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Unfallversicherung

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Beitrag von Dragon84 »

@Prinzessin Horst
Ich hab bei der SV exakt nachgehakt. Nicht nur mit einer, sondern mit 6 Mails und einem einstündigen Gespräch auf das der Versicherungsmarkler (kein Vermittler, sondern direkt bei der SV beschäftigt) sich in Rücksprache mit seiner Rechtsabteilung vorbereitet hat.

Das Zitat, welches ich hier hochgeladen habe, ist aus einem Schreiben der Rechtsabteilung der SV in dem darauf hingewiesen wird das ein Versicherungsabschluss (natürlich mit Aufschlag).

Ich hab im Übrigen nicht Deine Versicherungen bemängelt, welche Du als Markler vermittelst, sondern nur das ich eine Anfrage gestellt habe und es hieß ich solls mir selber raus suchen.
Für mein Verständnis von Service hat das halt nicht gepasst und ich hab noch Anfragen bei anderen Versicherungen laufen.
Nachdem ich dann den Preis für eine Invaliditätsleistung von 150.000.-€ gesehen habe, welche allein auf den Motorsport begrenzt ist, war dann für mich kein weiterer Kontakt mehr notwendig, da ich bereits ein günstigeres Angebot hatte das den gesamten Freizeitbereich abdeckt.
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Beitrag von Blümchenpflücker »

So,
hab mich jetzt noch mal etwas schlauer gemacht:
Dragon84 hat geschrieben:Meine Maschine ist nicht mehr zugelassen weil mein Versicherer mir mitgeteilt hat das er auf dem Ring sowieso nicht haftet.
Das ist so pauschal nicht richtig.
Wenn es kein Rennen oder Renntraining ist, muß er auch dort haften, wenn die Maschine zugelassen ist. Sprich bei Fahrer-, Sicherheitstrainings, Touristenfahrten, etc .bei denen es offiziell nicht um die Erzielung v. Höchstgeschw. geht!
Dragon84 hat geschrieben:Im Übrigen hab ich weder Blinker noch Scheinwerfer oder Kennzeichen am Bike, was das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum untersagt und damit auch keine Pflichtversicherung besteht bzw. haften würde.
Die Maschine darf auf dem Privatgelände Rennstrecke von der StVZO abweichen (Blinker, Spiegel, Kennzeichen, etc.)
Dabei spielt die Einhaltung der StVO auch keine Rolle (Ausnahme: Nordschleife).

Siehe auch:
http://www.optimal-absichern.de/sachver ... trecke.php
und:
http://motorrad-recht.de/Content-pa-showpage-pid-9.html

das zugehörige BGH-Urteil:
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw03_2018.htm

Ergo: für Rennen & offizielle Renntrainings hast Du leider Recht! :roll: :wink:
(allerdings gibt es bei diesen Veranstaltung oft einen gegenseitigen Haftungsausschluß der Teilnehmer untereinander) :idea:
...different in every sense...
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  • Erdnuss Offline
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Beitrag von Erdnuss »

Blümchenpflücker hat geschrieben: (allerdings gibt es bei diesen Veranstaltung oft einen gegenseitigen Haftungsausschluß der Teilnehmer untereinander) :idea:
Der widerrum wirkungslos ist, wie schon oft diskutiert wurde...
  • Prinzessin Horst Offline
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Erdnuss hat geschrieben:
Blümchenpflücker hat geschrieben: (allerdings gibt es bei diesen Veranstaltung oft einen gegenseitigen Haftungsausschluß der Teilnehmer untereinander) :idea:
Der widerrum wirkungslos ist, wie schon oft diskutiert wurde...
Sicher nicht.
Nur weil Halbwahrheit zu Halbwahrheit addiert wird, gibt es noch lange keine ganze Wahrheit (in Foren gern üblich).

Ein falsch formulierter Haftungsverzicht ist ungültig.
Ein korrekt formulierter nicht.
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Beitrag von Erdnuss »

ein sehr weitgehendes Thema...
Prinzessin Horst hat geschrieben: Nur weil Halbwahrheit zu Halbwahrheit addiert wird, gibt es noch lange keine ganze Wahrheit (in Foren gern üblich).
Gefällt mir! 8)
Zuletzt geändert von Erdnuss am Donnerstag 1. September 2011, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von as »

Wobei die Gerichtsbarkeit in Deutschland bei Privatpersonen schon dazu neigt, den Schutz der Rechte des Einzelnen über ggf. von dieser Person geschlossene Vereinbarungen, deren Auswirkungen für den Menschen kaum absehbar gewesen sind, zu stellen.

