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T4 LKW Zulassung - Hilfe

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T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von stoll »

Hallo Freunde!
Es geht um folgendes. Heute habe ich meinen neuen VW T4 als LKW zugelassen.
2.4 Saugdiesel.
Auf dem Fahrzeugschein ist die Emissionsklasse 0415 eingetragen.
Google sagt ein dicker Batzen Steuer im Jahr.
Der Vorbesitzer allerdings hatte den T4 auch als LKW zugelassen mit 150€ Steuer im Jahr. Will ich natürlich auch.
Was muss ich jetzt machen? Mich direkt ans Finanzamt wenden? Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Lg Stoll
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von 2fast »

Der wird nach zulässiges Gesamtgewicht besteuert.

Kannste hier ausrechnen....

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge28t.php
# 577
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von stuten-andi »

04XX steht aber für PKW eigentlich müsste da 06XX stehen für LKW
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von stoll »

2fast hat geschrieben:Der wird nach zulässiges Gesamtgewicht besteuert.

Kannste hier ausrechnen....

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge28t.php
Okay, laut dem Rechner bei 2590 Kg Zul. Gesamtgewicht, 148 €.
Heißt die Schadstoffklasse spielt bei LKW zugelassen Fahrzeugen überhaupt keine Rolle, sondern richtet sich nur nach Zul. Gesamtgewicht!?
Und genau diese Rechnung geht automatisch ans Finanzamt und ich erlebe kein Böses Erwachen :wink: ?
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von lonzo »

Ich hab meinen T4 vor Jahren umschreiben lassen zum LKW - und bin direkt nach der TÜV-Abnahme zum Finanzamt. Hab der zuständigen Dame gezeigt, was ich gemacht hab - dann hat sie sich das angesehen, ob es wirklich umgebaut wurde und damit war die Sache erledigt. Sie wollte damals sehen: Sitze hinten ausgebaut, Befestigungsgewinde für die Sitzte zerstört (wollte der TÜV auch schon), Trennwand. Hatte ich vorher alles schon beim FA nachgefragt. So gab es keine bösen Überraschungen - 160EUR (oder so) an Steuern. Versicherung incl TK liegt allerdings z.Zt. bei etwas über 600EUR, das ist natürlich deutlich teurer als beim PkW.
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von stoll »

Dann müsste es bei mir auch so gehen! Ist im Brief als LKW geschrieben!
Sitze gibt's auch keine und Trennwand ist drin.
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von Normen »

Und wie sieht das dann mit Fahrverboten für LKW am WE aus?

Grüße Normen
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von Lutze »

Normen hat geschrieben:Und wie sieht das dann mit Fahrverboten für LKW am WE aus?

Grüße Normen
Gilt doch nicht für so einen T4, nur wenn man einen Hänger dran hat dann Fahrverbot. Komische Regel ist aber so meine ich mich zu erinnern.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von FrontPlayer »

Normen hat geschrieben:Und wie sieht das dann mit Fahrverboten für LKW am WE aus?
Alle paar Monate wieder...

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... id=40004!0
Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind.
[...]
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden
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Re: T4 LKW Zulassung - Hilfe

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Beitrag von Ghostangel »

FrontPlayer hat geschrieben:
Normen hat geschrieben:Und wie sieht das dann mit Fahrverboten für LKW am WE aus?
Alle paar Monate wieder...

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... id=40004!0
Vom Fahrverbot sind die nachfolgend genannten Fahrzeuge und Transporte grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass diese an Sonn- und Feiertagen auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt sind.
[...]
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden

Alle Jahre wieder und so richtig erstanden hat es keiner..

LKW unter 7,5 Tonnen dürfen Sonntags und in der Ferienreisezeit fahren. LKW unter 7,5 Tonnen mit Anhänger dürfen am Sonntag und in der Fereinreisezeit ( nur bestimmte Autobahnen ) ohne Ausnahmegenehmigung NICHT fahren.!!!!! Nun gibt es den oben genannten Passus,,,, Bla bla Sportzwecke etc Wohnwagen sonntags fahren usw..... Das ist schon richtig.. Nun kommt das grosse ABER!!! Dies Regelung ist Ländersache!!! Das heisst wenn du von Bayern nach Mecklenburg Vorpommern am Sonntag mit LKW und Anhänger willst darfst z.b in Thüringen fahren und in Hamburg oder Schleswig -Holstein lässt du dein Gespann in jeden Fall stehen , weil dort ein Fahrverbot sonntags gilt... Egal ob du der Polizei dein Schreiben aus dem Netz zeigst wo steht das man in Thüringen fahren darf... Antwort wird sein.. Wir sind in Schleswig - Holstein. In Berlin darfst auch nicht fahren... Land Bremen ja.. Ergo,, Wer sicher gehen will holt sich bei der Zullassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung,, kost 150 Euro und gut ist..... Und bevor jetzt wieder was anderes kommt,,, WER noch nicht angehalten wurde der wird noch angehalten.. Nur wann ist die Frage...... Du wirst auf der Rennne hinfallen,, die Frage ist nicht wann , sondern wie doll.
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