... Halbwissen ...Totto hat geschrieben:Wenn man Schulden macht dann nur mit nen Unternehmen, Geschäft. Dort ist die Haftung beschränkt bzw. man kann sich aussuchen wieviel man haften will per Einlage.

Hier mal eine kurze Info:lonzo hat geschrieben:... Halbwissen ...Totto hat geschrieben:Wenn man Schulden macht dann nur mit nen Unternehmen, Geschäft. Dort ist die Haftung beschränkt bzw. man kann sich aussuchen wieviel man haften will per Einlage.
Und auch das stimmt nur begrenzt, wenn der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist und nicht nur eingestellt um die Suppe auszulöffeln dann gehts ihm an den Kragen, nennt sich dann Konkursverschleppung. Mein ehemaliger Chef (vor knapp 20 Jahren) wusste auch wie das geht mit dem geplanten Konkurs, nur durfte hinterher nicht seine Frau auf die Idee kommen ihn abzuschießen, wäre ganz dumm.schrägervogel hat geschrieben:Diese Haftungsbegrenzung gilt aber meist nur für Lieferanten,Arbeitnehmer,Sozialkassen und Finanzamt.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet dem Finanzamt gegenüber mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn es (mindestens) um die Umsatzsteuer geht.schrägervogel hat geschrieben:Hier mal eine kurze Info:lonzo hat geschrieben:... Halbwissen ...Totto hat geschrieben:Wenn man Schulden macht dann nur mit nen Unternehmen, Geschäft. Dort ist die Haftung beschränkt bzw. man kann sich aussuchen wieviel man haften will per Einlage.
Selbstständige mit einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts):Der Inhaber haftet voll mit allem was er besitzt.
Kapitalgesellschaften werden von den Gesellschaftern mit Grundkapital ausgestattet.
Die Gesellschaft haftet mit allem was in Ihren Büchern als Anlage oder Barvermögen incl. der geleisteten Einlagen.
Diese Haftungsbegrenzung gilt aber meist nur für Lieferanten,Arbeitnehmer,Sozialkassen und Finanzamt.
Geldgeber lassen sich Ihre Kredite jedoch fast immer von den Gesellschaftern persönlich besichern.
Jetzt hat es hoffentlich ein Ende mit dem gefährlichem Halbwissen
Vereinfacht angenommen, wird dein Gehalt durch Tariferhöhungen der Inflation angepasst, sodass du relativ nicht weniger Geld hast. Der Kredit und die Zinsen (falls festverzinslich) werden aber nicht angepasst. D.h. damit zahlt du relativ betrachtet weniger Zinsen als die festgeschriebene Zinsrate. Zum einen sind die Zinszahlungen weniger wert und zum anderen vor allem auch der Rückzahlungsbetrag.Totto hat geschrieben:
Größtes Problem bei Schulden sind die Zinsen. Was nützt mir ne Wertminderung des Geldes wenn die Zinsen gleich bleiben? Ob ich nun auf 1000 Euro Zinsen zahlen muß oder auf 1Mio. Der Zinsen bleiben ja gleich obwohl der Geldwert sinkt.
Ja Theorie und Praxis.schrägervogel hat geschrieben:Hier mal eine kurze Info:lonzo hat geschrieben:... Halbwissen ...Totto hat geschrieben:Wenn man Schulden macht dann nur mit nen Unternehmen, Geschäft. Dort ist die Haftung beschränkt bzw. man kann sich aussuchen wieviel man haften will per Einlage.
Selbstständige mit einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts):Der Inhaber haftet voll mit allem was er besitzt.
Kapitalgesellschaften werden von den Gesellschaftern mit Grundkapital ausgestattet.
Die Gesellschaft haftet mit allem was in Ihren Büchern als Anlage oder Barvermögen incl. der geleisteten Einlagen.
Diese Haftungsbegrenzung gilt aber meist nur für Lieferanten,Arbeitnehmer,Sozialkassen und Finanzamt.
Geldgeber lassen sich Ihre Kredite jedoch fast immer von den Gesellschaftern persönlich besichern.
Jetzt hat es hoffentlich ein Ende mit dem gefährlichem Halbwissen
Das in vielen Fällen das Recht gebeugt wird bestreite ich nichtTotto hat geschrieben:Ja Theorie und Praxis.schrägervogel hat geschrieben:Hier mal eine kurze Info:lonzo hat geschrieben:... Halbwissen ...Totto hat geschrieben:Wenn man Schulden macht dann nur mit nen Unternehmen, Geschäft. Dort ist die Haftung beschränkt bzw. man kann sich aussuchen wieviel man haften will per Einlage.
Selbstständige mit einer GBR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts):Der Inhaber haftet voll mit allem was er besitzt.
Kapitalgesellschaften werden von den Gesellschaftern mit Grundkapital ausgestattet.
Die Gesellschaft haftet mit allem was in Ihren Büchern als Anlage oder Barvermögen incl. der geleisteten Einlagen.
Diese Haftungsbegrenzung gilt aber meist nur für Lieferanten,Arbeitnehmer,Sozialkassen und Finanzamt.
Geldgeber lassen sich Ihre Kredite jedoch fast immer von den Gesellschaftern persönlich besichern.
Jetzt hat es hoffentlich ein Ende mit dem gefährlichem Halbwissen
In der Theorie sieht´s so aus wie du es beschreibst. Egal ob Gbr oder OHG. Eigentlich ist im Gesetzestext immer Teilhaftung oder Vollhaftung angegeben.
Die Praxis - und ich hoffe du erlebst das nie - sieht völlig anders aus. Man kann mit Tricks die Haftung aushebeln!
Und dann stehste da mit dem Gesetzestext vor Gericht und wunderst dich nur noch was da abgeht.
Klar bekommt derjenige ne Strafe, aber die ist um Welten niedriger als das was er "ergaunert" hat.
Und die Kohle liegt irgendwo im Tresor oder ist ganz einfach nicht seine, sondern die der Ehegattin oder des Geschäftspartners, der zufällig kein Volhafter ist.
Laß mal, ich hab damit praktische Erfahrungen gesammelt.
Auf deutsches Recht vertrauen, pfffff... am Arsch!
Denke Halbwissen hat eh jeder damit, denn für sowas muß man richtig fit sein. Da ändern sich ständig die Tricks...
Was ja auch Sinn macht, schließlich ist das nicht das Kapital des Unternehmens, sondern Geld, was quasi treuhänderisch verwaltet wird.lonzo hat geschrieben: Der GmbH-Geschäftsführer haftet dem Finanzamt gegenüber mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn es (mindestens) um die Umsatzsteuer geht.
Aber was um alles in der Welt sollte daran verkehrt sein? Wenn Du Dir was leihst, musst Du das natürlich zurückzahlen, finde ich jetzt nicht sooo unfair...Totto hat geschrieben:Schulden sind immer schlecht für den Privatmann!
Das Problem ist hier das man voll haftbar ist. Fast alles kann gepfändet werden.