Moin,,, Das ist doch nun altbekanntes Thema.... Laut Gesetzgeber ist dies eine Grauzone... Das heisst..... Manche Bundesländer erlauben das fahren an Sonntagen mit Wowa und manche nicht..... Gibt genug die ihren Anhänger schon stehenlassen mussten.... Muss jeder selber wissen ob er am Sonntag diskutieren möchte und nach 2 Std Debatte den Wowa trotzdem stehen lassen muss. Dies ist momentan nunmal Ländersache... in Bremen darfst fahren und in Hamburg und Schleswig -Holstein nicht. Ergo Ausnahmegenehmigung holen für 150 Euronen und gut ist........
Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind.
[...]
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
German Twin Trophy Stock 2020 (Meister)
Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind.
[...]
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden
Das ist doch bekannt ... Es ist ländersache ..Sachsen erlaubt es .. Andere teilweise nicht
Ghostangel hat geschrieben:Das ist doch bekannt ... Es ist ländersache ..Sachsen erlaubt es .. Andere teilweise nicht
Es ging mehr darum, dass Tigger mit seinem schnodderigen Einwurf implizierte hier neuere Erkenntnisse zu haben, welche eine geänderte Gesetzeslage beinhalteten - scheinbar aber nur ein Sturm im Wasserglas
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
Van Zon Sprint Cup 2018+2019 (Meister; 8 Siege)
German Twin Trophy Stock 2019 (Vize)
German Twin Trophy Stock 2020 (Meister)
hierzu gibt es sehr viel Halbwissen bzw. falsche Aussagen.
Nicht zu vergessen, dass es in ganz Europa solche besonderen Ferienregelungen gibt.
Da ich Spediteur bin, muss ich mich leider zwangsläufig damit auseinandersetzen.
Hier einmal ein Auszug aus einem offiziellen Rundschreiben des DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.):
Belarus:
Für Fahrzeuge mit Achslasten über 6 t können bei Temperaturen über 25°C im Zeitraum Juni bis August kurzfristig in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr Fahrverbote auf allen asphaltierten Straßen angeordnet werden.
Bulgarien:
Lkw mit mehr als 2 Achsen unterliegen in der Zeit vom 7. Juni bis 30. September 2013 einem Fahrverbot auf allen Autobahnen und verschiedenen Hauptverkehrsstraßen an Freitagen, jeweils von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an Sonntagen, jeweils von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie am 5. und 8. September 2013, jeweils von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Für Fahrzeuge über 20 t Gesamtgewicht gilt bei Temperaturen über 35°C ab Anfang Juli ein tägliches Fahrverbot zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr auf allen Straßen.
Deutschland:
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2013 gilt an allen Samstagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr das Ferienfahrverbot für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lkw unabhängig vom Gewicht auf zahlreichen Autobahnen und einigen Bundesstraßen in beiden Richtungen. - Nach 20.00 Uhr bis zum Beginn des Sonntagsfahrverbotes um 24.00 Uhr können die Verbotsstrecken wieder befahren werden. Danach gilt ab 00.00 Uhr - 22.00 Uhr das allgemeine Sonntagsfahrverbot.
Frankreich
Für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Fahrzeuge, die unabhängig vom Gewicht gefährliche Güter befördern, gelten an den Samstagen, 20. und 27. Juli sowie am 3., 10. und 17. August 2013 auf dem gesamten französischen Straßennetz zusätzliche Fahrverbote von 7.00 - 19.00 Uhr. Danach darf von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr gefahren werden. Ab 00.00 Uhr schließt sich dann das allgemeine Woche-nendfahrverbot bis sonntags 22.00 Uhr an.
Griechenland:
Für Lkw über 1,5 t Nutzlast gilt ein Fahrverbot stadtauswärts auf bestimmten Stre-ckenabschnitten an allen Freitagen im Zeitraum 16. Juni bis 15. September 2013 zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie an allen Sonntagen im Zeitraum 1. Januar bis 15. Juni 2013 zwischen 15.00 Uhr und 21.00 Uhr bzw. vom 16. Juni bis 15. September 2013 zwischen 15.00 Uhr und 22.00 Uhr stadteinwärts.
Italien:
Für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht auf dem gesamten Straßennetz außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot wie folgt:
- an Sonntagen der Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- an Sonntagen der Monate Juni, Juli, August und September von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- an Feiertagen und an verkehrsstarken Tagen vor und nach bestimmten Feiertagen sowie während der Ferienzeiten zu variierenden Zeiten.
