Jörg#33 hat geschrieben:Oma ist ne schlaue Frau.
Ärger mit einem Kunden
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Martin Offline
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Recht ist das was du bekommst, wenn du den Gerichtssaal verlassen hast...DD-66 hat geschrieben:Recht und Gerechtigkeit sind oft zwei ganz verschiedene Paar Schuhe
In unserem Gewerbe kommt erschwerend hinzu, dass die Dinge, die in ein Haus/Wohnung oder was auch immer "eingebaut" wurden, mir nicht mehr gehören, ob sie bezahlt sind oder nicht. Ausbauen geht dann nicht mehr. Und auch da ist erst mal rauszufinden, was eingebaut ist und was nicht...
Spätestens wenn die Zelte Maßanfertigungen sind oder ein Logo angebracht ist, wird es schwierig. Evtl. sogar schon, wenn das noch nicht angebrachte Logo schon berechnet wurde...
Eine gütliche Einigung, z.B. mit Teilzahlungen ist für beide Parteien sicher besser als der Klageweg.
Martin
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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- Ausreden-König Offline
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Trommel doch mal einfach nen paar Aufzyndkollegen zusammen und dann fahren wir da hin.
Ich glaube nicht, dass er groß mucken macht, wenn wir mit 15 Mann da stehen und das Zelt weg tragen, wenn er nicht zahlt.
Ich bin, wenn ich mitgenommen(und nen Bier bei Erfolg bekomme) werde gerne dabei.
Ich glaube nicht, dass er groß mucken macht, wenn wir mit 15 Mann da stehen und das Zelt weg tragen, wenn er nicht zahlt.
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rr
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Der rutschende Esel geht (wenigstens in John´eks Fall, der andere ist aber wenigstens weder ne Leistungserschleichung, noch ne Unterschlagung) von einem Betrug aus und ist sich da so sicher, wie man es als rutschender Esel halt so sein kann...DD-66 hat geschrieben:Da bin ich aber jetzt mal gespannt, zu welchem Ergebnis der "rutschende Esel" bei den vorgenannten Sachverhalten kommt!
Los, lass nicht alle doof sterben!
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Cheerio
Esel
Die beiden Dinge darfst Du nicht verwechseln. In Deinem Fall ist es richtig, dass bestimmte Dinge durch sog. Verbindung mit einem Grundstück nach §946 BGB Bestandteil des Grundstücks werden und somit in das Eigentum des Grundstücksinhabers übergehen (z.B. Fenster eines Hauses usw.) Wenn ich es aber richtig verstehe, bist Du doch Raumausstatter, oder?Martin hat geschrieben:Recht ist das was du bekommst, wenn du den Gerichtssaal verlassen hast...DD-66 hat geschrieben:Recht und Gerechtigkeit sind oft zwei ganz verschiedene Paar Schuhe
In unserem Gewerbe kommt erschwerend hinzu, dass die Dinge, die in ein Haus/Wohnung oder was auch immer "eingebaut" wurden, mir nicht mehr gehören, ob sie bezahlt sind oder nicht. Ausbauen geht dann nicht mehr. Und auch da ist erst mal rauszufinden, was eingebaut ist und was nicht...
Spätestens wenn die Zelte Maßanfertigungen sind oder ein Logo angebracht ist, wird es schwierig. Evtl. sogar schon, wenn das noch nicht angebrachte Logo schon berechnet wurde...
Eine gütliche Einigung, z.B. mit Teilzahlungen ist für beide Parteien sicher besser als der Klageweg.
Martin
Voraussetzung für eine Verbindung ist, dass das verbundene Teil WESENTLICHER Bestandteil durch die Verbindung (Einbau) geworden ist. Dies wäre z.B. bei Vorhängen nicht der Fall.
Das hat aber nichts mit Massanfertigungen o.ä. zu tun, da es hierbei um die Kaufsache an sich geht. In welchen Fällen das relevant werden kann und zu beachten ist, hat aber mit Johneks Geschichte erstmal wenig zu tun.
@slippymule:
RICHTISCH!!!! Genauer gesagt wäre es Eingehungsbetrug, wenn der Täter schon bei Bestellung der Ware nicht vor hatte, zu zahlen. Was natürlich bewiesen werden müsste...Wie so ziemlich alles im Strafrecht
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