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Seriensport 2011

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  • Hans_Baerbel Offline
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Beitrag von Hans_Baerbel »

mit sicherheit hat er das, nehm ich mal an.
Aber die Rahmengeschichte ist keine Grauzone.
2011 Seriensport Klasse 4
http://mirko458.heizerfraktion.de
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  • Skyver Offline
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Beitrag von Skyver »

Also wenn ich zum Tüv geh und dem das Seriensportzeug erzähle und der mir was schreibt wie "Rahmen entspricht original usw." und ich dann eben nur das bike dann nicht bis zur entgültigen zulassung bringe, weil zu teuer usw. dann könnte ich mit einem Blankorahmen fahren?
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  • preuss Offline
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Beitrag von preuss »

1. Zugelassene Motorräder
1.1 Es dürfen, unter gleichzeitiger Beachtung nachstehender Festlegungen, nur Motorräder eingesetzt
werden, deren Typ / Modell in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt nach
der geltenden StVZO bzw. in einem der EU angeschlossenen Land zugelassen bzw. zulassungsfähig
sind. Zulässige Änderungen für den Einsatz im Seriensport sind unter Ziff. 4 beschrieben.
1.2 Bei der technischen Abnahme muss der Kfz- Brief oder -Schein, bzw. EUZulassungsbescheinigung
I oder ein gleichwertiges Dokument bzw. eine amtlich (oder vom
DMSB Pflicht-Technischer Kommissar) beglaubigte Kopie dieser Dokumente vorgelegt werden.
1.3 Zur Technischen Abnahme muss jedes Motorrad in einwandfreiem und gereinigtem Zustand
vorgeführt werden.
Les dir doch einfach mal das Reglement durch, da steht alles drin.

Dein Motorrad muss Zulassungsfähig sein und du brauchst ein dem Brief oder Schein gleichwertiges Dokument.

Wenn du das alles erfüllst darfst du fahren. :wink: Also mach hinne! :D

Ist doch eigentlich ganz einfach mit dem Reglement, alles was drin steht ist erlaubt, was nicht drin steht ist verboten.
gruß Alex
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  • Tead Offline
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Beitrag von Tead »

preuss hat geschrieben:
1. Zugelassene Motorräder
1.1 Es dürfen, unter gleichzeitiger Beachtung nachstehender Festlegungen, nur Motorräder eingesetzt
werden, deren Typ / Modell in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt nach
der geltenden StVZO bzw. in einem der EU angeschlossenen Land zugelassen bzw. zulassungsfähig
sind. Zulässige Änderungen für den Einsatz im Seriensport sind unter Ziff. 4 beschrieben.
1.2 Bei der technischen Abnahme muss der Kfz- Brief oder -Schein, bzw. EUZulassungsbescheinigung
I oder ein gleichwertiges Dokument bzw. eine amtlich (oder vom
DMSB Pflicht-Technischer Kommissar) beglaubigte Kopie dieser Dokumente vorgelegt werden.
1.3 Zur Technischen Abnahme muss jedes Motorrad in einwandfreiem und gereinigtem Zustand
vorgeführt werden.
Les dir doch einfach mal das Reglement durch, da steht alles drin.

Dein Motorrad muss Zulassungsfähig sein und du brauchst ein dem Brief oder Schein gleichwertiges Dokument.

Wenn du das alles erfüllst darfst du fahren. :wink: Also mach hinne! :D

Ist doch eigentlich ganz einfach mit dem Reglement, alles was drin steht ist erlaubt, was nicht drin steht ist verboten.
Wenn du so oft wie Skyver pro Tag auf die Fresse fallen würdest, könntest du reglements auch nicht mehr verstehn. Stell dir das nur mal vor, 2 mal minimum pro Tag!! Danach ists mit dem lesen nicht mehr so gut

:twisted: :lol:
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Beitrag von Skyver »

Also ich als alten Linguistik Experten würd jetzt rein nach Reglement sagen, ich kann mit Blanko Rahmen fahren! Das zu erklären sprengt aber dem Tead die Bauchnabelfusel ins Hemd!

Kann nicht mal ein TK hier schreiben? Wer ist das denn z.B.?
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Beitrag von Hinnerck »

ßabine? :roll:
Skyver, anstatt dich ständig in irgendwelchen Kiesbetten zu aalen hättste mal mit offenen Augen und Ohren im Fahrerlager `rumtrollen sollen....

mannmannmann :?
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Beitrag von tobi281 »

Also ich hatte letztes Jahr bei meiner Kilo Gixxer das gleiche Problem mit dem Blankorahmen. Eine TÜV Bestätigung oder sowas reicht da auf keinen Fall. Vielleicht reicht es wenn Dir der Hersteller was ausstellt das es sich dabei um einen aus der Serienfertigung stammenden Rahmen handelt aber der Hersteller wird sich hüten so ein Dokument auszustellen.

Hab mir jetzt einen Unfallrahmen mit Brief besorgt. Dann kannst Du diese Nummer von einer Fachwerkstatt in den Blankorahmen einschlagen lassen und Dir von dieser Werkstatt eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen das sie dieses getan hat, der alte Rahmen vernichtet wird und es sich bei dem Blankorahmen um ein originales Bauteil handelt. Dann kann man mit dieser Bestätigung un den Fahrzeugpapieren auf die Zulassungsstelle gehen und bekommt das in den Papieren vermerkt und alles hat seine Richtigkeit und ich könnte den ehemaligen Blankorahmen sogar zulassen.

Hoffe etwas geholfen zu haben.

Gruß Tobi
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Beitrag von Skyver »

Danke Tobi.
Ich seh nur da das Problem, dass es schon etwas am Rande der Legalität ist. Derjenige der dir die Nummer einschlägt, muss sich ja sicher sein können, dass dein Blankorahmen auch genau für dein Mopped ist und aus seriöser Herkunft. Das kann er meines Erachtens ja nur, wenn er ihn selbst bestellt und dir verkauft hat.

Hinnerck mein Freund, du hast schon recht. Die Sache Seriensport war bisher aber für mich selbst noch nicht sooo relevant. Wird sie vielleicht ja auch gar nicht, aber es ist doch schon sooooo kalt draußen! ;)
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Beitrag von Hinnerck »

Na gut. Schreib mal ßabine hier im Forum an, sie wohnt auch nicht weit wech und hat immer passende Antworten parat :lol: :lol:
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  • schinnerhannes Offline
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Beitrag von schinnerhannes »

Skyver,

was ist denn am "Rande der Legalität" wenn man eine Unfallreparatur mit einem Blankorahmen durchführt.

Die vom Werk ausgelieferten Rahmen als Ersatzteil sind ja auch Blankorahmen u. dort wird vom Händler oder vom TÜV, nachdem Händler die Unfallrep. bescheinigt hat, die alte FIN eingeschlagen.

Das ist defnitiv LEGAL u. in keinster Weise zwielichtig oder wie immer Du da nennen magst. Man kann doch ein Moped mit Rahmenschaden nicht direkt verschrotten - oder wie hast Du Dir das vorgestellt?

Gruß u. schönes WE -- harry
immer locker durch die Hose atmen ;-)
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