Zum Inhalt

Vorsicht beim Motorradkauf

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • Roland Offline
  • Beiträge: 15376
  • Registriert: Freitag 14. November 2003, 11:46
  • Motorrad: Ducati
  • Lieblingsstrecke: Brünn
  • Wohnort: daheim
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Roland »

Hajo hat geschrieben:@Roland
Ich kenne jemanden, dem das andersrum passiert ist. Der hat ein Motorrad verkauft und den Brief als Pfand für die Bezahlung zurückbehalten. Den Brief hat er immer noch... :?
Schon klar, aber so hat man wenigstens den Brief und der Brief ist ja wesentlich besser als nur eine Rechnung.
Wer den Brief hat, ist dann normalerweise der Besitzer. Somit ist man davor sicher, das der Händler das Gerät 2x Verkauft oder sonst irgendeinen Schmarrn damit macht.
Wenn Dein Kollege den Brief immer noch hat, aber kein Geld ist das nicht ganz so schlimm. Das Moped hat der Kunde mitgenommen? Wenn er es mitnahm ohne zu bezahlen, ist Dein Kollege selbst schuld. Nur Bares ist wahres. Aber der Kunde kann ohne Brief auch nicht viel anfangen, somit würde ich es nach 14 Tagen ohne zu Zahlen wieder holen.

Overload steht ja im gegensatz dazu voll mit dem Rücken zur Wand.
>>>Dunlop Moto2 Slicks zum besten Preis<<<
  • Benutzeravatar
  • Nofearchris Offline
  • Beiträge: 1048
  • Registriert: Freitag 28. Januar 2005, 20:04
  • Wohnort: München

Kontaktdaten:

Beitrag von Nofearchris »

Wer denn Brief hat ist nicht der Besitzer sondern der Eigentümer!
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."

Bertold Brecht
  • Benutzeravatar
  • Hajo Offline
  • Beiträge: 3017
  • Registriert: Mittwoch 19. November 2003, 09:33

Kontaktdaten:

Beitrag von Hajo »

@roland
In der Theorie mag ein Brief mehr wert sein als eine Rechnung, aber in der Praxis geht das auch nur den sehr langwierigen Rechtsweg. Ist ne längere Geschichte. Der Verkäufer (nicht ich) hat den Brief ja extra als Pfand behalten, also ist das Mopped ohne Bares vom Hof.

Man kann diese ganze Diskussion auf drei Worte reduzieren:

Ware gegen Geld.

Oder etwas vorsichtiger ausgedrückt:

Es gibt einfach zu viele Arschlöcher auf der Welt!

Ich hab Gott sei Dank bisher nur 80 Euro bei einem YoshiK5 Fahrer auf, der mich um Verkleidungsteile beschissen hat, hab ich unter Lehrgeld verbucht :wink:
Straßendreifachpokal
Jeder hat einen anderen Weg zur Party
Bild
  • Benutzeravatar
  • gummiteufel Offline
  • Beiträge: 87
  • Registriert: Samstag 14. Januar 2006, 17:24

Kontaktdaten:

Beitrag von gummiteufel »

Ich glaube jeder hat mal mehr oder weniger Lehrgeld bezahlt, weil es doch immer wieder solche Penner gibt, welche die Gutgläubigkeit oder auch Naivität der anderen ausnutzen.
Es soll auch Leute geben, die ein ganzes Haus im voraus bezahlen und bekommen ein Holzgestell (mittlerweile wohl Bauruine) hingestellt..
Ware gegen Geld.
So hat man das im Mittelalter schon gemacht und das wird auch in 500 Jahren noch die einzig wahre Handlungsweise sein.
#75
  • Benutzeravatar
  • Roland Offline
  • Beiträge: 15376
  • Registriert: Freitag 14. November 2003, 11:46
  • Motorrad: Ducati
  • Lieblingsstrecke: Brünn
  • Wohnort: daheim
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Roland »

Nofearchris hat geschrieben:Wer denn Brief hat ist nicht der Besitzer sondern der Eigentümer!
Wo liegt da der unterschied?
>>>Dunlop Moto2 Slicks zum besten Preis<<<
  • Benutzeravatar
  • spongy Offline
  • Beiträge: 533
  • Registriert: Montag 17. Januar 2005, 22:10
  • Motorrad: SC59 - Chantalle
  • Lieblingsstrecke: SPA

Kontaktdaten:

Beitrag von spongy »

Der, der mit Deinem soeben gestohlenen Mobbed
durch die Gegend fährt, ist der Besitzer.

