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Gerichtsurteil zu einem Unfall auf der Rennstrecke

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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  • maxxr0 Offline
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Beitrag von maxxr0 »

Echt ne traurige Geschichte. Kommt man schon ins Grübeln.

:( :(
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Beitrag von aha »

@MD

Könnte man nicht Ansprüche der Teilnehmer gegeneinander in den Haftungsverzicht mit aufnehmen?
Gruß aha

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." (Karl Valentin)
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  • kenny_do Offline
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Beitrag von kenny_do »

MD hat geschrieben: Trotzdem hat sich der Richter keine Mühe mit der Urteilsfindung gegeben. Der wollte seine Ruhe haben und hat den leichtesten Weg gewählt. Wenn das Schule macht, können wir beizeiten einpacken...
@MD Meinst Du dabei das 50%/50% Urteil, was hier erwähnt wurde???
Das ist für die Betroffenen auf jeden Fall besser, als jeder muss seinen eigenen Schaden zahlen. In diesem Fall greifen für Haft und Unfallversicherung, falls diese abgeschlossen worden sind.
Wobei man sagen muss, dass es Versicherungen gibt, die die Anstrengungen unternehmen, die Leistungen zu verweigern. Leider hab ich den Artikel nicht mehr parat, war soweit ich weis ein OLG Urteil in Stuttgart, was jedoch gegen die Versicherung entschieden worden ist.
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Beitrag von Jörg#33 »

aha hat geschrieben:@MD

Könnte man nicht Ansprüche der Teilnehmer gegeneinander in den Haftungsverzicht mit aufnehmen?
Dann müßte jeder mit jedem einen Vertrag machen .... wie soll das gehen.
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von Lutze »

kenny_do hat geschrieben:@MD Meinst Du dabei das 50%/50% Urteil, was hier erwähnt wurde???
Das ist für die Betroffenen auf jeden Fall besser, als jeder muss seinen eigenen Schaden zahlen.
ich denke mal das Urteil betrifft nur den Schaden des Klägers , der Beklagte zahlt 50% des Schadens des Klägers , seinen eigenen Schaden kann er selbst begleichen.
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Beitrag von Wildsau »

kenny_do hat geschrieben: In diesem Fall greifen für Haft und Unfallversicherung, falls diese abgeschlossen worden sind.
Nur leider bieten die wenigsten Veranstallter eine extra Haftpflichtversicherung an.
Deine normale Privathaftpflicht zahlt da leider nicht.
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  • MD Offline
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Beitrag von MD »

Ja, ich meinte das Urteil. Und die Folge ist ja wohl, dass irgendwann kein Mensch mehr auf die Strecke geht aus Angst, bei einem Fehler (mit Hirn oder ohne) gewaltig zur Kasse gebeten zu werden.
Die von uns angebotene Haftpflicht zahlt übrigens nur für Schäden an einer Person, nicht am Material. Und steht damit weit und breit alleine da.
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Beitrag von anderl »

ohne das Urteil zu kennen ist vieles müsig ...

Im Verkehrsrecht gibt es auch Urteile die als 50/50 aufgefasst werden, praktisch aber jeder seinen eigenen Schaden zahlt ...

Ohne AKtenzeichen/Urteil ist alles spekulativ :evil:
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Beitrag von kenny_do »

@MD Personenschäden sind ja auch meist die Kosten, die einen in den Ruin treiben können. :cry: Material find ich eh nebensächlich, auch wenn einige mit dem 10-fachen meines Jahres-Rennbugets rumfahren.
@anderl Ja, ohne AZ kann man dies nicht beurteilen. :roll:
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  • ßabine Offline
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Beitrag von ßabine »

Ich bin erstaunt, wie viele selbst unter den "alten Hasen" sich bisher noch so überhaupt gar nicht mit dieser Problematik befasst haben...

So ein paar noch offene Fragen kann ich aber zwischendurch mal beantworten:

1. Beim DMSB gibt es zwar einen Haftungsverzicht zwischen den Teilnehmern, aber, ich zitiere mal das Kleingedruckte des Nennformulars, natürlich:
"außer für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung.... beruhen."

Dadurch sind natürlich im Zweifelsfall trotzdem den Rechtsverdrehern Tür und Tor geöffnet.

Nichtsdestotrotz ist man durch eine Lizenz auch auf Hin- und Rückweg und zumindest während der offiziellen Trainings versichert.

Auch als Helfer eines Teilnehmers, des Veranstalters oder als Offizieller ist man versichert, und zwar über die Veranstalterhaftpflicht. Aber eben nur Haftpflicht, Schmerzensgeld gibts keins, da man das Risiko mit dem Haftungsverzicht/der Lizenz anerkannt hat.
Hatten wir schon öfter bei Motocross, wo Streckenposten durch rumfliegende Moppeds/Menschen verletzt wurden und ihre Schäden natürlich bezahlt bekamen.

2. Private Haftpflicht zahlt auf keinen Fall, sobald es in irgendeiner Weise mit KFZ zu tun hat (die sogenannte Benzinklausel).

3. KFZ-Haftpflicht zahlt auf keinen Fall bei Rennstreckeneinsatz, egal ob angemeldet oder nicht.
Es wird nur dann eventuell gezahlt, wenn ausdrücklich die STVO gilt, also z.B. auf der Nordschleife. (Aus diesem Grund gabs vor Jahren mal im Seriensport bei der Dauerprüfung ein Rechtsüberholverbot und Spiegelpflicht, hat sich gottseidank aber ganz schnell wieder erledigt).

Besonders prickelndes Beispiel: Ein 13- oder 14jähriger Teilnehmer eines Jugendwettbewerbs bretzelt im Fahrerlager, also außerhalb der Rennstrecke, da wo die STVO gilt, einen Fahrradfahrer um.
-> keine private Haftpflicht weil Benzinklausel
-> keine KFZ-Haftpflicht weil mit 14 = Fahren ohne Fahrerlaubnis

4. Private Unfallversicherung zahlt nur, wenn ausdrücklich das Risiko Rennstrecke mitversichert ist. -> Also: NACHFRAGEN und ggf. Rennsportversicherung abschließen.
Oder bei Bike Promotion fahren :D, das finde ich sehr vorausschauend und vorbildlich, was Thomas und Micha da zur Pflicht gemacht haben!!!

5. Wie siehts bei Profifahrern aus?
In der SBK beispielsweise muß bei der Einschreibung eines Teams für jeden Fahrer eine eigene Versicherung mit Policennr und allem Zippzapp in einer von der FIM jeweils festgelegten Höhe vorgelegt werden.
Ich denke, bei anderen Sportarten (Boxen, Skifahren, Fußball etc. ist das genauso)
American beer is like making love in a canoe:
Fucking close to water. (Woody Allen)
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