Danke.Rudi hat geschrieben:http://beatebahner.de/lib.medien/Erklae ... 4.2020.pdf
Genau das Schreiben hat Dr. Schiffmann in "Corinna 21" vorgelesen.
Das YT sowas löscht ist eine Frechheit!
Danke.Rudi hat geschrieben:http://beatebahner.de/lib.medien/Erklae ... 4.2020.pdf
Na herzlichen Glückwunsch und dafür hast du dich hier angemeldet?henasprenga1 hat geschrieben: Leider daneben Lutze. Der Beitrag Datarecording sollte ein Denkanstoß zum aktuellen Thema mit den Coronazahlen sein.
Bei meinen letzten Beiträgen ging es auch nie um den materiellen Inhalt der Diskussionsbeiträge. Ich sehe gewisse Punkte ebenfalls kritisch (wie auch gepostet), jedoch ist dies auch nicht verwunderlich. In einer solchen Ausnahmesituation kann man es nie allen Recht machen. Vor allem müssen die Entscheidträger aufgrund der fehlenden Datenlage sowie der neuen Situation schnell entscheiden und stets den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung im Blick haben. Da können gewisse Entscheide - wie auch ich finde - unverhältnismässig oder auch widersprüchlich sein. Klar muss man auch über Alternativen reden und ich hoffe, dass dies auch gemacht wird. Aber jetzt ganz ehrlich: Wenn du ein Entscheidträger wärst und du hast einerseits die mathematischen Berechnungen, die Situation in Italien, Spanien, Frankreich, USA, GB und die medizinische Erkenntnisse (die noch nicht vollkommen gefestigt sind) auf dem Tisch. Was würdest du machen?FrontPlayer hat geschrieben:Schön um eine Auseinandersetzung mit den Diskussionsbeiträgen herum geschifftMare82 hat geschrieben:Da die Grundlage für eine Diskussion vorliegend nicht gegeben ist (Definition, was Mainstreammedien sind), können wir es auch lassen.
Aber passt schon!
Also wenn im März / April eine Übersterblichkeit - die z.B. in der Schweiz bereits statistisch klar erwiesen ist, oder auch in der Provinz Bergamo mit ca. +4000 (da dürfen aber nicht viele Leute mehr im 2020 sterben) - besteht, muss man keine Massnahmen ergreifen, da die Personen sowieso im 2020 gestorben wären? Dann könnte ja das ganze Gesundheitssystem abschaffen, da jeder sowieso stirbt (überspitzt gesagt). Und wieso ignoriert? Seit dem Beginn der Pandemie wird klar kommuniziert, dass vor allem Personen ab einem gewissen Alter sowie mit mehreren Vorerkrankungen sterben.Rudi hat geschrieben:Kannst Du vermutlich knicken
https://www.krone.at/2132615
Und so sehen es wohl die Meisten der Politiker.
Ignoriert werden dabei u.a. Meinungen anderer Art, wie von diesem Rechtsmediziner https://www.welt.de/regionales/hamburg/ ... orben.html
Zitat: "„Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird.“
Selbstverständlich müssen die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Exekutive hat eine Verordnung erlassen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind gesetzlich verpflichtet, diese durchzusetzen und - auch bei Zweifel - eine Anklage zu erheben (in dubio pro duriore). Es ist Aufgabe des Gerichts, zu überprüfen, ob die Verordnung und somit auch die Ermittlungen gegen die Anwältin verfassungswidrig sind. In Deutschland habt ihr ja ein Verfassungsgericht. Ich wundere mich, dass die Anwältin nicht diesen Weg wählt (sofern eine abstrakte Normenkontrolle bei einer Verordnung möglich ist). Wie auch in der Medizin löst die vorliegende Situation auch in der Rechtswissenschaft Diskussionen mit verschiedenen Meinungen aus. Ich persönlich würde - nur schon aus Interesse, wie das oberste Gericht die Situation beurteilt - eine Busse weiterziehen (v.a. wenn die Bestrafung nicht durch ein formelles Gesetz vorgesehen ist).christian287 hat geschrieben:@Wildsau:
Ich denke das liegt daran, dass die gute Frau Bahner zu etwas aufgerufen hat, was wohl im derzeitigen Zustand strafbar ist:
"Update vom 8. April: Eigentlich wollte Rechtsanwältin Beate Bahner wegen der Corona-Verordnung vor Gericht gehen – doch nun steht sie wohl selbst im Visier der Ermittler. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim mitteilen, werde aktuell gegen eine Heidelberger Anwältin ermittelt. „Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln“, heißt es in der Meldung. Dadurch bestehe der Verdacht, dass sie öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen habe."
Quelle: https://www.heidelberg24.de/heidelberg/ ... 40822.html
Ich weiß nicht wie es euch so geht, aber ich finde das Gefühl, dass die Wahrnehmung unserer Grundrechte nun strafbar ist schon beklemmend und beunruhigend...