Kroatien:
Für Lkw mit und ohne Anhänger über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder einer Gesamtlänge über 14 m und Fahrzeuge, die nicht schneller als 40 km/h fahren können, gilt in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September 2013 die nachfolgende Fahrverbotsregelung auf den wichtigsten Hauptverkehrsstraßen:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Frankreich von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 21.30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr und in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23.30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr.
Österreich:
In Österreich gilt während der Sommermonate für Lkw und Sattelkfz über 7,5 t zul. Ge-samtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, wiederum ein erweitertes Wo-chenendfahrverbot. So besteht an allen Samstagen im Zeitraum 6. Juli bis einschließlich 27. Juli 2013 und vom 10. August bis einschließlich 31. August 2013 ein Fahrverbot von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am 2. August 2013 von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 3. August 2013 von 00.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf der A 12 und der A 13 in Richtung Süden (Fahrtziel Italien oder ein anderes über Italien zu erreichendes Land) und an allen Samstagen zwischen dem 6. Juli und dem 31. August 2013 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen auf der B 178 (Lofer-Wörgl), der B 320 ab km 4,5, der B 177 im gesamten Bereich, der B 179 von Nassereith bis Biberwier, der B 181 im gesamten Bereich sowie vom 29. Juni bis einschließlich 31. August 2013 zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr auf der A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf, jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
Vom 22. Juni bis einschließlich 7. September 2013 gilt für den Karawanken-Tunnel zwischen Österreich und Slowenien an der A 11 zwischen km 15,400 und km 21,250 an allen Samstagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Fahrverbot für Lkw und Lastzüge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht in beiden Fahrtrichtungen.
Polen:
Für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 12 t zul. Gesamtgewicht gilt ein Fahrverbot auf dem gesamten polnischen Straßennetz in der Zeit vom 21. Juni bis zum 1. September 2013 freitags von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr und sonntags von 08.00 bis 22.00 Uhr, mit Ausnahme des 15. August 2010 (Feiertagsfahrverbot).
Portugal:
Für Gefahrguttransporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht bestehen auf bestimmten Streckenabschnitten Fahrverbote:
- an Freitagen, Sonn- und Feiertagen sowie dem Vortag eines Feiertages von 18.00 - 21.00 Uhr.
Rumänien:
Für Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt in den Sommermonaten vom 15. Juni bis 15. September auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen zwischen 6.00 Uhr (7.00 bzw. 8.00 Uhr) und 20.00 (bzw. 22.00 Uhr). Lediglich auf der E 60 (DN 1) gilt das Fahrverbot zwischen Bukarest und Ploiesti und zwischen Ploiesti und Brasov ganzjährig am Wochenende von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Slowakei:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Fahrzeugkombinationen gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2013 zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr ein Fahrverbot auf Autobahnen, internationalen Straßen und nationalen Straßen 1. Ranges.
Slowenien:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gilt an allen Samstagen in der Zeit vom letzten Juni-Wochenende bis zum ersten September-Wochenende auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot:
- an Samstagen von 8.00 - 13.00 Uhr
- an Sonntagen, Staatsfeiertagen und arbeitsfreien Tagen von 8.00 - 21.00 Uhr
Auf einzelnen Streckenabschnitten gilt das Fahrverbot samstags von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr und zusätzlich sonn- und feiertags von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Spanien:
In Spanien gibt es kein allgemeines, flächendeckendes Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Lediglich für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte besteht an Sonn- und Feiertagen ein landesweites Fahrverbot von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Am Vortag eines Feiertages (nicht an Samstagen) gilt das Fahrverbot von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gelten im Baskenland auf Streckenabschnitten der A-8, A-15, AP-8, GI-11, GI-20, GI-636, N-1, N-121A, N-240, N-622 und N-634 an bestimmten Tagen des Jahres sowie an Wochenenden und Feiertagen zeitlich begrenzte Fahrverbote. Gleiches gilt für Lkw bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht auf verschiedenen Streckenabschnitten in Katalonien.
Nähere Informationen zu den Fahrverboten im Baskenland, in Katalonien und allen weiteren regionalen Fahrverboten in Spanien können der DSLV-Broschüre "Lkw-Fahrverbote in Europa 2013" entnommen werden.
Tschechien:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Fahrzeugkombinationen gilt in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2013 an allen Freitagen von 17.00 Uhr - 21.00 Uhr, an allen Samstagen von 07.00 Uhr - 13.00 Uhr sowie an allen Sonntagen und Feiertagen von 13.00 Uhr - 22.00 Uhr ein Fahrverbot auf Autobahnen, internationalen Straßen und Nationalstraßen 1. Ordnung.
