Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Martin Offline
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Habe zwar keine Unterlagen vom DMSB mehr vorliegen, aber ich kann mich an irgendeinen Passus erinnern, der andere Fahrer auch mit einschließt.
Beim DMSB ist, so weit ich mich erinner, auch geregelt, dass man als Fahrer auch z.B. nicht für Sturzfolgeschäden an der Rennstrecke selbst, den Kiesbetten, den Leitplanken und sonstigen Einrichtungen haftbar gemacht werden kann.
Was das Motorrad angeht, ist das eh ein Sportgerät und kein Kfz, auch wenn man ein Kfz als sportgerät einsetzen kann.
Beim DMSB ist, so weit ich mich erinner, auch geregelt, dass man als Fahrer auch z.B. nicht für Sturzfolgeschäden an der Rennstrecke selbst, den Kiesbetten, den Leitplanken und sonstigen Einrichtungen haftbar gemacht werden kann.
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ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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- dude Offline
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tja - kranke menschen in einer kranken welt...
- Martin Offline
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Kann man pauschal so nicht sagen.dude hat geschrieben:tja - kranke menschen in einer kranken welt...
Krank finde ich wenn einer zu einem Renntraining geht und den anderen verklagt (damit meine ich, verklagen bzgl. eines normalen Rennunfalls)
Normal finde ich, wenn das Tun auf der Rennstrecke vorher abgesichert wird. Also ein vollständiger (kein vollkommener) Haftungsverzicht, der sich mit dem BGB und ggf. anderen, greifenden Gesetzen vereinbaren läßt.
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- mataste Offline
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Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass jeder Haftungsausschluss nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift. Alles andere verstößt gegen das Gesetz und gilt auch nicht, wenn man es trotzdem unterschreibt.
Ob hier ein solcher Fall vorliegt, kann man nicht beurteilen, da man (also ich zumindest) nicht weiß, wie sich das ganze abgespielt hat.
Gruß
Sebastian
grundsätzlich ist es so, dass jeder Haftungsausschluss nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift. Alles andere verstößt gegen das Gesetz und gilt auch nicht, wenn man es trotzdem unterschreibt.
Ob hier ein solcher Fall vorliegt, kann man nicht beurteilen, da man (also ich zumindest) nicht weiß, wie sich das ganze abgespielt hat.
Gruß
Sebastian
HELL WAS FULL...
...SO I CAME BACK!
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- dude Offline
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@martin
verklagen kann jeder jeden - was dann hinterher ambach ist, entscheidet der richter...
was ich so arm finde ist, dass hierbei eine klage überhaupt in erwägung gezogen wird.
das ist exemplarisch für die mentalität der leute in diesem land und passt gut ins bild einer gesellschaft, in der es einem bei jeder gelegenheit angeboten wird, die verantwortung für sein handeln abzugeben.
verklagen kann jeder jeden - was dann hinterher ambach ist, entscheidet der richter...
was ich so arm finde ist, dass hierbei eine klage überhaupt in erwägung gezogen wird.
das ist exemplarisch für die mentalität der leute in diesem land und passt gut ins bild einer gesellschaft, in der es einem bei jeder gelegenheit angeboten wird, die verantwortung für sein handeln abzugeben.
- Martin Offline
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@ dude,
da gebe ich dir Recht.
irgendwie scheint mir aber, dass ist ein ziemlich deutsches Problem, vor allem in den alten Bundesländern. Egoismus ist hier auch ein ekliges Thema.
Die Mentalität der Menschen in anderen (auch europäischen) Ländern scheint mit im Gros anders zu sein.
Aber ich glaube das ist hier etwas OT und passt auch so gar nicht zum Titel unseres Forums.
da gebe ich dir Recht.
irgendwie scheint mir aber, dass ist ein ziemlich deutsches Problem, vor allem in den alten Bundesländern. Egoismus ist hier auch ein ekliges Thema.
Die Mentalität der Menschen in anderen (auch europäischen) Ländern scheint mit im Gros anders zu sein.
Aber ich glaube das ist hier etwas OT und passt auch so gar nicht zum Titel unseres Forums.
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- Nofearchris Offline
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Jetzt muß ich schauen ob ich noch Tüv auf dem abgemeldeten Moped hab damit ich sie noch zulassen kann und somit versichert bin, sofern ich das richtig verstanden habe?
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"
"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."
Bertold Brecht
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Ich bin jetz etwas durcheinander und mir vergeht schon fast die lust auf´s aufzynden wenn man das so alles liest...............
Kann mir - nichtRennstreckenprofi&undaufzynderneuling - mal jemand erklären wie & bei wem ich mich dagegen versichern kann das mich jemand finanziell ruiniert falls ich mal wegrutsche und jemanden mit ins Kiesbett nehme?????
Das kann schliesslich immer und jedem passieren ; oder nicht ??
Muss ich meine Rennstreckenmühle Tasächlich anmelden & versichern ???
Das gibs doch nicht..........................


gruss
Raino
- Blumenhummer Offline
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Hallo mataste,
Du machst mich neugierig. Mein Straßenmotorrad ist ebenfalls vollkaskoversichert. Da der Wert desselben aufgrund diverser Umbauten maßvoll gesteigert wurde, war es gar nicht so leicht, überhaupt einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Ich gehe stark davon aus, dass es mir trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen würde, für ein Rennstreckenmotorrad (im Sinne eines zugelassenen Motorrads, was zum Zwecke des Betriebs auf der Rennstrecke um einige nur im Straßenverkehr benötigte Teile (beispielsweise Spiegel, Blinker, Beleuchtungseinrichtungen, Nummernschild, etc.) erleichtert wurde und welches an einigen Stellen (beispielsweise Räder, Reifen, Auspuff, etc.) mit rennstreckenspezifischen Bauteilen aufgewertet wurde) einen Versicherer zu finden, der dieses VK zu versichern bereit ist...
@Quax: XXXX
Sonnige Grüße aus dem Schwarzwald!
Volker
Du machst mich neugierig. Mein Straßenmotorrad ist ebenfalls vollkaskoversichert. Da der Wert desselben aufgrund diverser Umbauten maßvoll gesteigert wurde, war es gar nicht so leicht, überhaupt einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Ich gehe stark davon aus, dass es mir trotz intensiver Bemühungen nicht gelingen würde, für ein Rennstreckenmotorrad (im Sinne eines zugelassenen Motorrads, was zum Zwecke des Betriebs auf der Rennstrecke um einige nur im Straßenverkehr benötigte Teile (beispielsweise Spiegel, Blinker, Beleuchtungseinrichtungen, Nummernschild, etc.) erleichtert wurde und welches an einigen Stellen (beispielsweise Räder, Reifen, Auspuff, etc.) mit rennstreckenspezifischen Bauteilen aufgewertet wurde) einen Versicherer zu finden, der dieses VK zu versichern bereit ist...
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"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)