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Fahren mit Rennmopped auf Straße

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Nudarz Offline
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Beitrag von Nudarz »

Nasi

du kennst das ja

bei uns Kommt nur die Privat Polizei

und verwarnt dich :)
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  • Kabrüggen Offline
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Beitrag von Kabrüggen »

Seit wir in Deutschland leben… 8)
Über Kabrüggen-Man lacht die Sonne, über euch die ganze Welt…
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Beitrag von Nasenbohrer »

Kabrüggen hat geschrieben:Seit wir in Deutschland leben… 8)
dem ist nicht so! meine punkte waren nur 2 jahre gueltig und dem hat man mir auch so gelernt.
bin aber eben 2002 ausgwandert. kann ja sein, dass man sich er schwiez angepasst hat 8)
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Beitrag von edefauler »

waren nur 2 jahre gueltig und dem hat man mir auch so gelernt.
Da ahst du wohl nicht richtig zugehört

Es gibt keine generelle Regelung wie lange Punkte eingetragen bleiben!
je anch schwere des Vergehens dauert auch die Zeit bis sie wieder gelöscht werden.
Es beginnt bei einem Jahr und endet irgendwo um die 7 Jahre

Gruss

Norbert
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  • ypse11 Offline
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Beitrag von ypse11 »

Die Punkte und Eintragungen im VZR bleiben nicht ewig bestehen, nach Ablauf bestimmter Fristen werden die Eintragungen entfernt. Die Tilgungsfristen betragen

* zwei Jahre bei allen Bußgeldbescheiden wegen einer Ordnungswidrigkeit, ohne Rücksicht auf die Höhe des Bußgelds oder die Länge des Fahrverbots.
* fünf Jahre bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten. Die Höhe der Geldstrafe oder die Länge eines Fahrverbots oder Führerscheinsperre spielen keine Rolle.
* Fünf Jahre bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung.
* Zehn Jahre bei Verurteilungen wegen Verkehrsstrafsachen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten.

Bußgeldbescheide werden generell alle zwei Jahre gelöscht. Wird aber vor Ablauf dieser Zeit erneut eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingetragen, erfolgt die Tilgung aller eingetragenen Bußgeldbescheide erst zusammen mit der Löschung der letzten Eintragung. Länger als fünf Jahre bleibt jedoch kein Bußgeldbescheid eingetragen (ausgenommen Überschreitungder 0,5/0,8 Promillegrenze, oder Fahren unter berauschenden Mitteln ). Das gilt auch, wenn noch andere Eintragungen vorhanden sind.
Verkehrsstrafrechtliche Eintragungen hemmen hingegen die Tilgung aller anderen bereitseingetragenen oder noch dazukommenden Strafen und Geldbußen. Solange die Geld-oder Freiheitsstrafe eingetragen ist, bleiben auch alle übrigen Bußgeldbescheide im VZR bestehen.

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=322&p=3
hast Du noch SEX oder fährst Du schon BMW?
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Beitrag von Nasenbohrer »

coole fakeseite! 8) ;) :twisted:

dankeschoen!
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