marvin hat geschrieben:Ne ne, der Artikel ist aus 12/2009. Das mit der "richtigen" Maut ab 3,5 to gilt erst seit 2010.
Ist wohl eher so, als ob da noch nicht alle wirklich wissen (oder sich einig sind), wie es geregelt ist.
Vielleicht sollte man sich den entsprechenden Auszug aus der Verordnung besorgen (ev. über den ADAC ?) und mitnehmen, wenn man mit so einem Zug durch Tschechien fährt.
Gut, das wir ohne Anhänger unterwegs sind.
Sieh mal GSXR-Junkys Beitrag auf Seite 1........dann hat sich das mit dem ADAC wohl auch erledigt....
Gruß Haribo
Unterstelle nie Bösartigkeit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht. -----------------------------------------------------
Kraftfahrzeuge sind, für die Gebühren auf das zulässige Gesamtgewicht von über 3.500 kg.
Die Maut wird durch ein elektronisches System erfasst:
elektronische Geräte im Fahrzeug kommuniziert mit der Mautstationen installiert.
Die Maut für die Benutzung von Mautstraßen bezahlt:
* * Autobahnen und Schnellstraßen;
* * 1. Klasse bezeichnete Abschnitte von Straßen.
Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, einschließlich (ohne Rücksicht auf das Gewicht des Anhängers), gebrauchte Zeit zu vertreiben (Vignette, mit einer ausgeprägten Reife).
Unter "Gesamtgewicht" ist das gesamte Gewicht des Fahrzeuges oder des gesamten Zuges zu verstehen, wie es im Fahrzeugschein angegeben ist. Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen. Quelle: Ceske dalnice 11/2010
Unter "Gesamtgewicht" ist das gesamte Gewicht des Fahrzeuges oder des gesamten Zuges zu verstehen, wie es im Fahrzeugschein angegeben ist. Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen. Quelle: Ceske dalnice 11/2010
Zitiere doch alles und reis es nicht so aus dem Zusammenhang, wenn du dann noch richtig liest dann wird klar
Erläuterung:
Wer in Tschechien eine Autobahn oder eine Schnellstraße benutzen möchte, muss eine Autobahnvignette kaufen und sie auf die rechte untere Innenseite (die Beifahrer-Seite) der Windschutzscheibe aufkleben. Das Autokennzeichen ist auf die Vignette und auf den zweiten, abtrennbaren Teil (Quittung) aufzuschreiben. Alte Vignetten müssen entfernt werden.
Der Vignettenpreis richtet sich nach dem Typ des Fahrzeugs. Zum Kauf verpflichtet sind alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern (Motorräder sind befreit). Die Fahrzeuge werden in zwei Gewichtsklassen eingeteilt: weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW) und Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW, LKW). Letztere Gewichtsklasse wird über die elektronische Maut abgerechnet. Unter "Gesamtgewicht" ist das gesamte Gewicht des Fahrzeuges oder des gesamten Zuges zu verstehen, wie es im Fahrzeugschein angegeben ist. Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen. Quelle: Ceske dalnice 11/2010
Bis 3,5 t: Gespanne bis 3,5 t müssen eine Vignette kleben. Über 3,5 t: Auch wenn das Gewicht des Zugfahrzeuges inkl. des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, ist eine Vignette zu kleben.
Fahrzeuge über 3,5 t (gilt auch für schwere Wohnmobile sowie Fahrzeuggespanne, wenn das Zugfahrzeug schwerer als 3,5 t ist) müssen auf allen Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Straßen (mit M-Schild gekennzeichnet) eine kilometerabhängige Maut entrichten. Ähnlich der österreichischen "Go-Box" wird die Maut vollelektronisch über ein an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befestigtes Gerät ?Premid? abgebucht. Das Lesegerät ist an Tankstellen erhältlich.
Laut dem letzten Post müsste ich aber mit meinem Gespann (Wohnmobil+Anhänger) so ne elektronische Box einpacken, weil ich damit ja über die 3500 kg Gesamtmasse komme. Oder stimmt das jetzt nicht??
------- Rennsaison 2012 --------
27.-28.07.12 Sachsenring / PS-Racecamp
06.-07.08.12 Most / Daske Racing
McMaster78 hat geschrieben:Laut dem letzten Post müsste ich aber mit meinem Gespann (Wohnmobil+Anhänger) so ne elektronische Box einpacken, weil ich damit ja über die 3500 kg Gesamtmasse komme. Oder stimmt das jetzt nicht??
Laut Automobilclub Österreich ÖAMTC eben nicht !!! Hab auch noch nie eine andere Maut als die Vignette in Tschechien und der Slovakei bezahlt.
Habe ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht meines Gespanns (PKW + Wohnwagen) von ca. 3.600kg !!! Brauche dazu den C-Schein (LKW-Schein) !!! Lies es die doch selbst durch, Link ist im letzten Beitrag von mir dabei
Laut Hades874 steht bei http://www.premid.cz/
...wenn das Zugfahrzeug schwerer als 3,5 t ist müssen auf allen Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Straßen (mit M-Schild gekennzeichnet) eine kilometerabhängige Maut entrichten.
Zum Kauf verpflichtet sind alle Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die Fahrzeuge werden in zwei Gewichtsklassen eingeteilt: weniger als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW) und Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (PKW, LKW).
Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges gilt, erst wenn dieses 3,5t überschreitet wird Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen.
McMaster78 hat geschrieben:Laut dem letzten Post müsste ich aber mit meinem Gespann (Wohnmobil+Anhänger) so ne elektronische Box einpacken, weil ich damit ja über die 3500 kg Gesamtmasse komme. Oder stimmt das jetzt nicht??
Laut Automobilclub Österreich ÖAMTC eben nicht !!! Hab auch noch nie eine andere Maut als die Vignette in Tschechien und der Slovakei bezahlt.
Habe ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht meines Gespanns (PKW + Wohnwagen) von ca. 3.600kg !!! Brauche dazu den C-Schein (LKW-Schein) !!! Lies es die doch selbst durch, Link ist im letzten Beitrag von mir dabei
Gruß
Anhänger oder Auflieger werden bei der Berechnung mit einbezogen