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Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von T.J. »

Backe83 hat geschrieben:Ja aber rein rechtlich bringts dir nix, da du aus dem Drittland eine Ware in EU-Land einführst und dazu brauchst nunmal das Carnet um keine Prob zu bekommen.
Stimmt nicht! Du führst keine Ware aus Drittländern in die EU ein, sondern einen Gegenstand, der bereits in der EU gewesen ist. Wenn die Ware den sogenannten "Gemeinschaftswarenstatus" hat (also bei der Ersteinfuhr in die EU verzollt worden ist - z. B. wenn das Mopped nach Deutschland geliefert und ordnungsgemäß zollrechtlich behandelt wurde), dann reicht definitiv INF3.
Saison 2025: 17.-18.4. Mirecourt (Panther Racing)/30.6.-1.7. Most (Rieke)/19.-20.7. Mettet (Panther)/1.-3.8. Brünn (Speer)/11.-13.8. Most (Panther)/18.-19.8. Oschersleben (Panther)/13.-14.9. Mirecourt (Panther)
https://panther-racing.com/
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von ypse11 »

T.J. hat geschrieben:
Backe83 hat geschrieben:Ja aber rein rechtlich bringts dir nix, da du aus dem Drittland eine Ware in EU-Land einführst und dazu brauchst nunmal das Carnet um keine Prob zu bekommen.
Stimmt nicht! Du führst keine Ware aus Drittländern in die EU ein, sondern einen Gegenstand, der bereits in der EU gewesen ist. Wenn die Ware den sogenannten "Gemeinschaftswarenstatus" hat (also bei der Ersteinfuhr in die EU verzollt worden ist - z. B. wenn das Mopped nach Deutschland geliefert und ordnungsgemäß zollrechtlich behandelt wurde), dann reicht definitiv INF3.
:roll:
und um genau diesen "Gemeinschaftswarenstatus" nachweisen zu können, brauchts zur Zeit noch ein Carnet ATA um sicher zu gehen.
Alles andere ist "schaumermal".
Denn nur in diesem Carnet hat Dir mal eine EU Behörde bestätigt, dass Dein Ding irgendwann einmal ordnungsgemäss in die EU eingeführt worden ist.
Dann bekommst Du Stempel bei der Ausfuhr aus Slowenien und Stempel bei der Einfuhr bei den Kroaten, die Dir bescheinigen, dass Du das mal ausgeführt hast, was Du jetzt wieder mitbringst.
Dann darfst das auch ohne Schwierigkeiten wieder mit nach Hause nehmen.
Wer was anderes erzählt, hat keinen Plan und seither einfach nur Glück gehabt.

Diese Märchen und Fabeln um die Aus- und wieder Einreise nach und von Kroatien werden hoffentlich nächstes Jahr nach dem EU Eintritt ein Ende haben :roll: :roll:
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Beitrag von snow »

tobi281 hat geschrieben:Oder Kiste anmelden wenns geht :wink:
-------------------------
Ja, genau, so hab ich `s vor 2 J. auch gemacht. So ging`s problemlos und ohne viel Papier-/Lauferei.
Fühl mich erleichtert, nun auch mein (Halb-)Wissen vermittelt zu haben.
Wünsch ein geiles WE / Salü von snow#4 :band: -und bleibt schön sitzen :D
racing is life.everything else is just waitin.
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von jkracing »

Zitat:
INF3 / Rückware
... Dieses Auskunftsblatt ist der Nachweis dafür, daß die Ware aus Deutschland stammt bzw. in Deutschland im freien Verkehr, sprich: versteuert und verzollt, ist. Bei der Wiedereinfuhr muß dieses Papier zusammen mit der anhängenden Packliste dem Zoll vorgelegt werden.
Zur Aufertigung dieses Papiers (gibt es bisher nicht elektronisch) werden drei Packlisten-Exemplare benötigt, die durch den Zoll jeweils an die Durchschläge der INF3 angeheftet/angestempelt werden. Nach der Abfertigung behält der Zoll ein Exemplar, die beiden anderen Exemplare erhält der Versender zurück, um später den Reimport durchführen zu können.

