätigt.