Das macht Sinn - denn das Risiko ist so gering nicht. Verletzung von Leib und Leben kann überhaupt nicht von der Haftung ausgeschlossen werden in Deutschland und wird in den Haftungsverzichten auch explizit genannt.ToTTi hat geschrieben:Ist zwar ein klein wenig Off-Topic:
In diesem Zusammenhang könnte man durchaus auch mal darüber nachdenken eine entsprechende Haftpflichtversicherung in´s Auge zu fassen, falls man selbst einmal jemandem auf der Strecke in die Quere kommt.
Das reduziert zumindest das Risiko, dass allen Haftungsverzichtserklärungen zum Trotz das Häusle samt Ersparnissen nach ewig langem Palaver mit den Geschädigten und dem damit verbundenen Aufwand eventuell auch weg sein könnte.
Ich zumindest setze mich da schon mal entspannter auf´s Mopped.
Selbst wenn der Unfallfgegner es gut sein lässt (wer hat schon Bock auf den Beweishickhack) - gerade eine Unfallversicherung holt sich das auf jeden Fall wieder wenn irgendwie möglich.
Zum ursprünglichen Thema - bin bei der Allianz und da ist das in der normalen UV mit drin.