"entsorgen"?Jens hat geschrieben:und was mache ich mit dem angeblich faulem, dir unter der Hand verkaufen?Martin hat geschrieben:ne, keine Sorge, die Leistung erfolgte in Wien.
Du weißt doch Steuern hinterziehen, so was macht man doch nicht... Das wäre ja fast so, als wenn man zwei Äpfel hat, einen verkauft und sagt der zweite war faul.
Ist einer von euch Zyyyndhölzern ein Steuerfachmann?
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- Martin Offline
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- AlexR6 Offline
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danke für eure hilfe.gixxoline hat geschrieben:Dienstleistung wird meiner Meinung nach anders behandelt, als eine Warenlieferung.
edith: genau das hab ich gemeint
Reine Dienstleistungen werden ohne Mwst. oder Zoll firlefanz gestellt.
bei dem produkt geht es um dienstleistungen!
ansonsten müßt ich mich ja selsbt verzollen.
ich war bereits bei einem steuerberater in frankfurt muß mir aber unbedingt einen suchen der grenznah arbeitet.
den durchblick habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
aber es wird immer besser.
- Lutze Offline
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das darfst du aber nur wenn du eine Umsatzsteuer ID-Nummer hast.Martin hat geschrieben:Ich habe vergangenes Jahr für eine Firma in Wien gearbeitet. Die Rechnung durfte ich ohne MwSt. ausfüllen:
Steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b UstG
habe gerade gestern ein Paket in die Schweiz geschickt , schon kompliziert ,der günstigste Anbieter war die deutsche Post mit 45€ für das versicherte Paket ,fedex war mit 190€ dabei
Wenn sich da jemand 100% mit auskennt darf er sich gerne auch mal bei mir melden.
- Martin Offline
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Ich will das ja nicht ausschließen, aber sowohl meine Steuerberaterin als auch die Buchhaltung meines Geschäftspartners (ein weltweit handelndes sehr bekanntes Unternehmen) waren nicht deiner Meinung.Lutze hat geschrieben:das darfst du aber nur wenn du eine Umsatzsteuer ID-Nummer hast.Martin hat geschrieben:Ich habe vergangenes Jahr für eine Firma in Wien gearbeitet. Die Rechnung durfte ich ohne MwSt. ausfüllen:
Steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b UstG
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- Lutze Offline
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na so gut weiß ich da jetzt auch nicht Bescheid vor allem weiß ich ja nicht was du genau gemacht hast und wie das vieleicht ist wenn das Lohnleistungen waren für die Arbeit in Wien.
Wenn ich allerdings eine Ware nach Wien verkaufe brauche ich zwingend diese Nummer (was ja auch kein Problem ist) um keine Steuer zu berechnen. Das gleiche gilt bei Einkauf von Ware innerhalb der EU.
Wenn du also in Düsseldorf einen Vorhang genäht hast den du dann nach Wien schickst brauchst du die Nummer um steuerfrei zu liefern und auch die Nummer des Empfängers solltest du haben. An End/Privatkunden (nicht Firmenkunden) wird innerhalb der EU ganz normal die Steuer berechnet.
Leider macht die Schweiz das wieder komplizierter.
Wenn ich allerdings eine Ware nach Wien verkaufe brauche ich zwingend diese Nummer (was ja auch kein Problem ist) um keine Steuer zu berechnen. Das gleiche gilt bei Einkauf von Ware innerhalb der EU.
Wenn du also in Düsseldorf einen Vorhang genäht hast den du dann nach Wien schickst brauchst du die Nummer um steuerfrei zu liefern und auch die Nummer des Empfängers solltest du haben. An End/Privatkunden (nicht Firmenkunden) wird innerhalb der EU ganz normal die Steuer berechnet.
Leider macht die Schweiz das wieder komplizierter.
- ThorstenGSXR Offline
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Meines wissens nach must du innerhalb der EU auch für Dienstleistungen die MWSTdes jeweiligen Landes berechnen und dann natürlich auch in diesem Land ein Steuernummer haben und ein Bilanz oder Änlichens erstellen. Dies gilt aber nicht für nicht EU Länder da sieht das ganz anderst aus weil du hier erst mal eine Arbeitzerlaubnis (greencard USA) brauchst die dann unweigerlich auch ein Sozialver und Steuernummer hinter sich herziehen. Wei schon geschrieben ist das mit der Schweiz eine Sonderegelung mit den Bilateralen Verträgen.
Gruß thorsten
Gruß thorsten
Hallo Alex,
Nach schweizerischem Steuerrecht läuft das so...
Die Steuer wird am Dienstleistungs-Erbringungsort geschuldet. Insofern spielt es keine Rolle, wenn Du in Deutschland wirbst, und die Dienstleistung in der Schweiz erbringst. Vorraussetzung hierfür ist aber, dass die Firma mit Sitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen ist. Noch bessers gilt dann für den Service in Deutschland. Wenn Du in der Schweiz MwSt-pflichtig bist aber den Service nach Deutschland "exportierst", d.h. zum Beispiel ein Training auf deutschem Boden durchführst, bist Du für dieses in der Schweiz nicht MwSt-pflichtig.
hoffe da hilft.
Nach schweizerischem Steuerrecht läuft das so...
Die Steuer wird am Dienstleistungs-Erbringungsort geschuldet. Insofern spielt es keine Rolle, wenn Du in Deutschland wirbst, und die Dienstleistung in der Schweiz erbringst. Vorraussetzung hierfür ist aber, dass die Firma mit Sitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen ist. Noch bessers gilt dann für den Service in Deutschland. Wenn Du in der Schweiz MwSt-pflichtig bist aber den Service nach Deutschland "exportierst", d.h. zum Beispiel ein Training auf deutschem Boden durchführst, bist Du für dieses in der Schweiz nicht MwSt-pflichtig.
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"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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- Lutze Offline
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den Satz hab ich übrigens nicht so richtig verstanden.AlexR6 hat geschrieben:Umsatzsteuer etc. ist klar das diese in Deutschland bleibt aber die Mehrwert?!?!?!
Wenn es kein Geheimnis ist schilder doch mal was du tun willst?
Willst du dem deutschen Kunden die hohe Mehrwertsteuer ersparen? Ich glaub das funktioniert nicht. Die passen schon auf das ihnen nix verloren geht. Wenn es um Waren geht , denke ich keine Chance , wenn es aber um irgendwelche Dienstleistungen geht gibt es ja vieleicht doch Schlupflöcher.