Also wenn du den Tank wirklich nicht haben willst, dann fechte den Vertrag an, müsste unter arglistige Täuschung gem § 123 BGB laufen wenn er gravierende Mängel verschweigt übe die er Auskunft geben müsste. (Beulen und Kratzer sowie kaputtes Schloss gehören da definitiv dazu, wenn du das gewusst hättest hättst de ja auch nicht geboten nehm ich mal an)
Blöd ist nur, dass solche Kerle sich leidlich unbeeindruckt zeigen wenn du das denen schreibst, wenn du nen Freund hast der Anwalt, Rechtsbeistand oder Steuerberater ist lass den doch mal was kurzes aufsetzen so in die Richtung:
Hiermit zeigen wir ihnen die Vertretung unseres Mandanten XY an, wir müssen ihnen mitteilen dass der von ihnen mit unserem Mandanten geschlossene Vertrag als unwirksam wegen arglistiger Täushcung gem.... is schon klar was ich meine

Mann mann mann, mir geht da echt die Galle wenn sich jemand bei Ebay bewusst vorbehält die Leute zu prellen und dann auch noch so frech sein und einem Rechtsstreit gelassen entgegen zu sehen

