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Bundesjustizministerium bereitet Änderungen in der Kfz-Haftpflicht vor

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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  • Rennsemme-Fahra Offline
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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

Bei den meisten Veranstaltern wird das mit der Versicherung vomnVeranstalter abgedeckt und am ende des Tages aufgeschlagen auf die Trainingsgebühr.

Welche länder das außerhalb D schon umgesetzt haben weis ich nicht
  • hill Offline
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Beitrag von hill »

ist das so? Das Gesetz lässt ja offen wer die Versicherung abschließt.Der Teilnehmer hat sich zu informieren. oder hab ich da was verpasst

z.B.
CRT Assen TT z.B. AGB sagt dass die Motorräder während einer Veranstaltung auf einem geschlossenen Rundkurs (d.h. nicht auf einer öffentlichen Straße) nicht gemäß dem niederländischen Gesetz über die Motorradversicherung versichert sind. Alle Kosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. kann aber auch ein übesetzungsfehler sein...
  • hill Offline
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Beitrag von hill »

Übrigens der ursprüngliche Entwurf umfasste alle Grenzfälle der Haftpflicht. Hier selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch in der Landwirtschaft. Dieser wurde dann komplett (Bauern- Lobby) gestrichen weil das ja ganz schön (teuer) kompliziert ist den Nachweis einer Pflichtversicherung nachzuweisen. Außerdem hätte ja jeder Vertrag geprüft werden müssen. Darauf hatte auch die Versicherungswirtschaft keine Lust. ( Vers Lobby)

Damit aber EU Recht umgesetzt wird und man ja schon soviel Arbeit reingesteckt hat…..

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  • campari Offline
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Beitrag von campari »

Klar ist: Die Strecke darf niemanden ohne solche Versicherung fahren lassen. Veranstalter ebensowenig. Solange diese keinen Pieps machen, ist es mir, praktisch gesehen, egal.

Gibt es jetzt vielleicht irgendwo eine Deckung mit diesen abartig hohen Versicherungssummen?!?
:horseshit:

Öfter mal die Hände waschen!!!
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Beitrag von Rennsemme-Fahra »

https://www.vfv-dhm.de/fahrerinfo-2/

Die VFV hatbweiter unten zu dem Thema auch was geschrieben.

Am für uns als Fahrer viel Wirbel um nix, ich gehe nach wie vor davon aus, das die Veranstalter das letztendlich alle so haben werden und den höheren Versicherungsbeitrag ggf auf die Trainings/Nenngebühr aufschlagen
  • hill Offline
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Beitrag von hill »

Aber über die Kosten einfach mal dumm im Netz gesucht... ohne Gewähr die Makler online Angebote....
NUR Haftpflicht für die selber persönliche Gesetzerfüllung:

400-500€ per Jahr oder 120€ per TAG ! für Fahrereinzelversicherung.

Apropos "Am für uns als Fahrer viel Wirbel um nix" Da bin ich ja mal gespannt was beim Veranstalter rauskommt.
Zuletzt geändert von hill am Montag 24. Juni 2024, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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  • campari Offline
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Beitrag von campari »

Hat man die erforderlichen Versicherungssummen herabgesetzt? Vor einigen Monden noch waren es diese:

1. für Personenschäden 7 500 000 Euro,
2. für Sachschäden 1 300 000 Euro,
3. für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden
Vermögensschäden 50 000 Euro.

Und somit undeckbar, weil kein Angebot.
:horseshit:

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  • stscit04 Offline
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Beitrag von stscit04 »

Wichtiger Punkt zum Thema ab ca 4:50. Gilt auch außerhalb UK.
Darum: Rennhaftpflicht haben ist besser als brauchen.

https://www.youtube.com/watch?v=_9XTVh1V540
  • hill Offline
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Beitrag von hill »

Bis jetzt glaube ich verstanden zu haben das=
1
Haftung für Leben/tod und Verletzung können nicht ausgeschlossen werden,
2. der Veranstalter/ Betreiber haftet im Zweifel nicht, wenn er alles richtig gemacht hat ( Briefing etc)
3
üblicherweise (Police ) ist man auch auf dem Track Versichert mit zugelassenem Motorrad (kein Rennen)
4 Rennen; Nicht Versichert ist „erzielung von Höchstgeschwindigkeit „ UND das Training Einstellfahrt etc. In direktem Zusammenhang mit diesem. Dies liegt üblicherweise bei einem Rennen oder fahren nach bester Zeit in Zusammenhang mit einer Rennveranstaltung vor. Eine Rennveranstaltung muss behördlich angemeldet sein. (Theoretisch jedenfalls)
5. BGH Urteil sagt Haftung erfolgt , nur wenn Haftpflicht vorhanden ist. ; Neues Gesetz schreibt Haftpflicht vor. = Versicherungspflicht auch für nicht zugelassene Motorräder auf Trackday und Rennen.
6. der Teilnehmer ist für seinen eigene Status Verantwortlich im wissen eine Haftpflicht nachzuweisen (selber / verband/ Veranstalter)

Bleibt jetzt noch die Frage nach FUN /Endurance Rennen während trackdays. ( kann mir nicht vorstellen, das die offiziell Angemeldet sind)
  • stscit04 Offline
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Beitrag von stscit04 »

hill hat geschrieben: Dienstag 2. Juli 2024, 09:25 Bis jetzt glaube ich verstanden zu haben das=
1
Haftung für Leben/tod und Verletzung können nicht ausgeschlossen werden,
Das ist genau der Punkt. Das war immer so und das wird bleiben. D.h. wer
ohne Rennhaftpflicht unterwegs ist, setzt sich da potentiell dem Risiko aus,
dass er ruiniert ist nach einem Crash mit Invalidenschaden beim Anderen.

Vor dem Hintergrund macht eine Versicherungspflicht halt auch Sinn,
man kann halt über die Deckungsgrenzen nachdenken, was da Sinn macht und
bezahlbar ist.

Und der andere Teil (Sachschaden): Das kann nach wie vor ausgeschlossen werden
und dann wird da auch keine Versicherung bezahlen.
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