Ungarn:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2013 an Wochenenden ein Fahrverbot von samstags 15.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr sowie vom Vorabend eines Feiertages von 22.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Feiertag selbst.
Wenn ein öffentlicher Feiertag einem Samstag oder Sonntag innerhalb der o. a. Zeiträume vorausgeht, gelten die Fahrverbote durchgehend ab 8.00 Uhr am 1. Tag bis 22.00 Uhr am letzten Tag.
Auf der A 7 und der A 71 entlang des Balaton-Sees besteht darüber hinaus in der Zeit vom 1. Juni-Wochenende bis zum 2. September-Wochenende ein Fahrverbot für Lkw über 12 t zul. Gesamtgewicht, jeweils von samstags 00.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr.
Gruß Tanngrisnir
P.S. Da es Infos vom DSLV sind, wird im Rundschreiben nicht explizit auf besondere Ausnahmeregelungen für Privatpersonen eingegangen.
hierzu gibt es sehr viel Halbwissen bzw. falsche Aussagen.
Nicht zu vergessen, dass es in ganz Europa solche besonderen Ferienregelungen gibt.
Da ich Spediteur bin, muss ich mich leider zwangsläufig damit auseinandersetzen.
Hier einmal ein Auszug aus einem offiziellen Rundschreiben des DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.):
Belarus:
Für Fahrzeuge mit Achslasten über 6 t können bei Temperaturen über 25°C im Zeitraum Juni bis August kurzfristig in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr Fahrverbote auf allen asphaltierten Straßen angeordnet werden.
Bulgarien:
Lkw mit mehr als 2 Achsen unterliegen in der Zeit vom 7. Juni bis 30. September 2013 einem Fahrverbot auf allen Autobahnen und verschiedenen Hauptverkehrsstraßen an Freitagen, jeweils von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr, an Sonntagen, jeweils von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie am 5. und 8. September 2013, jeweils von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Für Fahrzeuge über 20 t Gesamtgewicht gilt bei Temperaturen über 35°C ab Anfang Juli ein tägliches Fahrverbot zwischen 12.00 Uhr und 21.00 Uhr auf allen Straßen.
Deutschland:
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2013 gilt an allen Samstagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr das Ferienfahrverbot für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lkw unabhängig vom Gewicht auf zahlreichen Autobahnen und einigen Bundesstraßen in beiden Richtungen. - Nach 20.00 Uhr bis zum Beginn des Sonntagsfahrverbotes um 24.00 Uhr können die Verbotsstrecken wieder befahren werden. Danach gilt ab 00.00 Uhr - 22.00 Uhr das allgemeine Sonntagsfahrverbot.
Frankreich
Für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Fahrzeuge, die unabhängig vom Gewicht gefährliche Güter befördern, gelten an den Samstagen, 20. und 27. Juli sowie am 3., 10. und 17. August 2013 auf dem gesamten französischen Straßennetz zusätzliche Fahrverbote von 7.00 - 19.00 Uhr. Danach darf von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr gefahren werden. Ab 00.00 Uhr schließt sich dann das allgemeine Woche-nendfahrverbot bis sonntags 22.00 Uhr an.
Griechenland:
Für Lkw über 1,5 t Nutzlast gilt ein Fahrverbot stadtauswärts auf bestimmten Stre-ckenabschnitten an allen Freitagen im Zeitraum 16. Juni bis 15. September 2013 zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie an allen Sonntagen im Zeitraum 1. Januar bis 15. Juni 2013 zwischen 15.00 Uhr und 21.00 Uhr bzw. vom 16. Juni bis 15. September 2013 zwischen 15.00 Uhr und 22.00 Uhr stadteinwärts.
Italien:
Für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht auf dem gesamten Straßennetz außerhalb geschlossener Ortschaften ein Fahrverbot wie folgt:
- an Sonntagen der Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr
- an Sonntagen der Monate Juni, Juli, August und September von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- an Feiertagen und an verkehrsstarken Tagen vor und nach bestimmten Feiertagen sowie während der Ferienzeiten zu variierenden Zeiten.
Kroatien:
Für Lkw mit und ohne Anhänger über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder einer Gesamtlänge über 14 m und Fahrzeuge, die nicht schneller als 40 km/h fahren können, gilt in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September 2013 die nachfolgende Fahrverbotsregelung auf den wichtigsten Hauptverkehrsstraßen:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Frankreich von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 21.30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr und in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23.30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr.
