speedstefan hat geschrieben: Ich hab im April meine nagelneue Daytona auf dem Panne geschrottet. War Kasko-versichert - bei der HUK (ist in der Tat mein Brötchengeber). Der Schaden wurde abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt.
Und das hast du denen auch genauso verklickert? Da hätte ich aber gern mal die schadenmeldung gesehen...
Außerdem hat das nichts mit der Haftpflicht zu tun um die es hier geht und die wichtig wäre.
speedstefan hat geschrieben:Vielleicht genügt euch ein Beispiel? Ich hab im April meine nagelneue Daytona auf dem Panne geschrottet. War Kasko-versichert - bei der HUK (ist in der Tat mein Brötchengeber). Der Schaden wurde abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Und das haben die nicht gelöhnt, weil ich da arbeite. Da wird eher noch genauer hingeschaut. Aber nebenbei: Ich will hier niemanden belehren, eher mal ne kleine Hilfe geben. Versicherung ist sicher nicht jedermanns Thema Nr. 1 und Schadenregulierung geht nach Vers. Bedingungen. Ich habe auch nie behauptet, dass Rennen versichert sind.
Entweder sind die Versicherungsleistungen bei Euch in Deutschland völlig anders gewickelt als bei uns in der Schweiz (was ich zumindest in Haftpflichtbelangen bezweifeln würde) oder die HUK scheint die wohl kulanteste Versicherung zu sein...
Hier zum Beispiel ein Auszug aus den AGBs der Allianz Suisse Versicherung (Ja, so heisst eure Allianz Versicherung bei uns in der Schweiz, ist aber faktisch das selbe). Mit diesen Ausschlüssen steht die Versicherungsgesellschaft in der Schweiz nicht alleine da. Ich kenne keine Schweizer Versicherung, die keine solche Ausschlüsse der Deckung nennen würde.
Z.b. in der Kasko:
Ausschlüsse
G 6 Kein Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht
...
6.2 bei Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Geschwindigkeitswettfahrten
sowie allen Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen
oder auf Verkehrsflächen, die zu solchen Zwecken eingesetzt
werden, zudem bei Teilnahme an Trainingsfahrten oder Wettbewerben
im Gelände oder bei Sportfahrlehrgängen;
...
aber auch (und das ist noch viel wichtiger!)
in der Haftpflicht
Ausschlüsse
C 4 Kein Versicherungsschutz
4.5 aus Unfällen bei Rennen, Rallyes oder ähnlichen Geschwindigkeitswettfahrten
sowie allen Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen
oder auf Verkehrsflächen, die zu solchen Zwecken eingesetzt
werden, zudem bei Teilnahme an Trainingsfahrten oder Wettbewerben
im Gelände oder bei Sportfahrlehrgängen. Es besteht jedoch
Versicherungsschutz, wenn der Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebene
Versicherung nicht abgeschlossen hat. Im Ausland besteht
Versicherungsschutz, wenn der Anspruch des Geschädigten
unter schweizerisches bzw. liechtensteinisches Recht fällt.
Da es m.E. keine gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht gibt für Veranstalter würde deshalb bei einem Unfall auf der Renne niemand zahlen. Ich hätte höchstens noch Glück, wenn ich ebenfalls einen Schweizer "abschiessen" würde, weil das dann wohl unter Schweizerisches Recht fallen würde obwohl ich mir, wenn die Veranstaltung im Ausland stattfindet da nicht ganz sicher bin (bin ja kein Rechtsverdreher)
Ach ja... die Passagen wurden 1:1 zitiert aus den Vertragsbestimmungen und ich hab auch 4 Jahre bei Versicherungen als Motorfahrzeug und allg. Haftpflicht Versicherungskaufmann gearbeitet... soll mir also niemand mit Halbwissen kommen
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle
haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Wichtigste Ausschlüsse sind:
• Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
• Beteiligung an Fahrveranstaltungen (Rennen) bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt
• Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
• Schäden durch Kernenergie
Einzelheiten finden Sie in A.1.5, A.2.17, A.3.9 und A.4.11 AKB.
Sollte das nicht gerade versichert werden?!?!?
Oder bin ich auf einem völlig falschen Dampfer?
Langsaam...erst mal Prinzesschen antworten lassen.
Kann sein, dass es ausversehen noch in den Bedingungen steht, weil es von einem Template für Versicherungsbedingungen stammt.
Vielleicht nur vergessen diese Passage zu aktualisieren.
mein Brötchengeber ist auch eine Versicherungsgesellschaft und gerade das Rennfahrrisiko ist bei sämtlichen Verträgen (insbes. Unfall, Haftpflicht) standardmäßig ausgeschlossen. Das heißt, alles, was im Training passiert ist versichert. Bei einem Rennen an sich ist dies wieder ausgeschlossen. Hier muss man speziell dafür vorgesehene Verträge machen, wo das Rennrisiko wieder eingeschlossen ist. Erkennbar ist das schon im Antrag dazu. hier wird i.d.R. gefragt um was für eine Art Rennen es sich handelt (Fahrradrennen, Auto, Motocross, oder eben Strassenrennen mit Motorrädern) Aus Erfahrung kann ich sagen, dass Motocross das teuerste ist, was man versichern kann, dicht gefolgt von unserer Leidenschaft...
Franz/K3 hat geschrieben:Für mich wäre es hilfreich wenn Prinzessin Host mal einen fiktiven Fall mit entsprechender Versicherungsleistung darstellen würde!
heinzmungu hat geschrieben:Biun gerade bei S.11 gestolpert:
Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, ist die Leistung bei allen Versicherungen begrenzt. Einige Fälle
haben wir daher aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Wichtigste Ausschlüsse sind:
• Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
• Beteiligung an Fahrveranstaltungen (Rennen) bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt
• Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen und Maßnahmen der Staatsgewalt
• Schäden durch Kernenergie
Einzelheiten finden Sie in A.1.5, A.2.17, A.3.9 und A.4.11 AKB.
Sollte das nicht gerade versichert werden?!?!?
Oder bin ich auf einem völlig falschen Dampfer?
Hab nicht extra nachgeschaut, aber ich gehe mal davon aus, dass Seite 11 die standard AKB (Versicherungsbedingungen) enthält. Diese werden durch die ersten Seiten und den Antrag ergänzt/erweitert.