Es bleibt jedem unbenommen, teilzunehmen oder nicht...ps#23 hat geschrieben: Hat aber mit dem Thema hier nix zu tun.
Das ist in der Tat kompletter Schwachsinn und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Teilnahme an irgend einer Umfrage hier etwas bezwecken soll...
Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- StefanH Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Grüße aus der Oberpfalz
moosi
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Manchmal fragt man sich echt, wie hart man denen ins Hirn geschi... hat
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- Pitter1946 Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Was regt ihr euch auf
Stellt euch mal vor, ihr seid EU - Abgeordneter und ein EU - Bürger würde fragen, was du den ganzen Tag für 8020 € brutto ( ~ 6250 € netto ) + 4320 € Spesen anstellst. Willst du da sagen: ich schaukel mir den ganzen Tag die ....
NEIN, also wird in einem Ausschuss nachgedacht ( denken soll es bei EU-Abgeordneten geben
), was man so beschliessen kann. Das wird anschliessend von den Beamten ausgearbeitet und soll durchgeführt werden.

Stellt euch mal vor, ihr seid EU - Abgeordneter und ein EU - Bürger würde fragen, was du den ganzen Tag für 8020 € brutto ( ~ 6250 € netto ) + 4320 € Spesen anstellst. Willst du da sagen: ich schaukel mir den ganzen Tag die ....


Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch)
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- Olaschir Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Ich find das nicht schlecht. Ist eine Art Mitbestimmung.
Ich sehe das so, daß *bevor* eine Änderung gemacht verschiedene Meinungen eingeholt werden.
Ich sehe das so, daß *bevor* eine Änderung gemacht verschiedene Meinungen eingeholt werden.
Die Rückmeldungen zu dieser Konsultation werden der Kommission eine wichtige Hilfestellung bei der etwaigen Ausarbeitung eines formalen Vorschlags zur Änderung der MID sein.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil von 2014 (Rechtssache C-162/13, Vnuk), das einen durch einen Traktor auf einem Privatgrundstück verursachten Unfall zum Gegenstand hatte, klargestellt, dass der Begriff der "Benutzung eines Fahrzeugs" jede Benutzung umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht.
Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die an bestimmten Orten (auch außerhalb des Straßenverkehrs) und/oder für bestimmte Tätigkeiten benutzt werden, und die möglicherweise ursprünglich als nicht von der Richtlinie erfasst angesehen wurden, nunmehr klar unter die Versicherungspflicht nach MID fallen. Insbesondere Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen oder industriellen Tätigkeiten, Baumaßnahmen, Motorsport oder Messeveranstaltungen außerhalb öffentlicher Straßen müssen nunmehr von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Q12: Sollte der Versicherungsschutz nach der MID die Haftung für alle Unfälle umfassen, unabhängig davon, wo sie sich ereignen, d.h. sowohl auf öffentlichen Straßen wie auf Privatgrundstücken?
Q13: Sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bestimmte natürliche oder juristische Personen, bestimmte öffentliche oder private Fahrzeuge oder bestimmte Arten von Fahrzeugen mit besonderen Kennzeichen, die normalerweise unter die MID fallen würden, vom Anwendungsbereich auszunehmen, soweit die Unfallopfer anderweitig entschädigt werden?
Q14: Sollten bestimmte Arten von Fahrzeugen vollständig aus dem Anwendungsbereich der MID ausgeschlossen werden, und wenn ja, welche?
Q15: Sollte die obligatorische Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen oder industriellen Tätigkeiten, Baumaßnahmen, Motorsport oder Messeveranstaltungen erfassen?
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Olaschir
3 viertel von 4 - das reicht mir
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- chaxtec Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Ich fände eine Pflichthaftpflichtversicherung übrigens nicht schlecht.
Wenn ihr mal die üblichen Haftungsverzichte durchlest werdet ihr feststellen dass diese nur für Sachschäden gelten.
Für Körperschäden, also Verletzungen gibt es keinen Haftungsverzicht.
Deshalb wäre eine Haftpflichtversicherung für Motorsportveranstaltungen für den Geschädigten (der kriegt auch sein Geld wenn der Unfallgegner den Schaden nicht bezahlen kann und das kann teuer sein z. B. Hubschraubertransport, Operation etc.) als auch für den Schädiger für den das finanzielle Risiko überschaubar bleibt,
Aus diesem Grund habe ich auch eine eigene Haftpflichtversicherung extra für Renntrainings abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung liegen unter den Kosten für einen Reifensatz.
Bei französischen Renntrainingsveranstaltern ist eine solche Versicherung meistens obligatorisch.
Wenn ihr mal die üblichen Haftungsverzichte durchlest werdet ihr feststellen dass diese nur für Sachschäden gelten.
Für Körperschäden, also Verletzungen gibt es keinen Haftungsverzicht.

Deshalb wäre eine Haftpflichtversicherung für Motorsportveranstaltungen für den Geschädigten (der kriegt auch sein Geld wenn der Unfallgegner den Schaden nicht bezahlen kann und das kann teuer sein z. B. Hubschraubertransport, Operation etc.) als auch für den Schädiger für den das finanzielle Risiko überschaubar bleibt,
Aus diesem Grund habe ich auch eine eigene Haftpflichtversicherung extra für Renntrainings abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung liegen unter den Kosten für einen Reifensatz.
Bei französischen Renntrainingsveranstaltern ist eine solche Versicherung meistens obligatorisch.
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- chaxtec Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Noch etwas zum Artikel selbst.
Eine Versicherungspflicht führt nicht dazu dass die Polizei gerufen werden muss.
Bei schweren Verletzungen oder Verletzungen mit Todesfolge ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft immer, auch auf der Rennstrecke.
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) sind Straftaten und die Behörden sind bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtet zu ermitteln.
Wer einmal auf dem Bilster Berg gefahren ist wird feststellen, dass die Polizei jedesmal wenn ein Fahrer ins Krankenhaus eingeliefert wird auf der Strecke erscheint und Ermittlungen aufnimmt.
Eine Versicherungspflicht führt nicht dazu dass die Polizei gerufen werden muss.
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Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) sind Straftaten und die Behörden sind bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtet zu ermitteln.
Wer einmal auf dem Bilster Berg gefahren ist wird feststellen, dass die Polizei jedesmal wenn ein Fahrer ins Krankenhaus eingeliefert wird auf der Strecke erscheint und Ermittlungen aufnimmt.
- campari Offline
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Re: Eu-richtlinie gefährdet Motorsport
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Eine Haftpflichtversicherung für Schäden auf einer Rennstrecke ist an sich bis auf die Zusatzkosten kein Übel. Nur muss dann auch passender definiert werden, z.B. was grobe Fahrlässigkeit ist und was nicht. Wenn wir Konditionen aus dem Straßenverkehr auf die Rennstrecken übertragen, dann mal Prost. Waaaaaas? Sie haben rechts überholt?

Öfter mal die Hände waschen!!!