Insbesondere beim Verhältnis Unternehmer - Privatperson.

Mit anderen Worten: Ich würde mich auf den Haftungsausschluss zwischen Teilnehmern schon nicht 100%ig verlassen - auf den zwischen Veranstalter und Teilnehmer erst recht nicht...

Gruss,
André
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Beitrag von PS#74 »

Der Teufel steckt da meistens doch im Detail ..... es gibt so viele Klauseln und kausale oder nicht kausale Zusammenhänge, dass der " normal sterbliche " doch eigentlich gar nicht detailliert weiß, ob er wirklich den angestrebten und vollen Versicherungsschutz hat !

Ich kenne den Horst weder persönlich noch geschäftlich aber mir ist es doch lieber, wenn ich einen ANSPRECHPARTNER vom Fach habe der mit verständlich etwas erklärt und im Schadensfall hilfreich zur Seite steht, als ein günstiges oder online Versicherungs Paket irgendwo zu erwerben und dann evtl im Regen zu stehen :wink:

Dafür würde ich dann gerne etwas mehr bezahlen - denn schlie0lich haben solche " Horst`s " sich auch meistens die Mühe gemacht fachlich zu erklären und zu beraten .... 8)
Grip und Gruß
Peter # 74
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Beitrag von Dragon84 »

In einem anderen Tread war ein Musterurteil zu dem Thema verlinkt.
Da musste der Verursache trotz Haftungsausschluss 7.000.-€ Schmerzensgeld zahlen.

Auf Nachfrage bei meiner Privat Haftpflicht habe ich folgende Info erhalten:
"private Fahrten mit dem Motorrad auf Privaten Grundstücken sind versichert. Sobald es sich um ein Rennen handelt, besteht kein Versicherungsschutz".

Ich hab mir von den Veranstalltern, mit denen ich 2012 fahren will, vorab ein schreiben aufsetzen lassen in dem bestätigt wird das weder Rennen noch Fahrten zur Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt werden.
Die Schreiben gehen vorab an meine Versicherung und damit sollte ich save sein.
Eine zusätzliche Unfallversicherung für die Freizeit mach ich aber trotzdem noch.
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Beitrag von campari »

Dragon84 hat geschrieben:Die Schreiben gehen vorab an meine Versicherung und damit sollte ich save sein..
Nö. Safe bist du noch lange nicht. Wenn du an deinem Moped die Zeiten nimmst, dann ist das alles wieder Auslegungssache. Ein Rennreifen kann auch "ausgelegt" werden. Das ist sicher alles eine Frage der Summe, die auf dem Spiel steht. Ich denke nicht, dass irgend eine Versicherung sofort und freiwillig zahlt, ohne zu prüfen, was man durch Auslegungssachen sparen kann.

Meine Unfallversicherung hat mir klar bestätigt, dass für sie Veranstaltungen zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten und "die dazugehörigen Übungsfahrten" (die natürlich AUCH ganz einfache Renntrainings sein können und nicht nur das Training vor dem einen Rennen) ganz klar nicht versichert sind (vielen Dank dafür, klare Worte sind super). Auch, wenn es nur um die "persönliche Höchstgeschwindigkeit" gehen sollte.

Ich habe auch ganz klar geschildert, dass mein Möpp einen Trainingsanzug anhaben wird, und dass Rennreifen drann sein werden und dass Transponder zur Zeitnahme verwendet werden können. Alles Nichts, was direkt auf ein Rennen hinweist. Alle diese Kriterien waren ausreichend, den Versicherungsschutz zu verneinen. Dass ich keine Rennen fahre, war dabei völlig irrelevant.
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Dragon84 »

Also ich mach auf jeden Fall die Unfallversicherung für den Freizeitbereich, welche auch lizenz freie Rennen absicher, bei renntraining-versicherung.de
Die zahlen dann auf jeden Fall.
Falls sich dann, trotz der Bestätigung des Veranstallters, die normale Versicherung quer stellt darf meine Rechtschutzverischerung klagen.
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