Einreise Italien aus der Schweiz zum MX Training / Zoll
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- R3ap3r Offline
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Wie macht das denn der Rest? Speziell mal an die Reisenden aus Deutschland? Kommen die bei EU Bürgern auch blöd?
-
- Deephill Offline
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Wie gesagt mit Carnet Ata funktioniert es du brauchst keinen Ausweis dazu einfach die Rahmen Nummer auf dem Carnet Ata angeben.
Dunlop Yamaha R6 Cup 2016
- Joschi 250 Offline
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Fahre nun seit 15 Jahren 2 bis 3 mal im Jahr mit dem Crosser oder Racebike nach Italien hatte das Glück, dass ich bisher ohne Probleme immer durchgewunken wurde.
letztes Jahr an Ostern fragten mich die Zöllner nur zu welcher Rennstrcke ich wolle.
Das wars auch schon

letztes Jahr an Ostern fragten mich die Zöllner nur zu welcher Rennstrcke ich wolle.
Das wars auch schon


Gruß Joschi
- mircohb Offline
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Mal so ganz generell ist es dem Zoll egal ob das Bike ursprünglich mal aus D kommt. Es wurde ja wie du schreibst als Umzugsgut mit angemeldet und ist demnach keine "EU-Ware" mehr. Ob nun auf einem deutschen Fahrzeug verladen oder nicht ist dabei unerheblich. Schließlich laden auch deutsche LKW in CH und müssen die Ware an der Grenze abfertigen.
Einzige Ausnahme ist natürlich ein in D angemeldetes Fahrzeug. Ansonsten, führt um das Carnet ATA, um wirklich alle Probleme auszuschließen kein Weg drum rum. Ohne wäre aus der Reihe "kann klappen, muss aber nicht". Bei den lieben Zöllnern ist leider vieles Ermessenssache, da ist man nur auf dem offiziellen Weg auf der sicheren Seite.
Einzige Ausnahme ist natürlich ein in D angemeldetes Fahrzeug. Ansonsten, führt um das Carnet ATA, um wirklich alle Probleme auszuschließen kein Weg drum rum. Ohne wäre aus der Reihe "kann klappen, muss aber nicht". Bei den lieben Zöllnern ist leider vieles Ermessenssache, da ist man nur auf dem offiziellen Weg auf der sicheren Seite.
Termine 2016
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- BastiR Offline
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Ich grabe das alte Thema wieder aus weil ich eventuell ein ähnliches Problem habe.
Ich fahre Ostern die Verwandtschaft in der Schweiz besuchen und von dort aus zum Slovakiaring, weil es sich vom Weg anbietet. Ich wollte meine beiden Ringmopeds mit nehmen, meine BMW, die auf mich zugelassen ist und meine Honda, zu der ich einen Brief habe aber die nie auf mich angemeldet war und auch nicht angemeldet ist. Ich habe die deutsche Staatsanwaltschaft und wohne in D. Wegen der BMW mach ich mir weniger Sorgen aber wird die Einfuhr der Honda problematisch? Ich fahre mit meinem VW Bus.
Wie hoch wäre die Einfuhrabgabe? 10% vom Neupreis oder 10% vom Marktwert?
Ich fahre Ostern die Verwandtschaft in der Schweiz besuchen und von dort aus zum Slovakiaring, weil es sich vom Weg anbietet. Ich wollte meine beiden Ringmopeds mit nehmen, meine BMW, die auf mich zugelassen ist und meine Honda, zu der ich einen Brief habe aber die nie auf mich angemeldet war und auch nicht angemeldet ist. Ich habe die deutsche Staatsanwaltschaft und wohne in D. Wegen der BMW mach ich mir weniger Sorgen aber wird die Einfuhr der Honda problematisch? Ich fahre mit meinem VW Bus.
Wie hoch wäre die Einfuhrabgabe? 10% vom Neupreis oder 10% vom Marktwert?
14.-16.4. Slovakiaring
21.-23.7. Brünn
Instagram: Zylynder
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- krad Offline
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Deutsche Staatsanwaltschaft. 
Das wäre ja absurd, bei der Durchreise 10% von irgendwas zu blechen.
Für ein besseres Gefühl kannst du noch den Kaufvertrag für die Honda mitnehmen.

Das wäre ja absurd, bei der Durchreise 10% von irgendwas zu blechen.
Für ein besseres Gefühl kannst du noch den Kaufvertrag für die Honda mitnehmen.
Autokorrektur, immer wieder fein.
Vielleicht hilft dir dies hier weiter. Es handelt sich ja nicht um eine Einfuhr, sondern eine Durchfuhr.
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... hweiz.html
Und im Besonderen: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... hweiz.html
Auszug:
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:
in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.

Vielleicht hilft dir dies hier weiter. Es handelt sich ja nicht um eine Einfuhr, sondern eine Durchfuhr.
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... hweiz.html
Und im Besonderen: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... hweiz.html
Auszug:
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:
in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.

Öfter mal die Hände waschen!!!
Das Motorrad wird aber in der Schweiz nicht benützt.
Ich würde hier mal lesen:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... C3%B6glich.
Ansonsten direkt nachfragen:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... -zoll.html
Ich würde hier mal lesen:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... C3%B6glich.
Ansonsten direkt nachfragen:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... -zoll.html
- BastiR Offline
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- Registriert: Mittwoch 30. März 2016, 09:39
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Danke schon mal für die Antworten.
Ja die Autokorrektur...
Ich glaube ich lass die Honda einfach zuhause und lass es mit der BMW drauf ankommen.
Ja die Autokorrektur...
Ich glaube ich lass die Honda einfach zuhause und lass es mit der BMW drauf ankommen.
Zuletzt geändert von BastiR am Mittwoch 29. März 2023, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Und der Typ vom Zoll installiert ein Überwachungstool dafür?Chris_89 hat geschrieben:Das Motorrad wird aber in der Schweiz nicht benützt.

Öfter mal die Hände waschen!!!