Du bist der Eigentümer.
  • Benutzeravatar
  • Nofearchris Offline
  • Beiträge: 1048
  • Registriert: Freitag 28. Januar 2005, 20:04
  • Wohnort: München

Kontaktdaten:

Beitrag von Nofearchris »

Zum Beispiel bei einem Leasingwagen.
Der Besitzer ist der Fahrzeughalter der das Auto fährt und der Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, dennen gehört das Auto.

In dem Beispiel vom Hajo besitz der Arsch das Motorrad welches er nicht bezahlt hat und der Freund vom Hajo ist rechtlich der Eigentümer da er noch den Kfz-Brief hat.

Eigentümer ist der dem der Gegenstand rechtlich und wirtschaftlich gehört.
Deswegen kann der Leasingnehmer sein Fzg. welches er geleast hat auch nicht, sofern es eine Firma oder ein Gewerbetreibender ist, auch nicht in sein Anlagevermögen übernehmen und die Afa geltend machen, sondern der Leasinggeber.

Hoffe ich habs verständlich ausgedrückt :D
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."

Bertold Brecht
  • Benutzeravatar
  • DavidK Offline
  • Beiträge: 199
  • Registriert: Montag 13. September 2004, 09:55

Kontaktdaten:

Beitrag von DavidK »

Nofearchris hat geschrieben:Wer denn Brief hat ist nicht der Besitzer sondern der Eigentümer!
Äh, wer den brief hat, der hat ein stück papier in der hand. Dadurch wird
man nicht eigentümer (höchstens der besitzer des briefes). Weit verbreiterter irrtum!
Ich könnte jetzt hier ein wenig BGB zitieren.... aber man muss nicht jeden tag klugscheissern ;)

mfg
David
  • Benutzeravatar
  • Nofearchris Offline
  • Beiträge: 1048
  • Registriert: Freitag 28. Januar 2005, 20:04
  • Wohnort: München

Kontaktdaten:

Beitrag von Nofearchris »

Ich hätte auch schreiben können, wer denn Brief besitz ist Eigentümer!

Denke das diese Aussage richtig ist, zumindest handel ich täglich so :(
Gruß Chris "Der Kinderwagenracer"

"Ich rate, lieber mehr zu könne als man macht, als mehr zu machen als man kann."

Bertold Brecht
  • Benutzeravatar
  • Blumenhummer Offline
  • Beiträge: 2090
  • Registriert: Donnerstag 5. Februar 2004, 22:19

Kontaktdaten:

Beitrag von Blumenhummer »

Mit dem Begriff "Besitz" wird die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache bezeichnet. Anders als beim hiervon strikt zu unterscheidenden (privatrechtlichen) "Eigentum" erfolgt keine rechtliche Zuordnung der Sache. Es wird ausschließlich die die tatsächliche Beziehung zwischen dem Besitzer und der Sache tangiert. So erlangt beispielsweise ein Dieb zwar den Besitz an einer gestohlenen Sache, jedoch kein Eigentum. Nur das Eigentum als das grundsätzlich unbeschränkte Herrschaftsrecht über eine Sache berechtigt den Eigentümer regelmäßig, mit der Sache nach Belieben zu verfahren.

Beim Fahrzeugbrief (der inzwischen gemeinsam mit dem Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigungen I und II ersetzt wurde) handelt es sich um eine Urkunde, in der das betroffene Kraftfahrzeug und die an ihm bestehenden Rechtsverhältnisse (beispielsweise das Eigentum) aufgeführt werden. Das Eigentum am Kraftfahrzeugbrief steht dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs zu. Bei Übereignung des Kraftfahrzeugs durch einen Nichtberechtigten ohne gleichzeitige Übergabe des Fahrzeugbriefes ist der Erwerber regelmäßig in bösem Glauben.

*edit*Ups, das war das falsche Posting. Hier ist noch alles in Ordnung...*/edit*
Zuletzt geändert von Blumenhummer am Freitag 5. Januar 2007, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
Antworten