Naja jeden Tag steht ein dummer auf... in diesem Fall war das dann wohl ich
Gabel Richten
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- Björn Offline
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Re: Gabel Richten
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Laut Auktionsbeschreibung sollten nur die Simmerringe defekt sein. Gabel war aber auch als defekt eingestellt. Der Verkäufer meinte aber auch am Telefon das die Gabel sonst vollkommen gerade sei.
Naja jeden Tag steht ein dummer auf... in diesem Fall war das dann wohl ich
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Re: Gabel Richten
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nana, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen...
Den "Defekt" hat er ja mit der Aussage bezüglich der "undichten Simmerringe" mehr als relativiert.
Wenn Dir jemand einen Totalschaden-PKW vercheckt, das wahre Ausmaß verschweigt/verheimlicht und sich dann mit einer erwähnten Beule aus der Affäre ziehen möchte, dann reißt ihm der Richter den Arsch auf.
Um so eine Sache rechtlich hieb- und stichfest zumachen müßte er die (geschätzten) Reparaturkosten angeben.
Im Prinzip ist es ja so: mit dem Wissen um die schwere/Art des Schadens hättste die Ware nicht gekauft, also ab zum Rechtsanwalt und eine sog. "IRRTUMSANFECHTUG" machen.
Übrigens "Irrtum" im rechtlichen Sinne ist was anderes als was man sonst normalerweise darunter verstehen würde. Wenn der Richter dir glauben schenkt, dann wird er den Kaufvertrag "annulieren". Also Rückabwicklung, mit Aufrechnung der gegenseitigen Aufwendungen (Du kriegst Zinsen
auf den Kaufpreis, er die Wertminderung aus dem Gebrauch der Ware ersetzt...was ziemlich genau 0€ sein dürfte).
Auf der anderen Seite steht "recht haben und Recht bekommen" bzw der Aufwand sich sein Recht zu holen.
Also, ich hab sowas schon mal erfolgreich durchgezogen
Den "Defekt" hat er ja mit der Aussage bezüglich der "undichten Simmerringe" mehr als relativiert.
Wenn Dir jemand einen Totalschaden-PKW vercheckt, das wahre Ausmaß verschweigt/verheimlicht und sich dann mit einer erwähnten Beule aus der Affäre ziehen möchte, dann reißt ihm der Richter den Arsch auf.
Um so eine Sache rechtlich hieb- und stichfest zumachen müßte er die (geschätzten) Reparaturkosten angeben.
Im Prinzip ist es ja so: mit dem Wissen um die schwere/Art des Schadens hättste die Ware nicht gekauft, also ab zum Rechtsanwalt und eine sog. "IRRTUMSANFECHTUG" machen.
Übrigens "Irrtum" im rechtlichen Sinne ist was anderes als was man sonst normalerweise darunter verstehen würde. Wenn der Richter dir glauben schenkt, dann wird er den Kaufvertrag "annulieren". Also Rückabwicklung, mit Aufrechnung der gegenseitigen Aufwendungen (Du kriegst Zinsen
Auf der anderen Seite steht "recht haben und Recht bekommen" bzw der Aufwand sich sein Recht zu holen.
Also, ich hab sowas schon mal erfolgreich durchgezogen
Re: Gabel Richten
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"Irrtumsanfechtung" ist im deutschen Zivilrecht unbekannt.
Wer alles glaubt, weiss nichts.
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
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- Steffen 2.0 Offline
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Re: Gabel Richten
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Das müsste doch "Täuschung" sein wenn er gesagt hat, die wäre gerade?
Re: Gabel Richten
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vor x Jahren bin ich mal wegen einem ähnlichen Fall zur Polizei, die haben beim Verkäufer angerufen und haste nicht gesehen, war das Geld wieder auf dem Konto 
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- Knieschloifer Offline
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Re: Gabel Richten
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Ich würde das wohl nicht in den Raum werfen, wenn ich nicht schon selbst damit (positive) Erfahrungen gemacht habe lieber Henning..Henning #17 hat geschrieben:das möchte ich gerne erleben, dass ebay in solchen Fällen hilft. Falls die Gabel noch zu richten ist:
http://www.motorradteile-bursig.de/richten.htm
Waren zwar keine Motorradteile aber das spielt ja überhaupt keine Rolle !