:arrow: INF3 ist ein amtlicher Nachweis zur zollfreien Wiedereinfuhr einer vorübergehend aus der EU ausgeführten Ware, die richtige Handhabung regelt das "Kleingedruckte".
Nochmal: es geht hier um die Wiedereinfuhr!!
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von ow_ice »

jkracing hat geschrieben:Das INF3 bringt sehr wohl was, es bestätigt doch daß die Ware bereits im Hoheitsgebiet der EU eingefügrt/verzollt/versteuert ist ! Da Slowenien in der EU ist können die bei der Wiedereinreise, also wenn man von Rijeka zurückfährt, einen Nachweis verlangen daß die Ware (Bike, Teile, Werkzeuge,...) aus dem Hoheitsbereich der EU stammen, also nur vorübergehend ausgeführt waren. Hat man das nicht kanns passieren daß man die Sachen verzollen/versteuern muß!

Ja, nach mehrfacher Auskunft verschiedener Zoll-Beamter und Rücksprache ist genau DIES der absolut und einzige korrekte Weg. Aber wie schon erwähnt, hat das Thema nächstes Jahr ein Ende.
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von Backe83 »

So, passt mal auf:
Das INF3 regelt nur den Nachweis bei der Wiedereinreise, das die Ware vorher schon ausgeführt wurde. Und das allein reicht nicht. Ab einem Warenwert von über 1000 € brauchst du dazu noch eine Rechnung oder Proformarechnung des Gegenstands und musst auch eine Ausfuhranmeldung durchführen.
Bei der Einfuhr nach Kroatien muss man dann eine Einfuhranmeldung durchführen und ggf. eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Bei der Wiederausreise aus Kroatien macht man wieder eine Ausfuhranmeldung und erhält anschließend die Sicherheitsleistung zurück. Und bei Einreise in die EU legt man dann wieder das INF3 Formular und die Einfuhranmeldung vor und der Probs ist gelutscht.

Und bei dem Carnet A.T.A. entfällt der ganze Mist. Das ist ein Formular mit gelben und grünen Blättern und nur mit diesem Formular kann man ohne Rechnung und ohne Ausfuhr-/Einfuhranmeldung den ganzen Papierkrieg umgehen. Der Zoll trägt einfach das Mopped/Zubehör ein und gut ist.
Ich denke, einige hier, haben die 2 Formulare verwechselt. Vom Sinn her sind sie beide fast identisch, aber das Carnet ist die einfachere Variante, die ja zwischen den Ländern eingeführt wurde, um die Bürokratie etwas abzubauen.
Und glaubt mir, das verwechseln auch hin und wieder Staatsdiener wie der Zoll. Auch in Kroatien.
Daher kann es sein das auch ein INF3 ohne alles akzeptiert wird.
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von ypse11 »

immerhin haben wir in diesem Fred nun mindestens eine richtige Anmerkung, nämlich dass ein Carnet A.T.A aus gelben und grünen Blättern besteht
Allerdings gibt es auch graue Blätter im Carnet :lol: :P

@Backe83

der Papierkrieg wird dadurch keineswegs weniger. Vergiss einen einzigen Stempel drauf machen zu lassen und komm dann mal wieder zum dt. Zoll, wo Du das Carnet nach spätestens einem Jahr schliessen lassen musst.
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von Raucherlucky »

Also wir haben früher öfters Baustellen beliefert im Ausland.. Und da ging regelmäßig Werkzeug mit, welches nach Beendigung der Baustelle wieder zurück nach Deutschland ging.. u.a. auch war immer ein Gabelstapler dabei..
Das komplette Werkzeug wurde immer mit dem Carnet ATA versendet.. War die einfachste und billigste Lösung..

Grüßle
Jürgen
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von Gixxerheizer »

Wie sieht das eigentlich mit nem Fahrzeug aus, das mir nicht gehört. Würde nächstes Jahr gerne nach Rijeka und mir dazu nen Sprinter von Bekannten ausleihen. Gibts da bei der Einreise(vorm EU-Eintritt Kroatiens) Probleme oder muss ich da au die bekannten Formulare für den Sprinter ausfüllen?
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Re: Kroatien: Eigentumsnachweis für das Ausland

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Beitrag von SLIDER »

Mit zugelassenen Fahrzeugen gibts keine Probs, sind keine weiteren Papiere nötig :wink:
Und immer ne Handbreit Asphalt unter'm Reifen !!
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