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TTSL-Reifenwärmer doch nicht so gut wie alle sagen?

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Beitrag von odin »

Hai,
ich benutze die TTSL-Wärmers jetzt auch schon knapp zwei Jahre und finde die Dinger top. Ich habe sie sie vorletzte Woche sogar auf Wasserdichtigkeit überprüft :oops: - sind absolut dicht :P - vorne 1 Liter, hinten 1,5 Liter 8) . Danach gut trocknen lassen, eingeschaltet (latürmich mit Reifen.........) - funzen ohne Probleme.

Grüße,
Bernhard
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  • King of Swing Offline
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Beitrag von King of Swing »

also bei meinen reifenwärmern von ttsl lag ein schreiben bei daß die dinger 1 jahr garantie haben, und ein jahr garantie ist mir 1000mal lieber als zwei jahre scheiss eu gewährleistungsrecht das kannste dir nämlich in die haare schmieren wenn du dir das mal durchliest in wiefern du als kunde da in der beweispflicht bist, mit der verarbeitung und funktionsweise bin ich absolut zufrieden
ich kann die dinger nur empfehlen
Montgolfiere???
Ich kenn nur die Mongofähre die fährt von Calais nach Dover
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Beitrag von Blumenhummer »

Hallo King of Swing und hallo zusammen,

zum Zeitpunkt meiner Bestellung fand sich der Passus "Ein Jahr Garantie - trotz Rennsportartikel..." auch noch in der Artikel-Beschreibung im Online-Shop. Kurze Zeit später (noch vor der Auslieferung meiner Reifenwärmer) wurde die Formulierung entfernt. Aktuell ist in den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma TTSL unter Punkt 5. zu lesen:
TTSL hat geschrieben:Gewährleistung:

Nach An- bzw. Einbau der Ware beschränkt sich die Haftung des Verkäufers lediglich auf den Ersatz eines mangelhaft gelieferten Teils. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich zu melden. Beschädigt ankommende Sendungen sind dem verantwortlichen Frachtführer (z.B. Post) zu reklamieren. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben.
Eine wie auch immer geartete Garantie gibt es demnach nicht (mehr). Stattdessen wird man auf das unter anderem von Dir ungeliebte Gewährleistungsrecht verwiesen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels trägt grundsätzlich - wie Du ja bereits ausgeführt hast - der Käufer. Für den Verbrauchsgüterkauf gilt jedoch zu Gunsten des Käufers anfänglich eine Beweislastumkehr: Während der ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Die Firma TTSL schien zum damaligen Zeitpunkt der Meinung zu sein, dass die gesetzlichen Vorschriften für sie nicht gelten. Anders ist es nicht zu erklären, dass man sich in meinem Fall mit dem Hinweis um die Gewährleistung zu drücken versuchte, dass bereits (bedauerlicherweise vergeblich) versucht worden war, mit den in Rede stehenden Reifenwärmern bestimmungsgemäß Reifen aufzuheizen. Dass sich an dieser Einstellung zwischenzeitlich nicht geändert zu haben scheint, belegt ein Auszug aus dem den Widerruf betreffenden Punkt 4. der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma TTSL:
TTSL hat geschrieben:Umtausch und Rücksendungen:

...

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

...
Inwieweit die Überprüfung eines Reifenwärmers in einem Ladengeschäft möglich sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis…

Eigentlich liebe ich es, kleine Firmen zu unterstützen. Die TTSL-Geschichte ging mir jedoch bereits damals mächtig gegen den Strich und je länger ich nun darüber nachdenke, umso mehr realisiere ich, dass ich mich immer noch in erheblichem Maße über die Vorkommnisse ärgere.

So-geht’s-nun-einmal-beim-besten-Willen-nicht-Grüße!


Volker
Zuletzt geändert von Blumenhummer am Dienstag 27. Juni 2006, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von MehrPower »

Blumenthal hat geschrieben:So-geht’s-nun-einmal-beim-besten-Willen-nicht-Grüße!
Volker
Das ist wohl war...

Mir ist vor zwei wochen mein hinterer HeatPro wärmer durchgebrannt.
Habe ihn zurückgeschickt und die Reklamation wurde anstandslos entgegengenommen...
Nur das Loch im Reifen ärgert mich :roll:

gruß, Mark
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Beitrag von King of Swing »

Moin Volker

wie von mir schon geschrieben bei mir lag ein schreiben mit stempel und unterschrift der firma ttsl bei, daß ein jahr garantie besteht und halt keine gewährleistungsprflicht für diesen zeitraum
also ich denke mir daß bei einem schadenfall ein stück papier mit stempel und unterschrift vom hersteller ziemlich viel wiegt sollte es zu einem rechtsstreit kommen
sollte mal was passieren werde ich berichten aber ich hoffe natürlich daß die dinger das tun wofür sie gekauft wurden der nächte test ist am montag auf den freu ich mich natürlich schon hehehehehehe
Montgolfiere???
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Beitrag von Blumenhummer »

Hi King of Swing,

für den nächsten Test wünsche ich Dir schon jetzt viel Vergnügen! Zudem hoffe ich, dass Du den Garantiebeleg niemals benötigen wirst - schon gar nicht in einem Rechtsstreit.

Auf einen solchen hätte ich es damals vermutlich ankommen lassen sollen. Die Situation war (selbst wenn man davon ausgeht, dass keine Garantie gewährt worden ist) dermaßen eindeutig, dass durchaus die nicht gänzlich unrealistische Möglichkeit bestanden hätte, dass ein Prozess ausgesprochen glatt verläuft. Da der finanzielle Schaden für mich aufgrund der Veräußerung der mir als Ersatz überlassenen gebrauchten Wärmer jedoch überschaubar war, habe ich dennoch lieber darauf verzichtet...

Herzliche Grüße!


Volker
Zuletzt geändert von Blumenhummer am Dienstag 27. Juni 2006, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Jörg#33 »

Rennsportartikel hin oder her - 2 Jahre Garantie sind Gesetz für Privatkunden! Ich glaube nicht, dass man in Berlin für Rennsportartikel ein eingenes Gesetz verabschiedet hat?! :roll: :? :lol:
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von verzollnix »

Lieber Jörg,

vielleicht liest Du nochmals aufmerksam den erhellenden Beitrag vom Blumenthal und achtest dabei evtl. besonders auf die unterschiedliche Wortwahl zwischen Garantie und Gewährleistung, die durchaus beabsichtigt ist....

Es grüßt

Verzollnix, dessen TTSL-Wärmer durch den Schnuppel aufgeraucht wurden.... (Change Operator) :P :lol:
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Beitrag von Jörg#33 »

@nixzoll

Ich steh auf dem Schlauch ... :oops:

Wenn die Dinger sich in der ersten 2 Jahren verabschieden dann Ersatz oder Rep. ... :? Die können schreiben was die wollen.

KLS :P
Grüße
Jörg#33
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  • Mari Offline
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Beitrag von Mari »

Jörg#33 hat geschrieben:@nixzoll

Ich steh auf dem Schlauch ... :oops:

Wenn die Dinger sich in der ersten 2 Jahren verabschieden dann Ersatz oder Rep. ... :? Die können schreiben was die wollen.

KLS :P
garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, die frei gestaltbar ist.

gewährleistung ist eine gesetzliche zeitliche nachbesserungspflich, seitens des verkäufers. die nachweispflicht liegt aber beim käufer.
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