.... oder ´nem 16-jährigen sagst, er soll nicht schneller als fuffzich fahren.2fast hat geschrieben: Das wäre so, als wenn du an einem Roller etc. einen Schalter setzt, der die Drossel aktiviert/deaktiviert ......
Schaltautomat, legal oder illegal?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Schlosser Offline
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2fast hat geschrieben:Das wäre so, als wenn du an einem Roller etc. einen Schalter setzt, der die Drossel aktiviert/deaktiviertnilz hat geschrieben:warum nicht einfach für den strassenbetrieb nen schalter zwischensetzen, der den sa ausser bertrieb setzt. oder muss dieser, auch wenn ausser funktion, trotzdem abgenommen sein?![]()
![]()
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Dat jet so nich
war ja nur so nen gedanke...
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- OdenwäldeRR Offline
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Hallo Karsten,zx10speed hat geschrieben:Danke Jürgen,
ist eine konkrete Ansage, hört sich wissend an,
ist das eine offizelle Antwort eines TÜV Ingenieurs ?
(Oh ja, gerade im Profil gesehen, danke)
Gruß,
Karsten
für die aktuelle ZX10 gibt es von MCT Lohmann das Fast Shift Modul EVO kompakt, welches OHNE Kit-Steuergerät oder Power-Commander auskommt. Lohmann wirbt damit, dass der Fast Shifter auch im Straßenverkehr verwendet werden kann. Das hat zwar keinen "amtlichen Charakter", aber es lohnt sich zumindest, dies bei Deiner nächsgelegenen Prüfstelle nochmal abzuklären.
Gruß
OdenwäldeRR
- Lutze Offline
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Danke Jungs,
das kenn ich natürlich, aber es ist wie immer....
Jeder sagt was und ist sich absolut sicher, so sicher, das keine schriftlich geben will was er gerade gesagt hat.
Ich hatte mehrere Tüv Leute die klar gesagt haben das zumindest der QS kein Problem darstellt, und gar nicht eintragungspflichtig ist, aber schriftlich bekomm ich das nicht.
Einer meiner "Straßenfahrer" hat einfach mal eine AU beim Tüv machen lassen, er meint, dann ist das mit dem Abgasverhalten schon mal geklärt.
Is mir schon klar was jetzt kommt, aber es ist besser als nichts, momentan.
Gruß,
Karsten
das kenn ich natürlich, aber es ist wie immer....
Jeder sagt was und ist sich absolut sicher, so sicher, das keine schriftlich geben will was er gerade gesagt hat.
Ich hatte mehrere Tüv Leute die klar gesagt haben das zumindest der QS kein Problem darstellt, und gar nicht eintragungspflichtig ist, aber schriftlich bekomm ich das nicht.
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Gruß,
Karsten
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- Bennih8 Offline
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Warum liest und antwortest Du wenn es Dich nicht interessiert,
Steuergerät defekt?
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Zuletzt geändert von zx10speed am Montag 31. Oktober 2011, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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- Larsi Offline
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ich hab was unwichtigeres gefunden: deinen beitragBennih8 hat geschrieben:Ich denke es gibt wirklich nicht viel auf dieser Erde was unwichtiger ist als ob EIN SCHALTAUTOMAT EINGETRAGEN werden muss oder nicht.![]()
Waaahnnsinn....
nach meinem quickshifter hat auch noch niemand gefragt ... eingetragen ist aber nix.
allerdings finde ich es schon wichtig zu wissen, ob das was man da tut (anbaut) erlaubt ist oder nicht.
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!