Österreich:
In Österreich gilt während der Sommermonate für Lkw und Sattelkfz über 7,5 t zul. Ge-samtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, wiederum ein erweitertes Wo-chenendfahrverbot. So besteht an allen Samstagen im Zeitraum 6. Juli bis einschließlich 27. Juli 2013 und vom 10. August bis einschließlich 31. August 2013 ein Fahrverbot von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am 2. August 2013 von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 3. August 2013 von 00.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf der A 12 und der A 13 in Richtung Süden (Fahrtziel Italien oder ein anderes über Italien zu erreichendes Land) und an allen Samstagen zwischen dem 6. Juli und dem 31. August 2013 von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in beiden Fahrtrichtungen auf der B 178 (Lofer-Wörgl), der B 320 ab km 4,5, der B 177 im gesamten Bereich, der B 179 von Nassereith bis Biberwier, der B 181 im gesamten Bereich sowie vom 29. Juni bis einschließlich 31. August 2013 zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr auf der A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf, jeweils in beiden Fahrtrichtungen.
Vom 22. Juni bis einschließlich 7. September 2013 gilt für den Karawanken-Tunnel zwischen Österreich und Slowenien an der A 11 zwischen km 15,400 und km 21,250 an allen Samstagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr ein Fahrverbot für Lkw und Lastzüge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht in beiden Fahrtrichtungen.
Polen:
Für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 12 t zul. Gesamtgewicht gilt ein Fahrverbot auf dem gesamten polnischen Straßennetz in der Zeit vom 21. Juni bis zum 1. September 2013 freitags von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr und sonntags von 08.00 bis 22.00 Uhr, mit Ausnahme des 15. August 2010 (Feiertagsfahrverbot).
Portugal:
Für Gefahrguttransporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht bestehen auf bestimmten Streckenabschnitten Fahrverbote:
- an Freitagen, Sonn- und Feiertagen sowie dem Vortag eines Feiertages von 18.00 - 21.00 Uhr.
Rumänien:
Für Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt in den Sommermonaten vom 15. Juni bis 15. September auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen zwischen 6.00 Uhr (7.00 bzw. 8.00 Uhr) und 20.00 (bzw. 22.00 Uhr). Lediglich auf der E 60 (DN 1) gilt das Fahrverbot zwischen Bukarest und Ploiesti und zwischen Ploiesti und Brasov ganzjährig am Wochenende von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Slowakei:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Fahrzeugkombinationen gilt an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2013 zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr ein Fahrverbot auf Autobahnen, internationalen Straßen und nationalen Straßen 1. Ranges.
Slowenien:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t gilt an allen Samstagen in der Zeit vom letzten Juni-Wochenende bis zum ersten September-Wochenende auf bestimmten Streckenabschnitten ein Fahrverbot:
- an Samstagen von 8.00 - 13.00 Uhr
- an Sonntagen, Staatsfeiertagen und arbeitsfreien Tagen von 8.00 - 21.00 Uhr
Auf einzelnen Streckenabschnitten gilt das Fahrverbot samstags von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr und zusätzlich sonn- und feiertags von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Spanien:
In Spanien gibt es kein allgemeines, flächendeckendes Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Lediglich für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte besteht an Sonn- und Feiertagen ein landesweites Fahrverbot von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Am Vortag eines Feiertages (nicht an Samstagen) gilt das Fahrverbot von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gelten im Baskenland auf Streckenabschnitten der A-8, A-15, AP-8, GI-11, GI-20, GI-636, N-1, N-121A, N-240, N-622 und N-634 an bestimmten Tagen des Jahres sowie an Wochenenden und Feiertagen zeitlich begrenzte Fahrverbote. Gleiches gilt für Lkw bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht und für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht auf verschiedenen Streckenabschnitten in Katalonien.
Nähere Informationen zu den Fahrverboten im Baskenland, in Katalonien und allen weiteren regionalen Fahrverboten in Spanien können der DSLV-Broschüre "Lkw-Fahrverbote in Europa 2013" entnommen werden.
Tschechien:
Für Lkw mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Fahrzeugkombinationen gilt in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August 2013 an allen Freitagen von 17.00 Uhr - 21.00 Uhr, an allen Samstagen von 07.00 Uhr - 13.00 Uhr sowie an allen Sonntagen und Feiertagen von 13.00 Uhr - 22.00 Uhr ein Fahrverbot auf Autobahnen, internationalen Straßen und Nationalstraßen 1. Ordnung.
Ungarn:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. August 2013 an Wochenenden ein Fahrverbot von samstags 15.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr sowie vom Vorabend eines Feiertages von 22.00 Uhr bis 22.00 Uhr am Feiertag selbst.
