Bastian hat geschrieben:Wir machen seit vielen Jahren die Reparaturen an neuen Fahrzeugen und es gab noch nie Probleme mit der Garantie.
Gewährleistung, Bastian, Gewährleistung!!
Die GVO regelt nur den gesetzlichen Rahmen , nicht die darüber hinausgehenden Garantieversprechen oder freiwillige Kulanzleistungen.
Aber ansonsten stimmts.
The difference between men and boys is the price of their toys
Bastian hat geschrieben:Du kannst nach aktuellem Recht in jede Meisterwerkstatt gehen die nach Herstellervorschrift die Arbeiten durchführt.
Der Nachweis das sie das tun ist auch relativ leicht den Herstellern gegenüber, die Verwendung des Programmes von Autodata in aktueller Version ist z.b. hierfür völlig ausreichend.
wie schumacheru grad schon sagte betrifft dies nur die Gewährleistungsansprüche. Darüber hinaus gehende Garantieansprüche legt der Garantiegeber fest. Dafür kann es dann eben erforderlich sein die Vertragswerkstatt zu besuchen um den Anspruch auch geltend zu machen.
Was verlangt wird steht in den Garantiebedingungen.
gebe euch Recht, meinte natürlich die Gewährleistung.
War schon spät, da sollte man sich mit solchen Dingen besser nicht mehr befassen
Aber es würde auch helfen wenn man wüßte um welche Art von Garantie es sich im speziellen handelt, da es gerade im Bereich Herstellergarantie viele Grundsatzurteile gibt bei denen die Hersteller einen auf den Sa.. bekamen.
Gruß Bastian
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Acci, es hängt leider nicht vom Händler ab, wenn es um Neufahrzeug-Garantien geht, welche über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehen. Diese regelt immer der Hersteller. Ich kenne bisher keinen Fahrzeughersteller, der für diese Garantieansprüche nicht auf die entsprechenden Wartungen durch einen Vertragspartner besteht!
Das ist die Theorie, mehr nicht.
Wenn z.B. die ausgesuchte Werkstatt keine Vertragswerkstatt ist, bekommt sie z.B. auch nicht mit wenn Nachrüstungen oder kleinere Rückrufe bei dem Fahrzeug notwendig sind.
Wenn dann deswegen was passiert, also was kaputt geht, dann heisst es,:die Vertragswerkstatt hätte......
Ich halte da nichts von, genau so wenig wie ich davon was halte so etwas hier im Forum zu fragen.
Willst Du im Zweifelsfall sagen das im Forum einer geschrieben hat das es ok ist?
Die Frage muss klar mit Verkaufer und /oder Hersteller geklärt werden.
Und dann bekommst Du die Antwort, die für Dich Maßgebend ist.
Gruß,
Karsten
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