Wenn ein öffentlicher Feiertag einem Samstag oder Sonntag innerhalb der o. a. Zeiträume vorausgeht, gelten die Fahrverbote durchgehend ab 8.00 Uhr am 1. Tag bis 22.00 Uhr am letzten Tag.
Auf der A 7 und der A 71 entlang des Balaton-Sees besteht darüber hinaus in der Zeit vom 1. Juni-Wochenende bis zum 2. September-Wochenende ein Fahrverbot für Lkw über 12 t zul. Gesamtgewicht, jeweils von samstags 00.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr.
Gruß Tanngrisnir
P.S. Da es Infos vom DSLV sind, wird im Rundschreiben nicht explizit auf besondere Ausnahmeregelungen für Privatpersonen eingegangen.
Tanngrisnir hat geschrieben:Ohhh, dann bitte ich höflichst um Entschulgigung für meine unqualifizierte Wortmeldung.
Tanngrisnir
Alles gut,,, die ist Info ist schon lehrreich... Was hier aber immer wieder zum Problem wird ist ob man Sonntags mit einem Fahrzeug was als Lkw zugelassen ist mit Anhänger fahren darf.... Generell gilt in Deutschland bundesweit Laut Gesetzgeber ein Fahrverbot für Lkw mit Anhänger... Und es ist egal wie schwer der Lkw ist oder sein darf und es ist auch egal ob der Anhänger ein Wowa ist.. Anhänger ist Anhänger.. Seit geraumer Zeit haben EINZELNE Bundesländer das Sonntagsfahrverbot gelockert und erlauben das Fahren von Lkw mit Anhänger sonntags sofern dies mit freizeitlichen motorsportlichen Veranstaltungen zu tun hat.... Das heisst,,, z,b in Sachsen darfst du fahren und in Thüringen wirst du angehalten und musst den Anhänger stehen lassen... Jeder kann vor Ort ja gerne diskutieren... aber das einfachste ist sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen....so hat man Ruhe... Und falls nun wieder Antworten kommen,,,, wie ich wurde noch nie angehalten wird es auch DICH mal treffen wenn du gestresst vonn der Renne nur noch nachhause willst und dich dann die Örtlichen anhalten und alles haarklein kontrollieren....MFG
Tanngrisnir hat geschrieben:Ohhh, dann bitte ich höflichst um Entschulgigung für meine unqualifizierte Wortmeldung.
Tanngrisnir
Alles gut,,, die ist Info ist schon lehrreich... Was hier aber immer wieder zum Problem wird ist ob man Sonntags mit einem Fahrzeug was als Lkw zugelassen ist mit Anhänger fahren darf.... Generell gilt in Deutschland bundesweit Laut Gesetzgeber ein Fahrverbot für Lkw mit Anhänger... Und es ist egal wie schwer der Lkw ist oder sein darf und es ist auch egal ob der Anhänger ein Wowa ist.. Anhänger ist Anhänger.. Seit geraumer Zeit haben EINZELNE Bundesländer das Sonntagsfahrverbot gelockert und erlauben das Fahren von Lkw mit Anhänger sonntags sofern dies mit freizeitlichen motorsportlichen Veranstaltungen zu tun hat.... Das heisst,,, z,b in Sachsen darfst du fahren und in Thüringen wirst du angehalten und musst den Anhänger stehen lassen... Jeder kann vor Ort ja gerne diskutieren... aber das einfachste ist sich eine Ausnahmegenehmigung zu holen....so hat man Ruhe... Und falls nun wieder Antworten kommen,,,, wie ich wurde noch nie angehalten wird es auch DICH mal treffen wenn du gestresst vonn der Renne nur noch nachhause willst und dich dann die Örtlichen anhalten und alles haarklein kontrollieren....MFG
Soweit so gut,
wie kommst den so einfach an eine Ausnahmegenehmigung ran?
Es ist sehr schwierig an so Ausnahmegenehmigungen ran zu kommen. Soweit ich weiß, muß ein öffentliches Interesse bestehen, damit man an eine Genehmigung ran kommt..
Ich glaube das es dem Beamten pääb am Ars.. vorbei geht, ob wir am WE auf die Renne wollen
Wenn aber Rossi und Co oder Heidfeld und Co am So ihre Boliden auf den Ring zu bekommen wollen, dann ist wieder ein öffentlichen Interesse gegeben, den mehrere Millionen Zuschauer am Fernseher wollen das Rennen sehen
Grüßle
Jürgen
15.03.21-19.03.21 Cartagena
26.04.21-27.04.21 Hockenheimring
28.05.21 Zolder
21.06.21-22.06.21 Rijeka
28.06.21-30.06.21 Most
11.08.21-13.08.21 Poznań